Im fraglichen Fall, von dem der Anwalt des Verdächtigen, der Düsseldorfer Strafrechts-Experte und lawblog-Autor Udo Vetter in seinem Blog berichtet, hatte der Verdächtige den Beamten im Rahmen einer Hausdurchsuchung freiwillig Benutzername und Passwort für sein E-Mail-Konto mitgeteilt. Die Beamten griffen sofort auf das Konto zu und änderten das Passwort. Somit hatte der Verdächtige keinen Zugriff mehr auf seine E-Mails.
Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte, grundsätzlich sei es zulässig, dass die Polizei die Zugangsdaten ändere, um Versuche, Spuren zu verwischen, zu unterbinden. Seien die E-Mails jedoch ausgewertet, entfalle dieses Argument und dem Verdächtigen müsse zügig wieder ermöglicht werden, seine Mailbox zu nutzen. Im konkreten Fall war die Auswertung der E-Mails bereits nach einigen Tagen abgeschlossen. Die Gründe, wieso die Beamten den Zugriff auf die Mailbox nicht wieder abgaben, sind unklar - es könnte schlichte Faulheit oder Desorganisation, aber auch die Absicht einer weiteren Kommunikationsüberwachung sein. Dies wird nun jedoch ein Ende haben: Das Gericht wird anordnen, dem Verdächtigen wieder die Kontrolle über sein E-Mail-Konto zu übergeben.
Annika Kremer (g+) am Montag, 17.09.2012 18:08 Uhr
Ich hätte denen eine E-Mail Adresse zu einer meinen Domains gegeben auf denen gar kein Mailserver läuft. Danach wäre ich sie erstmal los geworden und hätte gewartet bis sie sich wieder melden. ...
die besteht doch immer :) grundsätzlich ist es schwachsinnig seine zugangsdaten rauszugeben.. weiterhin ist es schwachsinnig, seinen mailserver so einzurichten, dass der user mit den POP/SMTP-zugangsdaten diese auch ändern kann - das sollte nur im domain/mailserver-adminbereich (mit admin-zugangsda ...
Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte, grundsätzlich sei es zulässig, dass die Polizei die Zugangsdaten ändere, um Versuche, Spuren zu verwischen, zu unterbinden. Ich würde es anders sehen: Grundsätzlich ist es unzulässig die Zugangsdaten zu ändern. Ausgenommen es besteht Verdunkelungsg ...
Beschlagnahmt die Polizei zu Ermittlungszwecken E-Mails eines Verdächtigen, darf sie danach dessen E-Mail-Account nicht langfristig mit Beschlag belegen. Vielmehr muss sie dem Besitzer des Kontos zügig wieder den Zugriff auf dieses ermöglichen. Zu diesem Urteil kam nun das Amtsgericht Düsseldorf.E-M ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.