Money makes the world go around?
Böse Zungen behaupten, die ganze Aktion erinnere ein wenig an den Ablasshandel der katholischen Kirche. Die Sünde besteht darin, urheberrechtlich geschützte Musikdateien heruntergeladen zu haben. Die Busse soll in Form von 20 Dollar pro Download getätigt werden. Dafür werden die Anschlussinhaber vollumfänglich von allen rechtlichen Schritten des Labels, also der Sündenstrafe, freigesprochen. Den Inhabern des Internet-Anschlusses wird damit gedroht, auf sie käme ansonsten eine Zahlungsaufforderung von bis zu 150.000 US-Dollar zu, die sie mit ihrer Überweisung an die Firma Digital Rights vermeiden könnten.
Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang aber, dass die Anschlussinhaber in den USA nur haftbar sind, sofern sie Dritten den freien Datenaustausch über ihre Leitung vorsätzlich oder grob fahrlässig ermöglichen. Von daher sind sie nicht zwingend verantwortlich für das, was die Nutzer ihres Anschlusses tun. Auch wird kritisiert, die Vertragsbeziehungen zwischen dem Anschlussinhaber und dem Internet-Service-Provider würden verwischt. Selbst die Weitergabe der E-Mail-Adresse an das Plattenlabel wird kritisch hinterfragt. Die Pflicht der ISPs die Anzeige eines Rechteinhabers an den Kunden zu schicken wird in diesem Fall dafür eingesetzt, um eine direkte Kommunikation mit dem Anschlussinhaber zu ermöglichen. Bislang ist leider nicht bekannt, wie man mit den Betreibern von Internetcafés verfahren will. In deren Eingangspostfach dürften sich in kürzester Zeit zahlreiche Zahlungsaufforderungen sammeln.
Für manche Beobachter ist dieses Vorgehen ein Vorgriff auf die bereits verabschiedete Six Strikes-Gesetzgebung. Demnach sollen Anschlussinhaber in den USA künftig nach sechs Urheberrechtsverletzungen von ihrer Leitung getrennt werden. Daneben ist eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit geplant.
Bild-Quellen: tangledweb.deviantart.com
Text-Quellen: urheberrecht.org MusicWeek TorrentFreak
Lars Sobiraj (g+) am Donnerstag, 20.09.2012 09:39 Uhr
...also hör verdammt nochmal auf diesen dummen Kampfbegriff zu nutzen.. Hast du meine Beiträge überhaupt gelesen? Sind dir die Vergleiche mit "Falschparken" und "Schwarzfahren" entgangen? Ich habe nie behauptet das der Begriff "Raubkopie" aus juristischer Si ...
@Sonny85 § 249 Raub (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nic ...
Da kommt aber wieder "Isschonwech" Beitrag zum Tragen. Ich werd mir den Quatsch nicht runterladen, und ebensowenig kaufen. Die Allgemeinheit interessiert es herzlich wenig, dass du mit der heutigen Musik nichts anfangen kannst. Es ist zwar deine Meinung die man akzeptieren muss, sowie ich es ...
Nicht weil ich es sage, sondern weil Du es schreibst. Jawohl :o Es geht eben nicht nur ihm so. Was will ich mit der heute doch so "beliebten" Retortenmusik, die durch Unterstützung von TV & Co. die Charts stürmt. Die Allgemeinheit ...
Jawohl, Herr General. Disqualifiziert, weil Sie es sagen. Nicht weil ich es sage, sondern weil Du es schreibst. Geht nur dir so. Es geht eben nicht nur ihm so. Was will ich mit der heute doch so "beliebten" Retortenmusik, die durch Unterstützung von TV & Co. die Chart ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.