Rettungsdienst on Tour. Foto: Dennis Matthies
In der Folge eines schweren Autounfalls lag ein Mann im Koma, der vom Notarzt eine Infusion bekam. Der Notarzt hatte seine Mühe, die Venen zu lokalisieren, weswegen er den Unterarm des Mannes mehrfach stechen musste. Tage später erhielt das Unfallopfer Post von der Polizei. Ihm wurde vorgeworfen, Heroin konsumiert zu haben. Ein Beamter hatte kurz nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus die Verletzungen am Unterarm entdeckt, wahrscheinlich hatte das Krankenhauspersonal ähnliche Probleme bei der Suche nach seinen schlechten Venen. Weil der Notarzt dem Verletzten ein morphiumhaltiges Medikament gegen die Schmerzen gab, wurde kurz nach seiner Einlieferung im Blut "freies Morphin" festgestellt. Drogenderzernat und Straßenverkehrsamt nahmen nach dem Hinweis des Kollegen ihre Arbeit auf. Man bereitete sogar den Entzug des Führerscheins Klasse 3 vor. Hätte sich jemand die Unterlagen des Notarztes durchgelesen, hätte niemand mehr geglaubt einen Junkie erwischt zu habe. Der hatte nämlich neben der Gabe der Opiate auch die venöse Versorgung des Patienten dokumentiert. Allerdings hatten die Polizisten Probleme mit der schwer entzifferbaren Schrift des Arztes. Statt sich zu erkundigen, haben sie ihre eigenen Schlüsse aus den vorliegenden Indizien gezogen.
Doch damit nicht genug. Der Staatsanwalt stellte kurze Zeit später das Verfahren gegen den Mandanten von Udo Vetter ein. Er schrieb: "Der positive Befund der Blutprobe auf Opiate kann nicht widerlegbar auf die ärztliche Morphin-Gabe am Unfallort zurückgeführt werden." Im Klartext glaubt er nicht so recht an die Erklärung des Strafrechtlers, kann ihm aber nicht das Gegenteil beweisen. Dazu passt hervorragend, dass vom Staatsanwalt mit keinem Wort erwähnt wird, dass niemand den Bericht des Notarztes gelesen hat. Ansonsten wäre es nie zu einer Anklage gegen den mutmaßlichen Drogenkonsumenten gekommen.
Bild-Quellen: mechanicman.deviantart.com
Text-Quellen: lawblog.de
Lars Sobiraj (g+) am Freitag, 13.07.2012 17:07 Uhr
Nur 104 Polizisten haben da mitgewählt? ...
find zwar jetzt nicht grade sone richtige auflistung der zahlen, habe es aber des öfteren in docus etc gesehen, dass anzeigen ggn polizisten meist reine zeitverschwendung sind*.. Liegt vielleicht daran, dass erst seit dem 1. Januar 2009 die Staatsanwaltschaften dazu v ...
Ich schrieb doch bereits, dass das wohl irgendein Linker dazueditiert hat. ;) find zwar jetzt nicht grade sone richtige auflistung der zahlen, habe es aber des öfteren in docus etc gesehen, dass anzeigen ggn polizisten meist reine zeitverschwendung sind*.. " W ...
Ich schrieb doch bereits, dass das wohl irgendein Linker dazueditiert hat. ;) ...
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Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.