R.I.P. Megaupload
Für die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium spielt es offenbar eine eher untergeordnete Rolle, ob und wie man an die beschlagnahmten Daten des Filehosters Megaupload gelangt, selbst wenn diese legaler Natur sind. Wer seine Dateien haben will, muss die Kosten des Gutachtens übernehmen oder alternativ den Hoster oder Megaupload verklagen. Sie antworteten damit auf die Anfrage der Electronic Frontier Foundation, die im Namen des Sportjournalisten Kyle Goodwin die Herausgabe seiner Videos erreichen will. Goodwin hatte die Aufnahmen für seine Webseite OhioSportsNet.tv stets bei Megaupload hochgeladen (gulli:News berichtete).
Nachdem das FBI den Filehoster am 19. Januar schloss, erlitt die Festplatte des Journalisten im gleichen Monat einen Crash. Alle Videos, die Goodwin den Benutzern seiner Webseite zur Verfügung stellen wollte, waren somit auf einen Schlag verloren. Die Regierungsstellen gaben zur Antwort, man verfüge nicht über die entsprechenden Daten. Zudem weigert man sich, die Kosten für die Sichtung, Kopie und Transfer der Filme zu übernehmen. Ein Team bestehend aus bis zu 10 Forensikern müsse auf Kosten des Journalisten tätig werden, so die Antwort. Alternativ schlug man der EFF vor, den Hosting-Anbieter oder Megaupload zu verklagen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Beide Unternehmen seien für derartige Fälle präpariert und sollen über entsprechende Versicherungen verfügen.
Bislang ist fraglich, ob eine Klage gegen die Staatsanwaltschaft oder das Justizministerium aussichtsreich wäre. Laut US-amerikanischem Recht darf zwar niemand vom Staat ohne gültiges Urteil benachteiligt oder sein Privatvermögen ohne Kompensation beschlagnahmt werden. Das Gericht müsste aber zunächst klären, ob eine Beschlagnahmung juristisch gesehen bereits wie ein Gerichtsurteil gewertet werden kann. In diesem Fall würden die Kosten der Bergung seiner Filme ebenfalls beim Journalisten verbleiben.
Bild-Quellen: miuralucciola.deviantart.com
Text-Quellen: nakedsecurity.sophos.com
Lars Sobiraj (g+) am Dienstag, 19.06.2012 12:31 Uhr
BMW ein mittelständisches Unternehmen, alles klar gibst du dir eigentlich extra mühe mich misszuverstehen? :eek: egal wie groß oder klein die firma ist - daten von existenzieller bedeutung (ausschließlich) irgendwo ins internet zu schaffen ist aufs gröbste fah ...
ja eben, darum selber schuld! würde BMW ihre firmendaten ungebackupt irgendwo auslagern? LOL! Darf man dich nach so einer Antwort eigentlich Vollidiot nennen? BMW ein mittelständisches Unternehmen, alles klar! für sowas mietet man sich z.b. nen server im rech ...
... und keine Firma mit der ein Vertrag zur Aufbewahrung geschlossen wurde. :m) der wurde mit megacrapload auch nicht geschlossen ;) :m) ebenso sind sie in keiner hinsicht haftbar zu machen, wenn die daten "wirklich" weg wären (feuer o.ä.).. ...
Du bist ja auch eine Privatperson und keine Firma mit der ein Vertrag zur Aufbewahrung geschlossen wurde. :m) Wenn Daten Eigentum sein können, dann ist die US-Regierung zur Herausgabe der beschlagnahmten legalen Daten Dritter verpflichtet, sowie zu deren Informierung über die Beschlagnahmung. ...
JEDER hat das Recht, seine Daten zurück zu erlangen. ich würde gern wissen wo das steht :p es geht nicht einmal darum, ob filehoster grundsätzlich illegal sind (das sind sie natürlich nicht), aber grundsätzlich hast du keine ansprüche auf daten, die du beliebig ins ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.