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Rechtsstreit zwischen Atari und RapidShare landet beim BGH

Cover von

Cover von "Alone in the dark"

In Deutschland beginnt am heutigen Donnerstag ein Prozess gegen den Schweizer Filehoster RapidShare. Atari wirft dem Anbieter vor, nicht genug gegen die Verbreitung illegaler Kopien ihrer Computerspiele zu unternehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) soll nun klären, in welchem Rahmen Urheberrechtsverletzungen vorliegen und ob RapidShare dafür haftbar gemacht werden kann.

RapidShare reagierte auf die Vorwürfe, man sei lediglich der Anbieter des Speicherplatzes. Außerdem habe man zeitnah auf die Abuse-Mails reagiert, die beanstandeten illegalen Daten wurden entfernt. Dennoch wirft Publisher Atari dem Schweizer Unternehmen vor, nicht genug gegen den illegalen Vertreib ihres Computerspiels "Alone in the Dark" getan zu haben. Weitere beim beklagten Unternehmen gespeicherte Daten habe der Anbieter nicht entfernt. Der Schweizer Filehoster kontert, man habe eine eigene Abteilung innerhalb des Unternehmens aufgebaut, um Raubkopien auf den eigenen Servern aufzufinden und zu löschen. Teils per Skript und teils von den Mitarbeitern werden Foren nach Links durchsucht, die zu fraglichen Inhalten führen. Eine Vorab-Prüfung aller hochgeladenen Dateien kommt für das Unternehmen aber nicht in Frage. Als Speicherort für jedermann bietet man seinen Nutzern an, auf gekaufte Musiktitel auf jedem Gerät und überall zuzugreifen. Dieses Vorgehen ist so lange durch die Privatkopie gedeckt, sofern man die Links keinen Dritten zur Verfügung stellt. Auch werden auf Anfrage von Rechteinhabern die IP-Adressen von Uploadern bekannt gegeben, um sie verfolgen zu können. Da die meisten Uploader aber ihre Identität verschleiern, versuchen die Kläger nun den Internet-Dienstleister als Mittäter der Urheberrechtsverletzungen haftbar zu machen.

RapidShare sieht sich nicht in der Verantwortung. Es liege in der Verantwortung der Nutzer Sorge zu tragen, dass sie keine urheberrechtlich geschützten Dateien verbreiten. Eine lückenlose Sicherheit könne man nicht gewährleisten, teilte RS-Geschäftsführerin Alexandra Zwingli Focus Online mit. Ob das Unternehmen dennoch für das Verhalten ihrer Kunden geradestehen muss, wird ab heute vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Manche Beobachter fühlen sich an das Verfahren gegen den ehemaligen Konkurrenten Megaupload erinnert. Sollte Atari am Ende unterliegen, dürfte der Titel ihres Spieles "Alone in the dark" plötzlich eine ganz neue Bedeutung erhalten.

Text-Quellen: der westen Frankfurter Rundschau

Lars Sobiraj (g+) am Donnerstag, 12.07.2012 14:03 Uhr

Tags: atari rapidshare filehoster alexandra zwingli

vgwort
 
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13 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • fryk am 13.07.2012 08:52:04

    Dann möchte ich auch gerne, dass jeder Brief und jedes Bankschließfach geöffnet und kontrolliert wird. ... und der Briefträger überreicht dir die Briefe morgens geöffnet ... und dein Vermieter kommt jeden Nachmittag gucken, ob du schon Hanf im Bad hast ... und dein ...

  • Okopalla am 13.07.2012 08:36:46

    Richtig so! Atari muss gewinnen. Dem Wildwuchs muss im ineternet ein ende gemacht werden. Wir brauchen strengste kontrollen im Netz. Wer zb. welches Video auf Youtube anschaut usw.. Alle Seiten die aus DE aus abgerufen werden können müssen zertifiziert werden. Ich forder ...

  • Imotep1973 am 13.07.2012 08:15:30

    Richtig so! Atari muss gewinnen. Dem Wildwuchs muss im ineternet ein ende gemacht werden. Wir brauchen strengste kontrollen im Netz. Wer zb. welches Video auf Youtube anschaut usw.. Alle Seiten die aus DE aus abgerufen werden können müssen zertifiziert werden. Ich fordere ein Ende der Raubkopien i ...

  • heero am 13.07.2012 00:15:52

    Speicherplattformen wie Rapidshare können unter bestimmten Bedingungen für Urheberrechtsverletzungen beim Abruf gespeicherter Dateien mit verantwortlich gemacht werden. Voraussetzung sei, dass das Unternehmen zuvor auf gleichartige Rechtsverletzungen hingewiesen wurde und zumutbare Schritte z ...

  • bigtuerke1 am 13.07.2012 00:07:05

    Wie kann das Deutsche Bundesgerichtshof ein Urteil über ein Unternehmen fällen, dessen Sitz in der Schweiz ist? Server in Deutschland ...

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