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Abmahnung wegen Bild aus der Wikipedia

Abmahnung

Abmahnung

Die MünzenWoche GmbH erhielt eine Abmahnung, weil sie für ein Bild den Namen des Fotografen nicht angab. Bei 3.000 Euro Streitwert wurden anfangs 245,70 Euro zuzüglich der Auslagen und Mehrwertsteuer berechnet. Später wurden 666,18 Euro daraus. Nach einem Kontaktversuch über einen Mittelsmann, wurde daraus später ein gerichtliches Mahnverfahren.

13.9.2012. Am 12. Juni 2012 erhielt Frau Kampmann in ihrer Rolle als Geschäftsführerin der MünzenWoche GmbH (und nicht wie ursprünglich berichtet als Privatperson) eine Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sie hatte bei der Verwendung eines Wikipedia-Fotos auf ihrer Webseite nicht den Namen des Urhebers angegeben. Bei einer Prüfung stellte sie fest, dass tatsächlich bei der Wikipedia vermerkt ist, dass man den Namen zwingend nennen muss. Die Quelle des Bildes hatte ihr diesen Umstand verschwiegen. Rechtsanwalt Dr. jur. Hans G. Müsse aus Hechingen, selbst ein Fotograf, der häufiger Bilder bei der Wikipedia einstellt, forderte die gegnerische Partei zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Ansonsten würde er "die notwendigen gerichtlichen Schritte einleiten", wie er der GmbH schrieb. Nach Abgabe der beiden Erklärungen wartete Frau Kampmann auf ihre Rechnung, allerdings fiel diese dann weitaus höher aus, als zunächst angekündigt. Die Rechnung setzte sich zusammen aus einem Schadensersatz in Höhe einer angesetzten Lizenzgebühr von 200 Euro. Dazu kam Schadensersatz wegen Verletzung des Namensnennungsrechts in Höhe von 150 Euro, die Geschäftsgebühr mit 245,70 Euro, eine Auslagenpauschale von 20 Euro und 19 % MWSt: 50,48 Euro. Zusammen ergaben sich daraus 666,18 Euro. Das war mehr als das Doppelte der ursprünglich angekündigten Summe.

Die Geschäftsführerin der Münzenwoche GmbH, Ursula Kampmann, versuchte über ein Mitglied der Wikipedia-Community den Kontakt zum Fotografen herzustellen. Sie schrieb: "Ich war durchaus bereit, die Anwaltskosten und die Mehrwertsteuer zu begleichen, also 316,18 Euro, aber ich hoffte, Herrn T. zu überzeugen, auf seine Forderungen zu verzichten, da ich annahm, er würde seine Fotos aus Idealismus ins Netz stellen und nur so verbittert sein, weil es immer wieder Menschen gibt, die aus Wikipedia Bilder nehmen, ohne den Fotographen zu zitieren. Herr Cyron agierte dankenswerter Weise als Vermittler und informierte Herrn T. über mich, meine Person und das, was ich im Internet tue."

Pflichtgemäß informierte die Geschäftsführerin der MünzenWoche GmbH den gegnerischen Anwalt Müsse über die Verhandlungen mit dem Rechteinhaber des Fotos. Als Zahlungstermin wurde dann der 23. Juli 2012 festgesetzt. Der Fotograf wollte von ihr die E-Mails erhalten, mit denen sie die falsch deklarierten Fotos erhielt. Danach erhielt sie von Herrn T. keine Antwort mehr. Stattdessen bekam sie einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Hünfeld zugestellt. Für die GmbH entstanden dadurch zusätzliche Kosten in Höhe von 115,82 Euro.

Erst später schaltete sie eine Rechtsanwältin ein, die feststellte, dass die Abmahnung mehrere Formfehler beinhaltete. Die geforderte Summe hätte sie nach Ansicht ihrer Anwältin niemals zahlen müssen. Nach Rücksendung der ausgefüllten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hatte sie aber ihre Schuld selbst eingestanden und auf alle juristischen Optionen freiwillig verzichtet. Ursula Kampmann ist frustriert. "Mir tun diese 787 Euro weh. (…) Mir ist es aber ein Anliegen, dass die Wikipedia-Gemeinschaft von diesen Vorgängen erfährt. Ich bin eine große Anhängerin der Idee, Wissen und Bilder einer Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen, um gemeinsam einen Pool zu schaffen, aus dem jeder bei Bedarf schöpfen kann. Nicht umsonst ist der Besuch meiner Website www.muenzenwoche.de für den Leser kostenlos.

