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Netzsperren: Die Bundestagsdebatte vom 6. Mai

Die Bundestagsdebatte über das sogenannte "Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetz" am vergangenen Mittwoch wurde von den beteiligten Abgeordneten sehr kontrovers geführt.

Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Petition, die stetig an Mitzeichnern gewinnt, war diese Debatte wohl für einige Beobachter von besonderem Interesse. Wie erwartet argumentierten die Befürworter der Netzsperren wie gewohnt sehr vehement und teilweise auch sehr emotional für ihre Position. Allerdings kamen auch die Gegner der Sperren zu Wort und konnten einige Argumente anbringen.

Der erste Redebeitrag kam von Hartmut Schauerte (CDU), dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Dieser argumentierte sehr entschieden zugunsten des geplanten sogenannten "Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes". Schauerte nannte, wie es auch Familienministerin Ursula von der Leyen oft tut, andere Länder, in denen derartige Sperren schon länger existieren, als Vorbilder: "In vielen Ländern ist es längst gängige Praxis, dass die Internetzugangsvermittler Sperrmaßnahmen vornehmen. Diese Länder wurden schon oft genannt: Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Italien, die Schweiz, Neuseeland, Großbritannien, Südkorea, Kanada und Taiwan. Mir ist nicht bekannt, dass es in diesen Ländern Diskussionen darüber gibt. Im Gegenteil: Die Sperrmaßnahmen sind gesellschaftlich akzeptiert." Schauerte betonte, Vorwürfe, man wolle einer Internetzensur Vorschub leisten, würden "nicht ansatzweise" der Realität entsprechen. Statt dessen, so betonte er, sei der Schutz der Kinder das oberste Ziel des Gesetzes.

Dagegen stand Dr. Max Stadler (FDP), der als nächster redete, dem geplanten Gesetz deutlich skeptischer gegenüber. Über dokumentierten Kindesmissbrauch im Internet sagte er: "Die Täter müssen konsequent verfolgt und die Straftaten geahndet werden. Kinderpornografische Seiten im Netz müssen, wo immer das möglich ist, gelöscht werden. Es reicht nicht, nur den Zugang zu erschweren." Neben inhaltlichen Bedenken zweifelte Stadler auch die Zuständigkeit des Bundes für ein derartiges Gesetz und damit dessen Gesetzgebungskompetenz an. "Hier geht es [...] um die Abwehr von Straftaten, also um Prävention und Gefahrenabwehr. Das ist nach unserer Verfassungsordnung Ländersache. Darüber muss man in den weiteren Beratungen ernsthaft reden," erklärte der FDP-Politiker. Daneben zog er die Wirksamkeit der Sperren in Zweifel und berief sich auf Computerexperten, die diese Sperren als leicht umgehbar einstufen. Dann kam er auf den Bürgerrechtsaspekt zu sprechen: "Ich komme zu einem weiteren Punkt, der uns Sorgen macht. Wollen wir wirklich, dass eine Polizeibehörde, und zwar nur sie, einen Eingriff in ein Grundrecht, nämlich die Informationsfreiheit, formuliert und dafür Vorgaben macht? Ist das der richtige Weg, oder braucht man nicht zumindest einen Richtervorbehalt?" Er zweifelte sogar an, dass die Regierung sich an die Ankündigung, die Internetsperren nicht auf andere problematische Inhalte auszuweiten, halten wird. Am Beispiel der heimlichen Online-Durchsuchungen erklärte Stadler, dass derartige Maßnahmen oft über den vorgesehenen Verwendungszweck hinaus und zunehmend häufiger eingesetzt werden, wenn sie einmal grundsätzlich legitimiert sind. "Sie verfolgen mit Ihrem Gesetzentwurf eine gute Absicht. Kinderpornografie muss bekämpft werden; das ist auch die Position der FDP. Aber über die Ausführung, die Sie vorschlagen, werden wir in den Ausschüssen noch sehr gründlich diskutieren müssen. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen," schlussfolgerte Stadler.

