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Ein Bundesgericht in New York ordnete kürzlich eine Geldstrafe in bislang unerreichter Höhe an. Robert Carpenter aus Poughkeepsie, New York, wird vorgeworfen, in einer Tauschbörse ein Buch eines der größten Verlagshäuser des Landes angeboten zu haben. Letzten Herbst begann man mit der Verfolgung von mehreren Hundert Tauschbörsenbenutzern, die im Intenet Werke von Wiley & Sons angeboten hatten. Ein Rechtsanwalt des Verlages gab bekannt, ihr Ziel sei es, an die Realnamen und Anschriften der Filesharer zu gelangen, um ihnen Vergleichszahlungen zuzuschicken. Im Durchschnitt verlangt die Kanzlei die Zahlung von etwa 3.000 Dollar pro Fall. Da Robert Carpenter nicht auf das Vergleichsangebot reagierte, ging man vor Gericht. Interessant ist dabei, dass Carpenter sowohl für die Verletzung des Urheber- als auch des Markenrechts verantwortlich gemacht wurde. Für das Angebot des Buches muss er 5.000 Dollar und für die Markenrechtsverletzung weitere 2.000 US-Dollar bezahlen. Der Jurist von John Wiley & Sons versuchte im Gegensatz dazu vor Gericht Schäden in Höhe von 150.000 Dollar geltend zu machen.
Selbst wenn das Urteil im Vergleich zur Forderung des Unternehmens vergleichsweise milde ausfällt: Für das Verlagshaus dürften die Verfahren eine lohnende zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Bei mehreren einhundert Fällen und jeweils 3.000 Dollar Schadenersatz kommen schnell hohe Summen im Millionenbereich zustande. Das Taschenbuch kostet übrigens im Handel knapp 33 Euro, als E-Book werden lediglich rund 20 Euro veranschlagt. Der Verlag wurde vom Peer-to-Peer Blog TorrentFreak um ein Statement bezüglich der Höhe ihrer zusätzlichen Einkünfte gebeten. Dies wurde ihnen aber bislang verwehrt.
Text-Quellen: TorrentFreak
Lars Sobiraj (g+) am Dienstag, 03.07.2012 10:55 Uhr
Menschen wie du sind der Grund, warum es immer schwieriger wird in den Foren eine vernünftige Diskussion zu führen Mal ernsthaft, was will man da diskutieren? Die eine Seite will Kohle verdienen, die anderen wollen alles umsonst. Bewegung ist auf beiden Seiten kaum ...
Wobei es m.W. auch Firmen geben die das gezielt machen. Ob die dann die Rechte an den Musikstücken bzw. Filmen haben weiß ich so nicht bzw. finde ich das vorgehen schon etwas zweifelhaft. Trotzdem gilt: Wer es nach so vielen Jahren immer noch nicht kapiert hat das BT, also das offensichtliche Anbie ...
Wie kommen die an der IP der User ran? Indem sie selber die Werke bei BitTorrent zu Verfügung stellen. Also besorgen die sich selber durch illegales einstellen der Werke im Internet die Realnamen der User. Wenn sie es selber reinstellen ist es nicht illegal da sie ja ...
Man sollte doch auch die Abmahnwirtschaft vor dem Gericht stellen. Wie kommen die an der IP der User ran? Indem sie selber die Werke bei BitTorrent zu Verfügung stellen. Also besorgen die sich selber durch illegales einstellen der Werke im Internet die Realnamen der User. Solch ein vorgehen sollte a ...
Ist doch ein wunderbares Lehrgeld für jemanden der die letzten paar Jahre verpasst hat das BitTorrent dafür überhaupt nicht geeignet ist :D :rolleyes: ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Sener Dincer am 14.06.2013, 11:47 Uhr
Bezugnehmend auf die anhaltende Protestbewegung gegen Ministerpräsident Erdogan hat nun auch der StudiVZ-Gründer Ehssan Dariani seine Ansichten offenbart. Via Facebook-Mitteilung teilt er mit, dass möglicherweise die Zeit für einen bewaffneten Kampf gegen die türkische Regierung gekommen sei – und zwar „Stauffenberg-like“.