Wenn aber im gemeinsam erarbeiteten Pool von Wikipedia einzelne Haifische schwimmen, die darauf warten, dass einer einen Fehler macht, um dann abzukassieren, dann fällt das auf die ganze Wikipedia-Gemeinschaft zurück. Man sollte sich überlegen, ob man nicht einen Ehrenkodex einführt, der Menschen, die gegen die Geist von Wikipedia handeln, aus diesem System ausschließt. Und in meinen Augen war das Vorgehen von Herrn T. gegen den Geist von Wikipedia."

Im Internet finden sich weitere Beispiele von Abmahnungen des Fotografen und auch seines Rechtsanwalts. Dr. Müsse beschreibt sich auf der eigenen Webseite folgendermaßen: "Er hilft Unternehmen und privaten Mandanten seit vielen Jahren erfolgreich bei Abmahnungen. (…) Rechtsanwalt Dr. Müsse übernimmt unter anderem die Vertretung von Fotografen und Unternehmen aus den Kreativbereichen Werbung, Marketing, Verlage und Druckereien."

Lars Sobiraj kommentiert: Leider gab es bisher keine sichtbaren Bemühungen der Wikimedia Deutschland e.V. derartige Geschäftsgebaren von ihrem Portal zu verbannen. Wer als Autor so handelt, dessen Fotos gehören in den Mülleimer statt auf eine derart populäre Webseite. Die freie Online-Enzyklopädie darf nicht als Plattform für Abmahnungen missbraucht werden, die Betreiber sind in der Pflicht, dieses Verhalten konsequent zu unterbinden. Leider werden sie ihrer Verantwortung nicht gerecht.

Dazu kommt: Wer die Verwendung eines CC-lizenzierten Bildes nur deswegen abmahnt, weil jemand vergass den Rechteinhaber namentlich zu nennen, der hat nach meiner Meinung den Sinn der Creative Commons-Lizenzen nicht verstanden. Alle Bilder des Anwalts und seines Klienten sollten augenblicklich entfernt werden, bevor deren fälschliche Verwendung weitere Abmahnungen nach sich ziehen können. Frau Kampmann erhält nach eigenen Angaben als Autorin von Fachartikeln pro Seite 60 Euro Honorar. Wie sie schreibt, müsse sie bei 787 Euro Schaden viele Stunden dafür aufwenden, um diesen finanziellen Schaden ihres Unternehmens zu kompensieren.

 

Bild-Quellen: alterfusionhase.wordpress.com

Text-Quellen: WP Kurier

Lars Sobiraj (g+) am Samstag, 12.01.2013 06:02 Uhr

Tags: wikimedia deutschland e.v. wikipedia abmahnung hans g. müsse

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vgwort
 
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91 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • godlike am 26.02.2013 15:06:14

    Jaja, ne GmbH gründen dann aber zu geizig sein ein Bild mit vernünftigen Lizenzrechten zu kaufen. Und dann noch "ausversehen" die notwendigen Angaben vergessen. Ich bin auch kein Freund von Abmahnungen, bei einer Privatperson sowieso. Hier geht es aber um eine Firma die wohl auch Gewinne erzielt, da ...

  • Nicky343 am 26.02.2013 14:00:24

    Hmm, also ich habe jetzt dank meiner Recherche in der Japanologie-Bibliothek herausgefunden, dass da auch in der deutschsprachigen Version ein Bild aus einem Buch kopiert wurde von einer Frau mit eingebranntem Kimonomuster. Im Buch war die Abbildung samt Urheber angegeben gewesen. In der Wikipedia f ...

  • Ghandy am 14.01.2013 08:15:51

    Auf Wikipedia veröffentlichte Bilder sind nicht automatisch gemeinfrei, das kann man so nicht sagen. Außerdem wurde das Foto von der Webseite einer GmbH benutzt, es besteht bei der Nutzung also eindeutig ein kommerzieller Hintergrund. Auf meine Anfrage hin hat die Dame von der MünzenWoche GmbH bis h ...

  • rebel4life am 13.01.2013 16:31:48

    Bitte was? Du veröffentlichst ein Bild, jemand anderst macht damit Profit indem er es als SEIN Eigentum ausgibt und du würdest das okay finden? ...

  • Schlagbohrer am 13.01.2013 14:32:44

    Der Autor hat ein Recht darauf, dass wenigstens sein Name genannt wird. Hier natürlich gleich mit einem Anwalt zu kommen ist mal wieder übertrieben Es ergibt sich daraus natürlich eine andere Frage die sich mir stellt. Hat der Autor vielleicht gleich beim hochladen des Bildes schon s ...

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