Als nächster hatte Martin Dörmann (SPD) das Wort. Dörmann betonte zunächst die positiven Errungenschaften des freien Internets. Dann jedoch zeigte er auf, dass auch der Freiheit im Internet Grenzen (vor allem gesetzlicher Natur) gesetzt sind. Er betonte die seiner Ansicht nach stetig schlimmer werdende Situation in Bezug auf Kinderpornographie: "Heute geht es um ein besonderes Problem. Was nützen all die Erfolge bei der Strafverfolgung in Deutschland, wenn die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Ausland von Tag zu Tag dramatisch zunimmt? Selbst dann, wenn es durch die Anwendung von Rechtshilfeabkommen gelingt, die Täter im Ausland ausfindig zu machen und an sie heranzukommen - das ist allerdings nur in einigen Ländern möglich -, stellt man häufig fest, dass diese bereits andere Adressen haben. Kapitulieren wir vor diesem Umstand?" Zudem sah er auch Kinder und Jugendliche, die beim Surfen im Internet auf derartiges Material stoßen, gefährdet. Daraus schlussfolgerte er: "Ich glaube, es ist vor diesem Hintergrund eine staatliche Verpflichtung, im Fall der Kinderpornografie - das ist ein besonderer Fall - dafür zu sorgen, dass der Zugang zumindest erschwert wird. Wir wissen, dass wir den Zugang niemals vollständig unterbinden können, weil es immer technische Umgehungsmöglichkeiten geben wird. Wir dürfen aber nicht tatenlos zusehen, dass die Hemmschwelle im Internet immer mehr gesenkt wird. Vielmehr kommt es darauf an, die Hemmschwelle wieder heraufzusetzen. Dem dienen die im Gesetzentwurf vorgesehene Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten und die Umleitung auf die Stoppseite, auf der entsprechende Warnhinweise gegeben werden. Das erhöht die Hemmschwelle." Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei darüber hinaus, im Gegensatz zur reinen Vertragslösung, Rechtssicherheit geschaffen und dem Rechtsstaat Genüge getan. Auch Dörmann betonte noch einmal, dass es nicht um Zensur gehe, sondern darum, den Markt für kinderpornographische Darstellungen "auszutrocknen". "Der Einsatz für ein freies Internet wird nicht dadurch gewonnen, dass man in Kauf nimmt, dass kinderpornografische Inhalte verbreitet werden. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, dass so auf Dauer das Internet insgesamt diskreditiert wird." Der Kinderschutz und die Rechte der Internetnutzer schlössen sich nicht aus, so Dörmann. Man sei vielmehr als Regierung in der Pflicht, beiden gerecht zu werden.

