Leistungsschutzrecht
Das Gesetz soll die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften vor "systematischen Zugriffen" auf ihre Leistungen schützen. Insbesondere die Anbieter von Suchmaschinen und ähnlichen Diensten im Web seien darauf ausgerichtet, aus fremden verlegerischen Produkten ihren Nutzen zu ziehen. Als Korrektur beziehungsweise Stütze des Geschäftsmodells der Verlagsbranche möchte das Kabinett sein Gesetz aber nicht verstanden wissen. Dies sei keine Antwort auf die Strukturveränderungen des Marktes. Für die Verlage sei es jetzt aber einfacher, gegen Rechtsverletzungen im Internet vorzugehen. Sie könnten nun direkt gegen die unbezahlte Nutzung ihrer Werke vorgehen und Unterlassungsansprüche geltend machen.
Der Hightech-Verband BITKOM erinnert die Bundesregierung an die im Vorfeld erfolgten Warnungen und Hinweise von Unternehmen, Bloggern und Internet-Experten. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder kritisiert: „Sie (die Bundesregierung) plant damit einen weltweit einmaligen Alleingang, der an internationale Gründer und Investoren ein ungutes Signal aussendet: Innovative Online-Dienste sind in Deutschland nicht erwünscht! Junge Web-Unternehmen werden so von Deutschland abgeschreckt.“
Nach dem heute beschlossenen Gesetzentwurf erfasst das geplante Leistungsschutzrecht neben Suchmaschinen auch andere Dienste, die „Inhalte entsprechend aufbereiten“. Es wird aber nicht im Detail ausgeführt, welche Dienste damit gemeint sind. Diese Rechtsunsicherheit könnte zu zahlreichen Abmahnungen von Verlagen gegen die Nutzer ihrer redaktionellen Inhalte führen. Für innovative Online-Angebote sei bei diesen gesetzlichen Regelungen laut BITKOM kein Platz mehr. Für dieses Gesetz gebe es weder gesellschaftlich noch politisch einen Konsens über die Notwendigkeit des zusätzlichen Schutzes der Verlage und der sich daraus ableitenden Abgaben. „Die Diskussion darüber muss in der notwendigen Breite geführt werden, bevor ein von allen Seiten kritisiertes Gesetz durch den Bundestag gepaukt wird“, betonte Rohleder.
Im gulli-Interview erklärt der Pressesprecher von Axel Springer, Christoph Keese, warum sein Verlag die Einführung des Leistungsschutzrechts für notwendig erachtet.
Bild-Quellen: xthumbtakx.deviantart.com
Text-Quellen: bitkom.org
Lars Sobiraj (g+) am Mittwoch, 29.08.2012 17:26 Uhr
Sascha Lobo hat auch ein paar nette Fragen dazu gestellt: http://saschalobo.com/2012/08/31/funf-entscheidende-fragen-zum-leistungsschutzrecht :T MfG Andy ...
Bin gespannt wenn das ganze dann Gesetz ist wie schnell google die Verlage aus dem Index kicken wird.Dann kriechen sie bettelnd zurück :) ...
Mit der Formulierung? Hab mir das Ding jetzt nicht nochmal im Detail angeschaut, sind zB Blogs noch explizit außen vor? Wie siehts zB mit Gulli aus? Nach dem BGH-Urteil zum Filesharing und "gewerblich" kann das allein von der Formulierung praktisch jeder sein, der entweder schonmal mit irgendwas Gel ...
Was sind "gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten." ? Google. ...
Ich auch. Für alle, die nicht verstehen, warum wir darauf noch hoffen können: Wikipedia:Gesetzgebungsverfahren, denn Bundeskabinett Bundestag Hier der 'beschlossene' Entwurf Was sind "gewerbliche Anbi ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.