
Vor einigen Tagen wurde noch über eine Three-Strikes-Regelung mit entsprechender "unabhängiger Behörde" auch auf EU-Ebene im Europäischen Parlament debattiert und alles deutete darauf hin, dass man eine Regelung erlassen wollte, die ebendies auch auf EU-Ebene zulassen würde. In der heutigen Abstimmung jedoch hat die Mehrheit für die Version aus der "1. Lesung" gestimmt, die keine Three-Strikes Regelung ohne vorherigen richterlichen Beschluss vorsieht.
In der Version der 1.Lesung, für die jetzt gestimmt wurde, liest sich der Vorschlag folgendermaßen: Demnach können die "Grundrechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist bedroht; in diesem Fall kann die Entscheidung der Justizbehörden im Nachhinein erfolgen."
Laut Angaben von Heise könnte dieses Ergebnis nun zu einem Prozedere führen, welches sich hinziehen dürfte und in welchem auch der in diesem Jahr anstehenden Europawahl eine wichtige Rolle zukommt. Denn das gesamte "Telekom-Paket" muss nun nochmal mit dem Rat in einem Vermittlungsverfahren besprochen werden - und es könnte zu komplizierten Nachverhandlungen kommen. Aufgrund der Parlamentsneuwahl im Juni sei zu erwarten, dass diese Verhandlungen erst im Herbst wieder aufgenommen werden. Alles in allem stritten auch die Parlamentarier über Verfahrensfragen und über den "Kompromissvorschlag" der 2. Lesung, die eine unabhängige, also nicht richterliche, Behörde nach Vorbild der französischen HADOPI vorsah. Gestimmt wurde, wie eingangs erwähnt, für die ursprüngliche erste Version. (020200)
Update: Die französische Regierung hält weiterhin an HADOPI und Three-Strikes fest. Die Kultusministerin Christine Albanel sagte, es gebe "in keinem Land der Welt" ein Grundrecht auf einen Internet-Zugang im eigenen Haushalt. Die Entscheidung des EU-Parlaments hätte auf die Pläne der französischen Regierung "keine Auswirkungen". (020200)
(via Netzpolitik, Futurezone, thx!)
News Redaktion am Mittwoch, 06.05.2009 21:33 Uhr
Die Kultusministerin Christine Albanel sagte, es gebe "in keinem Land der Welt" ein Grundrecht auf einen Internet-Zugang im eigenen Haushalt. ... ist der Zugang zum Internet in Estland gesetzlich verankert, d.h. es gibt ein Recht auf Internet, dessen Umsetzung staatlich gewà ...
Sorry, aber dem kann ich mich nicht anschließen! Es wär zu schön um war zu sein.;) Kleiner Naivitätsanfall meinerseits... ;) ...
Die Three-Strike-Regelung finde Ich ist schlechtes, in der Absicht mal etwas gutes zu tun. Bewegen sich unsere Politiker vielleicht doch, wenn auch mit Babyschrittchen, langsam in Richtung Vernunft? Sorry, aber dem kann ich mich nicht anschließen! Es wär zu schön um wa ...
Auch wenn eine so genannte "Three-Strike-Regelung" per se eine riesengroße Idiotie ist, so bin ich doch erst einmal positiv überrascht. Ist die Sache mit dem richterlichen Beschluss wirklich ernst gemeint und verkommt nicht zur Formsache, dann ist das doch eine anständige Hürde. Von da an ist es ...
Also, das heisst, die Piraten am 07.06 waehlen gehen. Schweden wird bestimmt welche ins EU-Parlament schicken. Deutschland hoffentlich auch. getyourkicks p.s. 36446 :T ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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