Nächster Redner war Jörn Wunderlich (DIE LINKE). Wie schon Stadler betonte auch Wunderlich noch einmal die geringe Wirksamkeit der Sperren und berief sich auf ein viel verlinktes YouTube-Video, das zeigt, wie man die derzeit geplanten DNS-Sperren in 27 Sekunden umgeht. "Im Übrigen werden die Seiten nicht aus dem Netz entfernt. Es gibt praktisch nur einen löcherigen Sichtschutz. Die Regierung muss sich fragen lassen, warum man nicht gezielt gegen die Anbieter vorgeht," kritisierte Wunderlich außerdem. Er warf der Bundesregierung außerdem zu, in ihrer Argumentation auf fehlerhafte Zahlen zurückzugreifen. Außerdem zweifelte Wunderlich die Darstellung an, dass durch die Netzsperren die Händler kinderpornographischen Materials nennenswerte finanzielle Verluste erlitten, da derartiges Material ohnehin meist auf anderen Wegen, beispielsweise per Post, gehandelt würde. Sogar auf die laufende Petition nahm Wunderlich Bezug und schloss sich der Sichtweise der Petenten weitgehend an: "Inzwischen liegt eine Petition mit etwa 35 000 Unterschriften vor, welche fordert, dass der Bundestag eine Änderung des Telemediengesetzes ablehnt, da die Sperrung der durch das BKA indizierten Seiten zu undurchsichtig und unkontrollierbar sei und damit das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährde. [...] In diesem Punkt haben die Petenten recht: Die Listen der zu sperrenden Seiten sind geheim und können nicht überprüft werden. Im Gesetzentwurf steht ausdrücklich, dass durch dieses Gesetz auf alle Fälle das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses eingeschränkt wird. Inwieweit Art. 5 des Grundgesetzes tangiert wird, wäre dann noch zu prüfen. Es bleibt die Sorge gegenüber Zensur und Internet- überwachung, für die die Union aber auch selbst sorgt. In der Pressemeldung vom 25. März 2009 der Kollegen Börnsen und Dr. Krings wird insbesondere klargestellt, dass es nicht um Kinderpornografie alleine geht. Erst heute hat die SPD in der Berliner Zeitung gewarnt, dass es schon Forderungen nach Sperrung von Webseiten mit Killerspielen oder Lotteriespielen gibt und damit die Gefahr besteht, dass das freie Internet in Gefahr ist. Bereits am 22. April 2009 hat der Rheinische Merkur die Meldung gebracht, dass der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny, eine staatliche Kontrolle des Internets gutheißt, da dazu auch der Schutz des geistigen Eigentums gehöre. Ob die Regierung die Sorge um die Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses ausräumen will, bezweifle ich. In der Regierungsbefragung in der letzten Woche ist Frau von der Leyen [...] mir die Antwort auf meine diesbezügliche Frage schuldig geblieben. Eine Absichtserklärung reicht uns jedenfalls nicht." Wunderlich forderte eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei, um bessere Aufklärung und Strafverfolgung zu ermöglichen, statt "verpuffende Maßnahmen ohne Hilfe für die Opfer als Riesenerfolg zu feiern und zugleich Herrn Schäuble Tür und Tor zu öffnen." Er berief sich dabei auch auf den Bund Deutscher Kriminalbeamter und Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei, die eine ähnliche Sichtweise vertreten. Anstatt entsprechende Materialien "unsichtbar zu machen", müssten diese aus dem Netz entfernt und die Täter verfolgt werden. "Ich kann nur wiederholen: Wir sollten an die Opfer denken und nicht an die nächsten Wahlen," schloss Wunderlich mit einem deutlichen Angriff gegen die Netzsperren-Befürworter in der Großen Koalition.

Ebenfalls eher zur Sichtweise der Netzsperren-Gegner tendierte Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), der nächste Redner. Er betonte, dass Kindesmissbrauch und die Herstellung entsprechender Dokumentationen ein schweres und für die Opfer sehr traumatisches Verbrechen seien. Dies dürfe jedoch nicht zu unverhältsnismäßigen Reaktionen verleiten: "Wir sagen ganz deutlich: Kinderpornografie im Internet ist mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Der Rechtsstaat ist nicht wehrlos. Das gilt auch hier. Aber im Rechtsstaat gilt nicht der Satz: Not kennt kein Gebot. Der Rechtsstaat lebt davon, dass er transparente und nachvollziehbare Regularien hat. Wenn ich dies als Maßstab an den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf anlege, dann muss ich leider sagen: Der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung fällt durch den Rechtsstaat-TÜV. So geht es nicht." Anschließend wiederholte er einige auch schon von Stadler und Wunderlich gegen die Netzsperren vorgebrachten Kritikpunkte. Zudem betonte er die Gefahr, auch Unschuldige mit dem neuen Gesetz zu kriminalisieren: "Wenn man um die begrenzte Wirkung weiß, muss man umso genauer sehen, wie viele Daten von Unbeteiligten, von Zufallsnutzern, gleichzeitig miterfasst werden. [...] Werden die Daten derjenigen, die an dem Stoppsignal stoppen, sich keine Umgehungssoftware besorgen und nicht weitermachen, etwa ignoriert? Nein, sie werden es perverserweise nicht. Sie stehen zu Zwecken der Strafverfolgung zur Verfügung. Im Grunde wird aus der Stoppseite, auf die umgeleitet wird, eine Art Fahndungsinstrument gemacht. Das kann es wirklich nicht sein; das halten wir für völlig unmöglich." Auch Wieland sah die Rolle des Bundeskriminalamts im neuen Gesetzentwurf äußerst kritisch: "Einen Satz im Gesetzentwurf muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: 'Die Ausgestaltung - gemeint ist die Umleitung der Nutzeranfragen - bestimmt das Bundeskriminalamt.' Wer ist denn hier Gesetzgeber? Ist das BKA Gesetzgeber, oder sind wir es, der Deutsche Bundestag? Seit wann überlasse ich die Gestaltung von Vorgängen einer Polizeibehörde? All das ist erschreckend; das muss ich Ihnen so sagen." Er betonte: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das Internet ist aber auch kein bürgerrechtsfreier Raum."

