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Megaupload: Wer seine Daten haben will, muss zahlen oder klagen

R.I.P. Megaupload

R.I.P. Megaupload

In einer aktuellen Stellungnahme erklärte die US-Regierung, dass man für forensische Gutachten zahlen, Megaupload oder Carpathia Hosting verklagen müsse, will man seine privaten Daten von den beschlagnahmten Servern zurückerhalten. Die Regierung glaubt, sie sei nicht für die Beschaffung legaler Daten verantwortlich und lehnt die Übernahme der Kosten dementsprechend ab.

Für die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium spielt es offenbar eine eher untergeordnete Rolle, ob und wie man an die beschlagnahmten Daten des Filehosters Megaupload gelangt, selbst wenn diese legaler Natur sind. Wer seine Dateien haben will, muss die Kosten des Gutachtens übernehmen oder alternativ den Hoster oder Megaupload verklagen. Sie antworteten damit auf die Anfrage der Electronic Frontier Foundation, die im Namen des Sportjournalisten Kyle Goodwin die Herausgabe seiner Videos erreichen will. Goodwin hatte die Aufnahmen für seine Webseite OhioSportsNet.tv stets bei Megaupload hochgeladen (gulli:News berichtete).

Nachdem das FBI den Filehoster am 19. Januar schloss, erlitt die Festplatte des Journalisten im gleichen Monat einen Crash. Alle Videos, die Goodwin den Benutzern seiner Webseite zur Verfügung stellen wollte, waren somit auf einen Schlag verloren. Die Regierungsstellen gaben zur Antwort, man verfüge nicht über die entsprechenden Daten. Zudem weigert man sich, die Kosten für die Sichtung, Kopie und Transfer der Filme zu übernehmen. Ein Team bestehend aus bis zu 10 Forensikern müsse auf Kosten des Journalisten tätig werden, so die Antwort. Alternativ schlug man der EFF vor, den Hosting-Anbieter oder Megaupload zu verklagen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Beide Unternehmen seien für derartige Fälle präpariert und sollen über entsprechende Versicherungen verfügen.

Bislang ist fraglich, ob eine Klage gegen die Staatsanwaltschaft oder das Justizministerium aussichtsreich wäre. Laut US-amerikanischem Recht darf zwar niemand vom Staat ohne gültiges Urteil benachteiligt oder sein Privatvermögen ohne Kompensation beschlagnahmt werden. Das Gericht müsste aber zunächst klären, ob eine Beschlagnahmung juristisch gesehen bereits wie ein Gerichtsurteil gewertet werden kann. In diesem Fall würden die Kosten der Bergung seiner Filme ebenfalls beim Journalisten verbleiben.

Bild-Quellen: miuralucciola.deviantart.com

Text-Quellen: nakedsecurity.sophos.com

Lars Sobiraj (g+) am Dienstag, 19.06.2012 12:31 Uhr

Tags: electronic frontier foundation megaupload filehoster kyle goodwin

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13 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Novgorod am 19.06.2012 23:18:21

    BMW ein mittelständisches Unternehmen, alles klar gibst du dir eigentlich extra mühe mich misszuverstehen? :eek: egal wie groß oder klein die firma ist - daten von existenzieller bedeutung (ausschließlich) irgendwo ins internet zu schaffen ist aufs gröbste fah ...

  • Metal_Warrior am 19.06.2012 21:25:57

    ja eben, darum selber schuld! würde BMW ihre firmendaten ungebackupt irgendwo auslagern? LOL! Darf man dich nach so einer Antwort eigentlich Vollidiot nennen? BMW ein mittelständisches Unternehmen, alles klar! für sowas mietet man sich z.b. nen server im rech ...

  • Novgorod am 19.06.2012 20:59:55

    ... und keine Firma mit der ein Vertrag zur Aufbewahrung geschlossen wurde. :m) der wurde mit megacrapload auch nicht geschlossen ;) :m) ebenso sind sie in keiner hinsicht haftbar zu machen, wenn die daten "wirklich" weg wären (feuer o.ä.).. ...

  • Trollolol am 19.06.2012 20:43:42

    Du bist ja auch eine Privatperson und keine Firma mit der ein Vertrag zur Aufbewahrung geschlossen wurde. :m) Wenn Daten Eigentum sein können, dann ist die US-Regierung zur Herausgabe der beschlagnahmten legalen Daten Dritter verpflichtet, sowie zu deren Informierung über die Beschlagnahmung. ...

  • Novgorod am 19.06.2012 20:30:27

    JEDER hat das Recht, seine Daten zurück zu erlangen. ich würde gern wissen wo das steht :p es geht nicht einmal darum, ob filehoster grundsätzlich illegal sind (das sind sie natürlich nicht), aber grundsätzlich hast du keine ansprüche auf daten, die du beliebig ins ...

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