Leistungsschutzrecht
Wer innerhalb eines Jahres kleinste Teile eines Artikels Dritter verwenden will, muss nach dem von iRights.linfo geleakten Referentenentwurf dafür bezahlen. Auch das Zitat kleinster Ausschnitte würde so für Suchmaschinen, Newsaggregatoren, Autoren eines Blogs oder Nutzer von sozialen Netzwerken gefährlich, weil daraus eine Abmahnung resultieren kann. Künftig wäre zum Beispiel bei Twitter oder Facebook schon die Übernahme der Überschrift abgabepflichtig, selbst wenn zum Original-Artikel verlinkt wird.
Doch das Recht der Verlage soll noch darüber hinaus gehen. Diese dürfen Abmahnungen verschicken, sofern mittelbar oder unmittelbar Einnahmen durch die Webseite oder den Blog erzielt werden. Die Einblendung zu einem eigenen Kachingle-, Flattr-, oder PayPal-Konto würde also ausreichen, um als gewerblich geführt und somit als abmahnfähig zu gelten. Es muss also nicht unbedingt Werbung geschaltet oder ein Unternehmen betrieben werden, um gewerblich zu handeln. Die Beweislast, ob eine Webseite gewerblich betrieben wird oder nicht, soll den Privatpersonen überlassen werden. Abgemahnte Blogger müssten also erst einmal beweisen, dass sie nicht gewerblich handeln. Verlagshäuser könnten laut Entwurf künftig problemlos in Masse abmahnen und mit den somit erzielten Unterlassungsansprüchen neue Umsätze generieren.
Das neue Leistungsschutzrecht würde folglich unweigerlich zu einer Kriminalisierung zahlreicher privater Autoren und einer Beschneidung der Meinungsfreiheit aller Nutzer im Internet führen. Die im Urheberrecht schon jetzt bestehende Rechtsunsicherheit, die von zahlreichen Abmahnkanzleien ausgenutzt wird, wird man dadurch noch weiter ausweiten, kritisiert Die Linke. Die Piratenpartei Deutschland hingegen vergleicht, die Verlage würden sich im vorliegenden Fall wie in einem Restaurant benehmen, "das den Taxifahrer zur Kasse bittet, weil er ihm Gäste bringt. Anstatt sich an das digitale Zeitalter anzupassen und Unternehmertum zu zeigen, flüchten sie sich in den Schoß des Staates." Die Regierung greift in nicht akzeptabler Weise "in die Meinungsvielfalt eines freien Internets ein und beeinträchtigt die Entstehung einer vernetzten Wissens- und Informationsgesellschaft." Statt die eigenen Geschäftsmodelle den Bedürfnissen der Bürger und der modernen Technik anzupassen, soll mit Hilfe des Leistungsschutzrechtes lediglich die Monopolstellung der Verlage weiter ausgebaut werden.
Bild-Quellen: agaricpowder.deviantart.com
Text-Quellen: irights.info
Lars Sobiraj (g+) am Donnerstag, 14.06.2012 17:14 Uhr
@P7BB, Snapit124: In Beitrag 5 bzw. Beitrag 8 schreibt ihr beide von Zensur bzw. Einschränkung der Meinungsfreiheit. Man könne sich ja ohne Zitate nicht auf etwas beziehen und Nachrichten wären unfrei. Dass das Blödsinn ist, lest ihr gerade. Denn natürlich kann man sich ...
Raus aus dem Web, aber alle. Optional ne Mail an Google mit der Bitte, nicht mehr gefunden zu werden. Oder sollen die das wieder prophylaktisch machen? ...
Nein, der Entwurf steht nicht im Widerspruch zum bestehenden Zitatrecht da dieses nicht von dem Entwurf berührt wird. Das steht doch im Entwurf drin. Stimmt. Ich muss mir das noch alles in Ruhe durchlesen. ...
Man könne sich ja ohne Zitate nicht auf etwas beziehen und Nachrichten wären unfrei. Habe ich nie gesagt. Aber Informationen müssen einfach frei bleiben, jede Einschränkung und jeder Entwurf in diese Richtung ist der falsche Ansatz. Ansonsten geht es nämlich in d ...
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Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.