Michaela Noll (CDU/CSU) dagegen argumentierte von Anfang an entschieden für die Einführung von Netzsperren, wobei sie teilweise sehr emotional auf das Leid der missbrauchten Kinder Bezug nahm. Kritiker, die in Netzsperren die Schaffung einer Zensur-Infrastruktur sehen, bezeichnete Noll als "Verschwörungstheoretiker" und "Bedenkenträger". "Die Unterstellung, wir wollten tatsächlich etwas anderes erreichen und nicht nur Kinderpornografie verfolgen, ist für mich unerträglich," betonte die CDU-Politikerin. Sie zog andere Länder, in denen weniger "gemeckert" würde, als Vorbild heran und betonte die Bedeutung der Netzsperren als Präventionsmaßnahme. Noll sprach sich für eine bessere internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kinderpornographie aus. Sie dankte den Providern, die sich schon früh zur Umsetzung der Sperren bereiterklärten, und ihrer Parteifreundin Ursula von der Leyen, "souverän" geblieben sei und "der Entrüstung standgehalten" habe, anstatt einen "Rückzug anzutreten". "Wenn durch das Sperren von Internetseiten auch nur ein einziger Fall von sexuellem Missbrauch eines Kindes verhindert wird, dann hat es sich für mich gelohnt," betonte Noll.

Christoph Waitz (FDP) erklärte, er sähe bei dem vorgelegten Gesetzentwurf noch erheblichen Klärungsbedarf. Unter anderem warf er die Frage auf, wie die Weitergabe der Daten versuchter Zugriffe an die Ermittlungsbehörden mit Datenschutz-Erwägungen vereinbar sei. Es fehle in dem Entwurf zudem "eine Widerspruchsregelung für die Fälle, in denen jemand zu Unrecht auf der geheimen Sperrliste des BKA gelistet wird. Wir haben heute schon von einem Richtervorbehalt gesprochen. Dabei kann eine irrtümliche Sperrung und Umleitung auf die BKA-Sperrseite auch nur für wenige Stunden oder einen Tag schnell das wirtschaftliche Aus für ein Unternehmen oder zumindest den Rufmord einer Person bedeuten. Solche Fälle sind aus dem Ausland schon bekannt." Er betonte, "angesichts der Tragweite des potenziellen Schadens" weise der Gesetzentwurf in diesem Punkt "eine gravierende Lücke auf".

Renate Gradistanac (SPD) bezeichnete die Internetsperren als "einen einzelnen Baustein gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Darstellung auf den Internetseiten." Sie forderte, wie sie betonte im Einklang mit anderen Familienpolitikern, dass auch Jugendpornographie auf die Sperrlisten aufgenommen wird. Außerdem betonte sie, die geplanten Maßnahmen müssten gründlich geprüft und evaluiert werden.

