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Ryan Cleary: Wahrscheinlich keine Auslieferung an die USA

Der mutmaßliche LulzSec-Hacktivist Ryan Cleary wird wahrscheinlich nicht an die USA ausgeliefert werden. Das erklärten die Anwältinnen und Anwälte des 19-jährigen Briten am gestrigen Freitag. Stattdessen solle Cleary, bei dem das Asperger-Syndrom diagnostiziert wurde, wie geplant in Großbritannien vor Gericht gestellt werden.

Cleary wurde am vergangenen Mittwoch in den USA verschiedener IT-Delikte angeklagt (gulli:News). Der Teenager soll im Rahmen seiner Mitgliedschaft bei der Hacktivisten-Gruppe LulzSec an diversen Defacements, DDoS-Angriffen sowie Leaks sensibler Daten beteiligt gewesen sein. Er soll außerdem ein eigenes Botnet betrieben haben, das er bei einem Teil der Angriffe einsetzte. Es war zunächst unklar, ob die USA nach dieser Anklage eine Auslieferung Clearys fordern würden.

Die Cleary vertretende Anwaltskanzlei Kaim Todner berichtete gestern jedoch, die US-Staatsanwaltschaft habe erklärt, Cleary solle durch die britischen Gerichte verurteilt werden. Vom Bemühen um eine Auslieferung werde man absehen. Rechtsanwältin Karen Todner erklärte, es sei noch unklar, in welchen Anklagepunkten ihr Mandant sich schuldig oder unschuldig bekennen werde. Sollte jedoch ein Auslieferungsantrag gestellt werden, werde man gegen diesen entschlossen vorgehen. "Herr Cleary leidet unter dem Asperger-Syndrom und ist innerhalb des autistischen Spektrums und eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten wäre in keiner Weise wünschenswert," so Todner. Sie appellierte an die britische Regierung, ihr Auslieferungsabkommen mit den USA, gerade im Hinblick auf aktuelle Fälle von IT-Kriminalität, zu überarbeiten. Todner vertritt auch den ebenfalls unter dem Asperger-Syndrom leidenden "NASA-Hacker" Gary McKinnon, über dessen Auslieferung an die USA seit mittlerweile zehn Jahren verhandelt wird.

Text-Quellen: Press Association/Huffington Post

Annika Kremer (g+) am Samstag, 16.06.2012 14:15 Uhr

Tags: it-recht hacktivismus lulzsec ryan cleary

 
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