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BITKOM lehnt heute verabschiedetes Leistungsschutzrecht ab

Leistungsschutzrecht

Leistungsschutzrecht

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht heute beschlossen. Dies wirkt nach Ansicht des Branchenverbandes BITKOM als Innovationsbremse und für neue Firmen abschreckend. Die Rechtsunsicherheit des Entwurfs lässt offen, wer genau für das Angebot von Presseinhalten abgemahnt werden kann. Anwaltskanzleien und Verlagen bietet sich damit ein ganz neues Betätigungsfeld.

Das Gesetz soll die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften vor "systematischen Zugriffen" auf ihre Leistungen schützen. Insbesondere die Anbieter von Suchmaschinen und ähnlichen Diensten im Web seien darauf ausgerichtet, aus fremden verlegerischen Produkten ihren Nutzen zu ziehen. Als Korrektur beziehungsweise Stütze des Geschäftsmodells der Verlagsbranche möchte das Kabinett sein Gesetz aber nicht verstanden wissen. Dies sei keine Antwort auf die Strukturveränderungen des Marktes. Für die Verlage sei es jetzt aber einfacher, gegen Rechtsverletzungen im Internet vorzugehen. Sie könnten nun direkt gegen die unbezahlte Nutzung ihrer Werke vorgehen und Unterlassungsansprüche geltend machen.

Der Hightech-Verband BITKOM erinnert die Bundesregierung an die im Vorfeld erfolgten Warnungen und Hinweise von Unternehmen, Bloggern und Internet-Experten. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder kritisiert: „Sie (die Bundesregierung) plant damit einen weltweit einmaligen Alleingang, der an internationale Gründer und Investoren ein ungutes Signal aussendet: Innovative Online-Dienste sind in Deutschland nicht erwünscht! Junge Web-Unternehmen werden so von Deutschland abgeschreckt.“

Nach dem heute beschlossenen Gesetzentwurf erfasst das geplante Leistungsschutzrecht neben Suchmaschinen auch andere Dienste, die „Inhalte entsprechend aufbereiten“. Es wird aber nicht im Detail ausgeführt, welche Dienste damit gemeint sind. Diese Rechtsunsicherheit könnte zu zahlreichen Abmahnungen von Verlagen gegen die Nutzer ihrer redaktionellen Inhalte führen. Für innovative Online-Angebote sei bei diesen gesetzlichen Regelungen laut BITKOM kein Platz mehr. Für dieses Gesetz gebe es weder gesellschaftlich noch politisch einen Konsens über die Notwendigkeit des zusätzlichen Schutzes der Verlage und der sich daraus ableitenden Abgaben. „Die Diskussion darüber muss in der notwendigen Breite geführt werden, bevor ein von allen Seiten kritisiertes Gesetz durch den Bundestag gepaukt wird“, betonte Rohleder.

 

Im gulli-Interview erklärt der Pressesprecher von Axel Springer, Christoph Keese, warum sein Verlag die Einführung des Leistungsschutzrechts für notwendig erachtet.

 

Bild-Quellen: xthumbtakx.deviantart.com

Text-Quellen: bitkom.org

Lars Sobiraj (g+) am Mittwoch, 29.08.2012 17:26 Uhr

Tags: verlag verlag axel springer leistungsschutzrecht bitkom

vgwort
 
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6 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • titus_shg am 01.09.2012 15:48:07

    Sascha Lobo hat auch ein paar nette Fragen dazu gestellt: http://saschalobo.com/2012/08/31/funf-entscheidende-fragen-zum-leistungsschutzrecht :T MfG Andy ...

  • lusti555 am 30.08.2012 15:38:32

    Bin gespannt wenn das ganze dann Gesetz ist wie schnell google die Verlage aus dem Index kicken wird.Dann kriechen sie bettelnd zurück :) ...

  • lalaAmsel am 29.08.2012 20:14:05

    Mit der Formulierung? Hab mir das Ding jetzt nicht nochmal im Detail angeschaut, sind zB Blogs noch explizit außen vor? Wie siehts zB mit Gulli aus? Nach dem BGH-Urteil zum Filesharing und "gewerblich" kann das allein von der Formulierung praktisch jeder sein, der entweder schonmal mit irgendwas Gel ...

  • Dieter85 am 29.08.2012 18:34:00

    Was sind "gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten." ? Google. ...

  • Shodan_v2-3 am 29.08.2012 18:17:19

    Ich auch. Für alle, die nicht verstehen, warum wir darauf noch hoffen können: Wikipedia:Gesetzgebungsverfahren, denn Bundeskabinett Bundestag Hier der 'beschlossene' Entwurf Was sind "gewerbliche Anbi ...

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