Weniger vorsichtig äußerte sich Ingo Wellenreuther (CDU/CSU). Wellenreuther, der sich selbst viel mit dem Thema Kinderpornographie befasst hat (unter anderem im Rahmen seiner Richtertätigkeit), griff gleich zu Beginn seiner Ausführungen die Gegner des Gesetzentwurf heftig an: "Wer sich gegen eine solche gesetzlich normierte Handlungspflicht der Internetprovider wendet, der hat meines Erachtens entweder völlig die Wertemaßstäbe verloren oder weiß nicht, worum es bei dem Thema Kinderpornografie geht." Angesichts der Tragweite des Problems begrüße er es außerordentlich, dass man den Ermittlungsbehörden "mit dieser gesetzlichen Maßnahme ein Instrumentarium an die Hand gebe," welches zwar "die Kinderpornografie im Internet nicht verhindern, aber den Zugang wesentlich erschweren" könne, so Wellenreuther. Jedes Kind, das durch diese Maßnahmen geschützt werden könne, rechtfertige das Vorgehen der Regierung. Wer die Netzsperren mit der chinesischen Zensur vergleiche, sei "vollkommen auf dem falschen Dampfer". Vielen Kritikern warf Wellenreuther vor, sich "am Rande von Verschwörungstheorien" zu bewegen. Manche Gegner würden der Bundesregierung "schon mal geheimstaatliche Methoden und Allmachtsfantasien" vorwerfen, kritisierte der CDU-Politiker. Begründete Kritik nehme man allerdings ernst. Man habe "kein Interesse daran, über das Ziel hinauszuschießen und chinesische Verhältnisse zu schaffen".

Mit dem Beitrag Wellenreuthers war die Anhörung und damit der Austausch für und gegen Netzsperren in Deutschland beendet. Interessanterweise stieg die Anzahl derjenigen, die sich online an der Petition gegen den Gesetzentwurf beteiligten, während der Anhörung spürbar an.  (Annika Kremer)

News Redaktion am Freitag, 08.05.2009 13:51 Uhr

Tags: petition informationsfreiheit internetsperren dns-sperren stoppschild demokratie netzzensur zensur zensursula bundestag netzfilter netzsperre bka kinderporno

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33 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Frodoger am 13.05.2009 09:54:31

    is das geil, wenn man Jugendpornographie auch sperren kann, sind die ganzen Bilder und Videoseiten im Netz aus Deutschland heraus tot. Das wird Klasse. youtube aus Deutschland? Nö. Dafür Besuch von der Polizei. Die sind echt Spitze.... ...

  • c64er am 08.05.2009 22:42:47

    Die einzige wirkliche Netzsperre die Hilf ist, die Politiker auszusperren. :mad: ...

  • XCoder am 08.05.2009 21:03:54

    Damit ersichtlich ist, das das Thema nicht nur unsere nördlichen Nachbarn betrifft: http://futurezone.orf.at/stories/1603157 Grüße aus Wien ...

  • Destiny666 am 08.05.2009 19:55:30

    soweit ich weiss, sind die linken ja die erben der sed, berichtigt mich wenn ich mich irre. ist es nicht extrem paradox, dass kommunisten sich eher zum grundgesetz und der demokratie verpflichtet fühlen, als die großen parteien der brd? würde zwar die linken nicht wählen, aber der gut ...

  • Sempralon am 08.05.2009 19:39:18

    Habe in der Tagesschau, die Bemerkung des Wirschaftsmenisters, Von zu Ars.... gehört. Demnach sind alle die das p-auschus sich gegen die Sperre von allem , verweigern , Pdos. Also sind 53000 , schon mal kriminaliesiert. ist das Demokratie? Mc Das ist die Demokratieform, d ...

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