GEMA (Symbolfoto)
Bekannt wurde der Verein Musikpiraten e.V, der sich 2009 gründete, dadurch, dass er kostenlose Liederbücher für Kindertagesstätten produzierte und verteilte, die ausschließlich GEMA-freie Musik enthielten. Nun wurde der gemeinnützige Verein von der GEMA verklagt, wegen der Produktion einer Musik-CD, die unter Creative Commons lizensiert wurde. Angeblich könne man bei einem Titel nicht prüfen, ob die GEMA tatsächlich keine Rechte an dem Song habe. Der Verein selber sieht dem Prozess aber gelassen entgegen: "Die GEMA betont immer wieder, dass Creative Commons-Lizenzen nicht mit ihrem Vertragsmodell vereinbar sind. Trotzdem will sie von uns jetzt Geld für die Produktion einer CD haben, die ausschließlich CC-Material enthält. Ich gehe davon aus, dass das Gericht diese Forderung der GEMA um die Ohren hauen wird" erklärt der Vorsitzende der Musikpiraten Christian Hufgard.
Der Vorfall, der die GEMA beschäftigt, fand schon im Juli 2011 statt. Damals rief der Verein unter dem Motto FreeMixter dazu auf, Musik einzureichen, die mit etwas Glück auf einer CD unter Creative Commons veröffentlicht wird. Die CDs erschienen allerdings nur in einer kleinen Auflage von 2000 Stück.
Die Klageschrift der GEMA im aktuellen Fall ist äußerst fragwürdig. So erklärt die Verwertungsgesellschaft sich zum Vertreter des gesamten Weltrepertoires an geschützter Musik. Dass sie allerdings noch nicht einmal Verträge mit 70 Prozent der internationalen Verwertungsgesellschaften hat, wird verschwiegen.
Im konkreten Fall geht es um das Lied "Dragonfly" der Künstler "Texas Radio", die allerdings pseudony bleiben möchten. Die GEMA weigert sich allerdings, das so zu akzeptieren. Sie behauptet, man könne aufgrund des verwendeten Pseudonyms keine Prüfung vornehmen, ob man nicht eventuell doch die Rechte an diesem Song vertritt. Hufgard erklärt dazu: "Die Begründung der GEMA, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist auch nachweislich falsch. Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen."
Text-Quellen: musik.klarmachen-zum-aendern.de
Robert Clausen (g+) am Dienstag, 26.06.2012 23:31 Uhr
Vielleicht werden die Mitarbeiter in der GEMA ja von Google bezahlt, damit sie den Ruf der GEMA schaden :T SIcher das hier hingehört? So wie die sich da verhalten eigentlich gar nicht so unwahrscheinlich. ...
Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ansprüchen der GEMA zu entgehen, die Vermutung widerlegen, dass die genutzten Werke GEMA-pflichtig sind. Soviel zum Thema Unschuldsvermutung. ...
Leute, informiert euch doch mal bevor hier losgepostet/gebasht wird. Sonst wird das echt nur lächerlich. Leider gilt dies mittlerweile auch für die News - Polemik pur. Z.B. dies: GEMA-Vermutung Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ans ...
... und was ist daran jetzt neu? darf man sich jetzt nicht mehr darüber beschweren, nur weil es dieses unrecht schon länger gibt? in der justiz nennt man dies übrigens beweislastumkehr. schuldig, bis die unschuld bewiesen ist. ...
Leute, informiert euch doch mal bevor hier losgepostet/gebasht wird. Sonst wird das echt nur lächerlich. Leider gilt dies mittlerweile auch für die News - Polemik pur. Z.B. dies: GEMA-Vermutung Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ansprüchen der GEMA zu entgehe ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.