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ARD will Einspeisungsentgelte verweigern

Mitglieder der ARD

Mitglieder der ARD

Die öffentlich-rechtliche ARD wehrt sich gegen Einspeisungsentgelte an Kabelanbieter. Bisher mussten die Fernsehsender hohe Gebühren an Konzerne wie Kabel Deutschland und Unitymedia zahlen, damit diese die Sender in ihr Angebot aufnahmen. Zu einer derartigen Vergütung sind die gebührenfinanzierten Programme nicht mehr bereit, wie die ARD jüngst erklärte.

Die nächste Verhandlung zwischen der ARD und den Kabelanbietern steht kurz bevor. Bereits vor Beginn der Gespräche machte Karola Wille, ARD-Kabelbeauftragte und Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks, klar, dass man zu keinen weiteren Einspeisungsentgelten bereit sein werde. Bisher gingen rund 60 Millionen Euro an die Unternehmen KDG und Unitymedia, damit diese Fernsehprogramme wie ARD, ZDF und die Dritten anbieten. Zur Zahlung dieser Gebühren ist man jedoch bei der Geschäftsführung der Rundfunkanstalten nicht mehr bereit: „Ein Kompromiss mit den Kabelkonzernen ist derzeit nicht vorstellbar. Wir wollen kein Geld mehr für die Verbreitung unserer Kanäle zahlen“, erklärt Wille. Schließlich müsse kein einziger öffentlich-rechtlicher Sender in Europa Geld für die Verbreitung seiner Angebote in den Kabelnetzen zahlen. „Warum sollten wir das weiter tun?“, führte die Intendantin aus. Letztlich gingen die Millionenbeträge ohnehin nur an die drei größten Kabelanbieter. Kleinere Firmen oder Provider wie die Deutsche Telekom würden erst gar kein Geld verlangen.

Die Konzerne reagierten ihrerseits bereits auf den angekündigten Boykott. Falls die ARD ihre Zahlungen tatsächlich einstellen sollte, würde man ab nächstem Jahr nicht mehr alle Sender von ARD und ZDF übertragen. Die Kunden der Firmen hätten folglich keinen Zugriff auf alle öffentlich-rechtlichen Programme.

Dieser Ankündigung begegnet die Kabelbeauftragte allerdings sehr gelassen. Ihrer Meinung nach habe ein Großteil der betreffenden Programme eine Art „Must-Carry-Status“, welcher die Firmen in eine „rechtlich fragwürdige Situation“ bringen könnte, sollten sie Teile des öffentlich-rechtlichen Angebotes streichen. Zudem stellt Wille den Kabelkonzernen einen Verlust an Attraktivität in Aussicht, insofern die Kunden keinen einwandfreien Zugriff auf das staatlich finanzierte Angebot haben.

Wie sich der Konflikt letztendlich entwickelt, bleibt abzuwarten. Eine juristische Bewertung der Auseinandersetzung vonseiten eines neutralen Gerichtes betreffend des angesprochenen „Must-Carry-Status“ liegt noch nicht vor.

Bild-Quellen: wikipedia

Text-Quellen: golem

Julian Wolf (g+) am Montag, 25.06.2012 17:53 Uhr

Tags: fernsehen ard kabel

vgwort
 
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39 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • simpliziss am 30.06.2012 23:28:44

    Im Übrigen... gbt es ja überhaupt keinen Zwang, Programme über Kabel zu verbreiten. Schließlich haben Rundfunk und Fernsehen auch schon vor dem Kabel funktioniert. Wenn also jemand meint, er könne es mit Kabel besser machen, muß er sich schon die Kunden dafür selber suchen. Das ist ja fast schon ...

  • Dorfdisko am 30.06.2012 22:56:00

    Nope. 1. Gulli hostet News-Content samt Board beim Hosting-Anbieter Silver Server. WIRD BEZAHLT. Webhosting = Vertrieb. 2. Youtube ist Bestandteil von Google. Google hat eigenes Rechenzentrum und ist eigenständiger ISP. Es ist also doch nicht so verwunderlich, wie und ...

  • RightRound am 30.06.2012 18:08:20

    Beide zu kurz gedacht. Nope. Anders als beim Kabel-TV zahlt aber weder Gulli, noch Google, Youtube oder Seite X dafür, dass ihr Content durch den Dienstleister ISP weiter geleitet wird. 1. Gulli hostet News-Content samt Board bei ...

  • Dorfdisko am 30.06.2012 16:55:29

    Ein Netzbetreiber bringt ne Dienstleistung, und für die sollte er abkassieren dürfen. Warum sollte er auch? Die gesamte Infrastruktur gehört alleinig dem Kabelanbieter. Wer seine Leitungen mietet oder diese als Vertriebsweg für TV-Se ...

  • RightRound am 30.06.2012 16:23:16

    Ähm. Da denk mal drüber nach. Zahlt der Kabelanbieter dir Geld um seine Kanäle bei dir schalten zu dürfen? Ich glaube nicht. Warum sollte er auch? Die gesamte Infrastruktur gehört alleinig dem Kabelanbieter. Wer seine Leitungen mietet oder diese als Vertriebsweg fü ...

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