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Update

BKA nutzte mehr Honeypots als bekannt

Wie jetzt öffentlich wurde überwachte das BKA im Zusammenhang mit der Mordserie des NSU mehr Websites als bekannt. Protokolliert wurden "besonders auffällige Zugriffe" auf die Fahndungsseiten. Gulli.com hat bisher noch keine Antwort auf eine Anfrage erhalten.

Seit 2001 nutzte das Bundeskriminalamt Honeypots, um Hinweise auf die Täter hinter der rechtsradikalen Mordserie des NSU zu bekommen. Dabei werteten die Ermittler die Zugriffszahlen auf die Fahndungsseite aus. Gesucht wurde nach "besonders auffälligen Zugriffen". Wurde solch ein Zugriff entdeckt, ermittelten die Fahnder den Anschlussinhaber der zugehörigen IP-Adresse. Solche Methoden des Betreibens von Honeypots wurden vor drei Jahren verboten. In der Frankfurter Rundschau stellte Andreas Förster das Konzept der Honeypots dar: "Am 10. April 2006 hatte das BKA in seinem Internetportal die Fahndungsseite eingerichtet, mit der nach Zeugen und Hinweise auf die möglichen Täter gesucht werden sollte. Die elektronischen Zugriffe auf diese Seiten wurden damals heimlich überwacht. Die Idee dahinter: Wenn ein bestimmter Computer ungewöhnlich häufig die überwachte Fahndungsseite aufruft, liegt es nahe, dass der PC-Nutzer möglicherweise selbst über Erkenntnisse zu den Taten verfügt. Über die IP-Adresse des Computers können die Ermittler dann den Nutzer identifizieren."

Dieses Verfahren wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach eingesetzt, sowohl bei Ermittlungen gegen die terroristische Vereinigung militante gruppe als auch im Fall des Polizistenmords von Heilbronn, der ebenfalls vom NSU verübt wurde. Dieser Zusammenhang war den Behörden zum Zeitpunkt der Maßnahme 2007/2008 noch nicht klar. 

Das Bundeskriminalamt äußerte sich gegenüber netzpolitik.org: "Die Speicherung der Zugriffe (IP-Adressen) erfolgte in diesen Fällen nicht auf die Homepage insgesamt, sondern jeweils anlassbezogen nur auf bestimmte ausgewählte Fahndungsseiten." Konkrete Zahlen wurden nicht genannt.

Auf eine Anfrage von gulli.com hat das BKA bisher nicht reagiert. Gefragt wurde:

1. Wie hatten Sie vor, nur anhand der persönlichen Daten der Anschlussinhaber zwischen normalem Besucher und Verdächtigen zu unterscheiden?

2. Werten Sie die Aktion als Erfolg? Wurden relevante Beweise gewonnen?

3. Sehen Sie es als kontraproduktiv, die Leute zu überwachen, auf deren Mithilfe Sie offensichtlich angewiesen sind? Glauben Sie, solche Methoden könnten in Zukunft Leute abschrecken, sich auf Ihrer Seite über Fahndungen zu informieren?

Sollte das BKA antworten, werden wir dies als Update veröffentlichen.

UPDATE 07.09

Heute bekamen wir eine Antwort des BKA:

 

Das Bundeskriminalamt hat die fahndungs- und ermittlungsunterstützende Maßnahme der so genannten Homepageüberwachung zwischen 2001 und 2008 in mehreren Fällen erfolgreich angewendet. Jede einzelne Maßnahme wurde dabei nach gründlicher Abwägung der Verhältnismäßigkeit bei schweren und schwersten Straftaten auf Ersuchen der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft durchgeführt, so unter anderem in folgenden Fällen:  2001 konnte der Mord an einem 8-jährigen Mädchen und 2003 der Doppelmord an einem 9 und 11 Jahre alten Geschwisterpaar aufgeklärt werden. Die verurteilten Täter fielen durch die Auswertung der Zugriffe auf die entsprechende Fahndungsseite auf.  2002 wurde der Täter im Falle einer Erpressung zum Nachteil eines Wirtschaftsunternehmens ermittelt, der über die Homepage des Unternehmens mit diesem Kontakt aufgenommen hatte.  2004 kam es zu einer Brandserie an Kraftfahrzeugen. Der Täter konnte im Rahmen einer Observation bei einer weiteren Tatausführung festgenommen werden. Vorausgegangen waren Ermittlungen, die sich in erster Linie auf die Auswertungsergebnisse der Zugriffe auf die Fahndungsseite stützten.  In weiteren Ermittlungsverfahren konnten durch die sogenannte Homepageüberwachung mehrfach sowohl Hinweise auf Zeugen gewonnen als auch der Aufenthaltsort einer gesuchten Person eingegrenzt werden, was letztendlich zu deren Festnahme führte.  Die aufgeführten Fallbeispiele verdeutlichen, dass die sogenannte Homepageüberwachung ein Fahndungshilfsmittel darstellt, das die Strafverfolgung bei schwerwiegenden Straftaten effizient unterstützen kann.  Nur bei besonders auffälligen Zugriffen erfolgte eine Abklärung der dokumentierten, genutzten IP-Adresse, um den Anschlussinhaber zu ermitteln. Weiterführende Angaben können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht werden.  Aufgrund der aktuellen Rechtsauffassung des BMJ/BMI führt das Bundeskriminalamt derzeit weder eigene Homepageüberwachungen durch, noch unterstützt es andere Dienststellen bei dieser Maßnahme. 
 

 

Robert Clausen (g+) am Freitag, 07.09.2012 22:33 Uhr

Tags: honeypot bka überwachung nsu

vgwort
 
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8 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • titus_shg am 01.09.2012 11:41:11

    Wie war das in Deutschland nochmal mit "Verführung zur Straftat"? Na ja, noch ist es ja keine Straftat, Seiten des BKA aufzurufen. Aber schön aufpassen, wenn wieder irgendwelche Olympia- oder Fussball-Events im TV kommen, dann beschliessen die das vielleicht auch mal ...

  • P7BB am 01.09.2012 10:58:18

    Wie war das in Deutschland nochmal mit "Verführung zur Straftat"? ...

  • titus_shg am 01.09.2012 09:47:59

    1. Wie hatten Sie vor, nur anhand der persönlichen Daten der Anschlussinhaber zwischen normalem Besucher und Verdächtigen zu unterscheiden? Mögliche Antwort: Normale Besucher gibt es auf den BKA-Seiten nicht, da klicken nur Terroristen und Gefährder herum, um uns auszuforschen.[/I ...

  • unnex am 01.09.2012 02:16:50

    na toll... und nun immer owned rechner oder pub tunnel nutzen um regierungsseiten zu besuchen? koennte ja passieren das man in irgend ein besuchermuster passt das von irgendwelchen psyschofreaks als moerdermuster eingestuft wurde -.- na herzlichen dank auch XD wenn ich jetzt also die seite zig mal ...

  • KaPiTN am 31.08.2012 23:37:02

    Die Bedeutung dessen, keine Antwort zu bekommen, mißt sich auch am Fragesteller. ;) Entweder 'Kein Kommentar!' oder 'wer will das wissen?'. ...

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