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Europarechtler: Vorratsdatenspeicherung könnte optional gemacht werden

Die EU-Kommission behauptet, es sei rechtlich nicht möglich, den EU-Mitgliedsländern frei zu stellen, ob sie die EU-Direktive zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten umsetzen. Eine Reihe von der umstrittenen Sicherheitsmaßnahme gegenüber kritisch eingestellten Juristen widerspricht dieser Rechtsauslegung nun jedoch.

Die EU-Kommission behauptet, eine "optionale Anwendung der Richtlinie über die Vorratsspeicherung" sei rechtlich "nicht möglich". Dementsprechend wurde bislang nicht geprüft, ob eine Umsetzung der Direktive den EU-Mitgliedsstaaten frei gestellt werden kann.

Der Jurist und Datenschutz-Aktivist Patrick Breyer stand dieser Rechtsauslegung jedoch von Anfang an skeptisch gegenüber. Er teile die Rechtsauffassung der EU-Kommission nicht, schreibt Breyer in einem Blog-Eintrag.

Dabei hat der Datenschützer durchaus auch andere Juristen, darunter Experten für Europa-Recht, auf seiner Seite. So berichtete Breyer bereits vor einer Weile, dass auch der Europarechtler Prof. Dr. Fischer-Lescano anderer Ansicht ist als die EU-Kommission. Mittlerweile traten auch weiter Rechtsexperten, darunter Vertreter namhafter Universitäten, mit Breyer in Kontakt, die der Ansicht sind, dass "es möglich wäre - wenn es schon keine Mehrheit für ein EU-weites Verbot der Vorratsdatenspeicherung gibt -, den Mitgliedsstaaten einen Verzicht darauf wenigstens zu erlauben und den übrigen, auf Vorrat speichernden Mitgliedsstaaten enge Grenzen und eine Kostenerstattungspflicht aufzuerlegen." Die Pflicht, die anfallenden Kosten zu erstatten, würde das Argument, unterschiedliche Regelungen würden den EU-Binnenmarkt verzerren, entkräften, so die Ansicht der Rechtsexperten.

Die von Breyer und anderen Rechtsexperten vertretene Argumentation wirft interessante Möglichkeiten für EU-Mitgliedsländer auf, in denen die Vorratsdatenspeicherung bislang nicht umgesetzt wurde oder - wie in Deutschland - an den Gerichten scheiterte. Allerdings dürfte es die EU-Kommission, die ja eine völlig andere Rechtsauffassung vertritt, wahrscheinlich auf eine Auseinandersetzung vor den zuständigen europäischen Gerichten ankommen lassen.

Annika Kremer (g+) am Sonntag, 24.06.2012 23:15 Uhr

Tags: patrick breyer europäische union vorratsdatenspeicherung eu-kommission

 
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5 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Stirnsenker am 25.06.2012 12:48:13

    selbst wenn sie es jetzt umbennen sollten in "vorgehaltene daten zum schutz der bevölkerung vor terrorismus, kindesmissbrauch, kriegen, hungersnöten und der apocalypse inkl boardticket der arche noah 2" Klingt ja fast so perfide wie das "Gesetz zur Behebung der Not von ...

  • Shodan_v2-3 am 25.06.2012 10:15:27

    Nur um mal die Positionen klar darzustellen (die Debatte wird, und ich vermute das ist Absicht, extrem missverständlich geführt): EU-Kommission: Richtlinien sind nicht optional (es sei denn, die Richtlinie sagt, dass sie optional ist, nicht der Fall bei 2006/24/EG). Die Mitgliedsstaaten haben sich ...

  • Hightower191080 am 25.06.2012 09:12:45

    egal ob verpflichtende vds, freiwillige vds, halbe vds oder rosa vds. vds bleibt vds und wird nicht akzeptiert werden, selbst wenn sie es jetzt umbennen sollten in "vorgehaltene daten zum schutz der bevölkerung vor terrorismus, kindesmissbrauch, kriegen, hungersnöten und der a ...

  • StaTiC am 25.06.2012 08:40:32

    egal ob verpflichtende vds, freiwillige vds, halbe vds oder rosa vds. vds bleibt vds und wird nicht akzeptiert werden, selbst wenn sie es jetzt umbennen sollten in "vorgehaltene daten zum schutz der bevölkerung vor terrorismus, kindesmissbrauch, kriegen, hungersnöten und der apocalypse inkl boardtic ...

  • Keule44 am 25.06.2012 08:12:49

    Wenn der ESM unterzeichnet wird, dann gibt es doch eh keinen Rechtsschutz mehr für die Bürger. Dann ist eigentlich auch egal, ob VDS eingeführt wird, oder nicht. ...

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