Das Gericht befasste sich mit dem Fall eines EDV-Beraters, bei dem die Polizei im November 2011 vier Festplatten wegen des Verdachts auf Steuerdelikte beschlagnahmt hatte. Drei Tage später reichte der Betroffene Beschwerde beim Amtsgericht Reutlingen ein. Er sah sich in der Ausübung seines Berufs eingeschränkt unds argumentierte damit, dass die Speichermedien nicht nur seiner Datenverarbeitung dienten, sondern dass von ihm vorgehaltene Speicherkapazitäten und Rechenleistung Dritten gewerblich überlassen seien.
Die Richter gaben in ihrem Urteil dem Kläger recht. Sie erklärten, es sei zwar keineswegs ausgeschlossen, dass auf den sichergestellten Speichermedien auch Beweise für Verbrechen des Verdächtigen zu finden seien. Der tatsächliche physische Zugriff auf solche Server-Hardware sei aber "wegen der möglichen Betroffenheit Dritter unbedingt auf ein Minimum zu beschränken, soweit durch den tatsächlichen Zugriff auf die Festplatten und andere Hardware die Funktion des Servers beeinträchtigt oder unterbunden wird."
Mit Beschluss vom 5. Dezember 2011 entschied das Gericht daher, dass die Polizei die mitgenommenen Festplatten herausgeben muss. Die Beschlagnahmung als solche sei zwar rechtmäßig erfolgt, so die Richter. Die Polizei hätte die Datenträger aber wenn möglich vor Ort kopieren oder die Dauer, während der die Festplatten sich bei der Polizei befanden, zumindest auf ein Minimum reduzieren müssen. Aufgrund der geringen Datenmenge von 750 GByte sah der Richter im verhandelten Fall einen Zeitraum von drei Werktagen als ausreichend an. Die Polizei argumentierte, der Kläger hätte eine Sicherungskopie der fraglichen Daten anlegen müssen. Das Gericht stimmte zwar zu und bezeichnete das Versäumnis, Backups zu erstellen, als "grob fahrlässig", erklärte aber, dies entbinde die Ermittlungsbehörden nicht von ihrer Pflicht, die Datenträger schnellstmöglich zu spiegeln und zurückzugeben.
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme die Entscheidung des Amtsgerichts. Er weist darauf hin, dass bei einer Beschlagnahmung von Hardware "gerade für kleinere Selbstständige schnell die berufliche Existenz auf dem Spiel steht". Er empfiehlt, dass sich Personen, die beruflich auf ihre IT-Geräte angewiesen sind, im Falle einer Beschlagnahmung von einem Rechtsanwalt beraten lassen sollen.
Text-Quellen: IT Espresso
Annika Kremer (g+) am Samstag, 16.06.2012 00:32 Uhr
Wenn eines noch schlimmer ist, als Unvorsichtigkeit, dann ist das Übervorsicht. Es kann immer ein Worst Case Szenario eintreten - natürlich kann ein Flugzeug auf's Büro fallen oder ähnlich unwahrscheinliches ^^ Aber wenn man anfängt, sich gegen Dinge abzusichern, die mit einer 99,999%tigen Wahrsch ...
Der Tag, an dem dieses Büro brennt, den möchte ich erleben. Da muss es schon mit dem Teufel zugehen, oder einem Vulkan. Die Titanik ist untergegangen, das World Trade Center eingestürzt, der Volvo-Bremsassistent hat doch nicht gebremst und der Euro funktioniert ...
Klingt gut, bringt dir aber gar nichts, wenn dein Büro mal brennt, einstürzt, die Sprenkelanlage versehentlich ausgelöst wird oder sonst was. Dann stehste da. Backup auf externe Platte ziehen und ins Bankschließfach. Der Tag, an dem dieses Büro brennt, den möchte i ...
Bei mir hatte 2004 mal die Steuerfahndung (Hannover) einen Rechner mitgenommen, allerdings haben die sich auf ihrer Dienststelle nur die Festplatte kopiert und mir den PC direkt 2 Tage später wieder zuhause vorbeigebracht. Das nenne ich mal korrekt und vorbildlich. :T Allerdings waren an der Akt ...
Klar kann man kopieren, bis man schwarz wird, aber irgendwann ist es einfach nur noch bescheuert. Und sorry, 2 Kopien + das Original reichen ja wohl definitiv... Klingt gut, bringt dir aber gar nichts, wenn dein Büro mal brennt, einstürzt, die Sprenkelanlage ve ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.