UK: Vorratsdatenspeicherung 2.0 im Anmarsch?
Im Herbst 2012 soll dem britischen Parlament ein von 120 Personen ausgearbeiteter Gesetzentwurf zur Communications Data Bill (CCDP) vorgelegt werden, der es in sich hat. Demnach wären sowohl Telekommunikationsanbieter als auch Postdienste bis zu einem Jahr per Anordnung zur Aufzeichnung von Informationen ihrer Kunden verpflichtet. Die Post soll sogar dazu verpflichtet werden zu protokollieren, wer wann wem einen Brief oder Paket geschickt hat. Zudem ist die Aufnahme der kompletten Außenseite von Briefumschlägen und Paketen vorgesehen. Geplant ist auch die Identifizierung von Kunden von E-Mail-Anbietern. Für ein Jahr vorgehalten werden auf Anfrage auch Nachrichten bei Facebook, Daten von Online-Spielen, Instand Messing, E-Mail-Kopfzeilen und Daten der Chatroom-Kommunikation. Angeblich soll sogar die SSL-Verschlüsselung aufgehoben werden, damit eine effektive Analyse der Datenströme durchgeführt werden kann. Mittels einem "Man-in-the-Middle Attack" will sich das Innenministerium in den vermeintlich verschlüsselten Datenstrom einklinken um so an alle Informationen im Klartext zu kommen. Der Anwender würde davon nichts mitbekommen.
Die einjährige Anordnung zur Speicherung kann jederzeit ohne Prüfung eines Gerichts verlängert werden. Dafür ist der Verdacht ausreichend, dass die Daten möglicherweise im Rahmen eines Verfahrens benötigt werden könnten. Die Anordnung gilt aber nicht nur für die eine verdächtigte Person, sondern für alle Kunden des Anbieters. Welche Unternehmen speichern werden, soll nicht bekannt gegeben werden. Eine Benachrichtigung an den Betroffenen soll im Fall der einjährigen Speicherung auch nicht erfolgen. Die Kosten werden alleine für die ersten zehn Jahre auf etwa 2,2 Milliarden Euro beziffert und werden den Unternehmen beglichen.
Grund für die Anordnung der Speicherung sind Straftaten mit geringer und hoher krimineller Energie, das Auffinden von Steuersündern, Gesundheitsschutz, zum wirtschaftlichen Wohl des Staates, zur Identifizierung von Toten und Kranken und so weiter. Vollzugriff auf die Datensätze erhalten Polizei, Militärpolizei, Zoll, Geheimdienste und die vom Innenminister autorisierten Behörden. Die Datensätze müssen dazu in der Lage sein, Suchläufe nach bestimmten Kriterien zu ermöglichen und sofort Ergebnisse zu liefern. Die Suchsysteme müssen bei allen Anbietern gleich funktionieren, damit die Mitarbeiter der Behörden anbieterübergreifend recherchieren und Vergleiche anstellen können.
Analysten fiel sofort auf: Was alles ganz genau und von wem aufgezeichnet werden muss und welche Ausnahmen gelten, wurde nirgendwo angegeben. Der komplette Entwurf wurde so unspezifisch und allgemein wie möglich gehalten. Erläuterungen oder praktische Beispiele werden keine angeführt.
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist in seinem Blogbeitrag darauf hin, die meisten Richter in Großbritannien seien Laienrichter und im Gegensatz zu Deutschland keine Volljuristen. Ihre Aufgabe wird es laut Gesetzentwurf sein, ohne juristisches Hintergrundwissen zu prüfen, ob es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass man die beantragten Daten für eine Strafverfolgung in Anspruch nehmen könnte und die Anordnung dementsprechend verhältnismäßig ist. Viel unschärfer hätte man die Anforderungen an den Antrag zur Totalprotokollierung kaum formulieren können.
Autor Erich Moechel warnt zudem, derartige Überwachungsphantasien seien keine typisch britische Angelegenheit. Der Entwurf des britischen Innenministeriums könnte sich in Europa schneller verbreiten, als vielen Beobachtern lieb wäre. Zudem wurden in Großbritannien bereits andere Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung mit Umweg über die entsprechende EU-Richtlinie eingeführt, weil dafür im eigenen Land die Mehrheiten fehlten.
Bild-Quellen: alxleduc.deviantart.com
Text-Quellen: orf.at Patrick Breyer Blog
Lars Sobiraj (g+) am Montag, 18.06.2012 12:37 Uhr
Ich meinte unter anderem Anwendungen für SSL wie zB Retroshare, da wird ein WoT model implementiert. Sowas müsste es auch für HTTPS geben. ...
Hm ja wahrscheinlich, ich hab eher an SSL in allgemeiner Anwendung gedacht. Ich auch. :rolleyes: Deine Aussagen machen leider keinerlei Sinn, sorry. ...
Im Namen des Volkes, des Rechtlosen, ergeht folgendes Urteil: Wegen Hochverrats, Meineids und demokratiefeindlicher Aktionen bis hin zur Errichtung einer Diktatur, welche kollektiv und subversiv in Ihrer Partei vorangetrieben wurden, werden Sie, Politiker XY, zum Tode durch den Strang verurte ...
Hm ja wahrscheinlich, ich hab eher an SSL in allgemeiner Anwendung gedacht. ...
Erm.. das was du meinst sind X.509 Zertifikate ;) Ja. Hier gehts nicht um PKI sondern um [URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Web_o ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.