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  • E-Mail-Beschlagnahmung: Polizei darf Nutzer nicht dauerhaft aussperren
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Kurz notiert:

E-Mail-Beschlagnahmung: Polizei darf Nutzer nicht dauerhaft aussperren

Beschlagnahmt die Polizei zu Ermittlungszwecken E-Mails eines Verdächtigen, darf sie danach dessen E-Mail-Account nicht langfristig mit Beschlag belegen. Vielmehr muss sie dem Besitzer des Kontos zügig wieder den Zugriff auf dieses ermöglichen. Zu diesem Urteil kam nun das Amtsgericht Düsseldorf.E-M

Im fraglichen Fall, von dem der Anwalt des Verdächtigen, der Düsseldorfer Strafrechts-Experte und lawblog-Autor Udo Vetter in seinem Blog berichtet, hatte der Verdächtige den Beamten im Rahmen einer Hausdurchsuchung freiwillig Benutzername und Passwort für sein E-Mail-Konto mitgeteilt. Die Beamten griffen sofort auf das Konto zu und änderten das Passwort. Somit hatte der Verdächtige keinen Zugriff mehr auf seine E-Mails.

Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte, grundsätzlich sei es zulässig, dass die Polizei die Zugangsdaten ändere, um Versuche, Spuren zu verwischen, zu unterbinden. Seien die E-Mails jedoch ausgewertet, entfalle dieses Argument und dem Verdächtigen müsse zügig wieder ermöglicht werden, seine Mailbox zu nutzen. Im konkreten Fall war die Auswertung der E-Mails bereits nach einigen Tagen abgeschlossen. Die Gründe, wieso die Beamten den Zugriff auf die Mailbox nicht wieder abgaben, sind unklar - es könnte schlichte Faulheit oder Desorganisation, aber auch die Absicht einer weiteren Kommunikationsüberwachung sein. Dies wird nun jedoch ein Ende haben: Das Gericht wird anordnen, dem Verdächtigen wieder die Kontrolle über sein E-Mail-Konto zu übergeben.

Annika Kremer (g+) am Montag, 17.09.2012 18:08 Uhr

Tags: polizei udo vetter it-recht überwachung it-forensik

 
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3 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • eigs am 18.09.2012 20:53:54

    Ich hätte denen eine E-Mail Adresse zu einer meinen Domains gegeben auf denen gar kein Mailserver läuft. Danach wäre ich sie erstmal los geworden und hätte gewartet bis sie sich wieder melden. ...

  • Novgorod am 18.09.2012 15:41:41

    die besteht doch immer :) grundsätzlich ist es schwachsinnig seine zugangsdaten rauszugeben.. weiterhin ist es schwachsinnig, seinen mailserver so einzurichten, dass der user mit den POP/SMTP-zugangsdaten diese auch ändern kann - das sollte nur im domain/mailserver-adminbereich (mit admin-zugangsda ...

  • eigs am 17.09.2012 20:52:03

    Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte, grundsätzlich sei es zulässig, dass die Polizei die Zugangsdaten ändere, um Versuche, Spuren zu verwischen, zu unterbinden. Ich würde es anders sehen: Grundsätzlich ist es unzulässig die Zugangsdaten zu ändern. Ausgenommen es besteht Verdunkelungsg ...

  • Annika_Kremer am 17.09.2012 18:08:08

    Beschlagnahmt die Polizei zu Ermittlungszwecken E-Mails eines Verdächtigen, darf sie danach dessen E-Mail-Account nicht langfristig mit Beschlag belegen. Vielmehr muss sie dem Besitzer des Kontos zügig wieder den Zugriff auf dieses ermöglichen. Zu diesem Urteil kam nun das Amtsgericht Düsseldorf.E-M ...

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