Petri kam - wie schon der Chaos Computer Club im vergangenen Jahr bei der Analyse einer älteren Version des "Bayern-Trojaners" - zu dem Schluss, dass die verwendete Software die Möglichkeit geboten habe, mit Hilfe ihrer Nachladefunktion auch Module nachzuladen, die verfassungswidrige Überwachungsmaßnahmen ermöglichen. Dazu könnten beispielsweise der Zugriff auf Mikrofon oder Webcam des Zielrechners oder die Aufzeichnung von Tastatur-Eingaben durch einen Keylogger zählen. Laut Bericht gibt es aber trotz der vorhandenen technischen Möglichkeiten keine Indizien dafür, dass derartige Maßnahmen tatsächlich durchgeführt worden seien.
Bei der technischen Durchführung der Überwachungsmaßnahmen kritisiert Petri jedoch eine Reihe von Detail-Mängeln. Basierend darauf fordert er eine Reihe von neuen Vorschriften, die die Durchführung entsprechender Überwachungsmaßnahmen regulieren sollen. So müssten "Begleitmaßnahmen" wie beispielsweise das Auslesen der auf einem Rechner installierten Software zur Vorbereitung einer Trojaner-Installation gesetzlich geregelt werden. Daneben sei "[d]ie Quellen-TKÜ […] durch klare Vorgaben von der Online-Durchsuchung abzugrenzen." Dabei sei "insbesondere die Problematik der Überwachung von Texten außerhalb einer laufenden Telekommunikation zu klären". Darunter fällt laut Bericht beispielsweise die Überwachung "noch nicht abgesandter E-Mail-Entwürfe". Allgemein, so die Forderung des Datenschutzbeauftragten, seien "[g]esetzliche Bestimmungen zur Quellen-TKÜ […] aufgrund ihrer erhöhten Eingriffsintensität in ihren Voraussetzungen enger als die derzeitigen Bestimmungen zur konventionellen Telekommunikationsüberwachung zu fassen." Das heißt, dass nur in wirklich relevanten Kriminalfällen auch ein Staatstrojaner-Einsatz in Frage kommen soll. Petri fordert außerdem, dass das Nachladen gesetzeswidriger Software-Module auf technischem und auch auf organisatorischem Wege verhindert werden muss. Dies müsse durch "effektive Kontrollmaßnahmen" wie etwa die Möglichkeit, den Quellcode der Software einzusehen, transparent überprüfbar gemacht werden. Auch bei der Information des Betroffenen sieht Petri Nachbesserungsbedarf: "Klargestellt werden sollte weiterhin, dass Betroffene nicht nur über die Telekommunikationsüberwachung als solche, sondern auch über den erfolgten Eingriff in ihr IT-System nachträglich zu unterrichten sind."
Petri erklärte anlässlich der Veröffentlichung des Prüfberichtes, der auch im Internet eingesehen werden kann: "Strafverfolgungsbehörden und Gesetzgeber müssen nachbessern! Ich erwarte, dass die bayerischen Strafverfolgungsbehörden die festgestellten Mängel beheben. Vor allem aber müssen die gesetzlichen Voraussetzungen der Quellen-TKÜ präziser geregelt werden. Im Vergleich zur Überwachung beispielsweise eines Festnetz-Telefongesprächs beinhaltet die Quellen-TKÜ zusätzlich einen Eingriff in die Integrität eines PCs, Notebooks oder sonstigen IT-Systems des Betroffenen. Soweit politisch an der Quellen-TKÜ zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr festgehalten wird, empfehle ich den Gesetzgebern in Bund und Bayern dringend, Bestimmungen zu schaffen, die der erhöhten Eingriffsintensität und den technischen Besonderheiten der Quellen-TKÜ gerecht werden. Dies hat auch die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder seit längerem gefordert."
Text-Quellen: Virtuelles Datenschutzbüro
Annika Kremer (g+) am Donnerstag, 02.08.2012 20:31 Uhr
Wie Demokratie funktioniert hast du noch nicht vollständig durchblickt oder?:rolleyes: Zum Widerstandsrecht, das hier schon sooo oft gepostet wurde... ich möchte auf oben verweisen. Ihr fangt auch nicht einfach an eine Interkontinentalrakete zu bauen oder? Wieso versucht ihr ...
Guter Einfall mit den Politikern. Mal sehen, was die alles noch bei INDECT zu bieten haben ... ... und wenn sich dann keiner wegen "staatlichem pro-forma-STALKING" wehrt, weiß ich auch nicht mehr weiter ... MfG Nicky343 ...
Mal eine Frage an alle Beteiligten dieser Diskussion? Ist euch aufgefallen das alle Kritik die ihr äussert auch auf unser "Politiker" zutrifft? Also jene Teile der Legislative die genau diese Gesetze für die Judikative machen. Wobei diese zwar Hochbezahlte Fachleute haben, diese aber trotzdem sehr v ...
Da du dir so viel zeit genommen hast und deine Kritik sehr gut ist, nehme ich mir mal die zeit darauf zu antworten:) aber deinen Rundumschlag gegen jeden, der es wagt über ein Gesetz zu reden, ohne jahrelang Jura studiert zu haben, muss ich zurückweisen. Es ist zwar vo ...
Über Philosophie darf man sich also reden, sofern man nicht den Anspruch erhebt Philosoph zu sein, aber wehe dem, der über Jura redet ohne einen Nachweis seiner Expertise dabei zu haben :D Na ich will darüber gar nicht groß diskutieren, ich habe dich im Zusammenhang mit Chunics allgemeiner Ablehnun ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.