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Leistungsschutzrecht: Bloggern droht neue Abmahnwelle

Leistungsschutzrecht

Leistungsschutzrecht

Der heute geleakte Referentenentwurf zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage verbietet es, auch nur kleinste Teile von Artikeln zu verwenden. Daneben werden den Verlagen zahlreiche Möglichkeiten für die Versendung von Abmahnungen an Privatpersonen geboten. Davon werden in erster Linie Blogger betroffen sein. Diese werden zunächst beweisen müssen, dass sie nicht gewerblich handeln.

Wer innerhalb eines Jahres kleinste Teile eines Artikels Dritter verwenden will, muss nach dem von iRights.linfo geleakten Referentenentwurf dafür bezahlen. Auch das Zitat kleinster Ausschnitte würde so für Suchmaschinen, Newsaggregatoren, Autoren eines Blogs oder Nutzer von sozialen Netzwerken gefährlich, weil daraus eine Abmahnung resultieren kann. Künftig wäre zum Beispiel bei Twitter oder Facebook schon die Übernahme der Überschrift abgabepflichtig, selbst wenn zum Original-Artikel verlinkt wird.

Doch das Recht der Verlage soll noch darüber hinaus gehen. Diese dürfen Abmahnungen verschicken, sofern mittelbar oder unmittelbar Einnahmen durch die Webseite oder den Blog erzielt werden. Die Einblendung zu einem eigenen Kachingle-, Flattr-, oder PayPal-Konto würde also ausreichen, um als gewerblich geführt und somit als abmahnfähig zu gelten. Es muss also nicht unbedingt Werbung geschaltet oder ein Unternehmen betrieben werden, um gewerblich zu handeln. Die Beweislast, ob eine Webseite gewerblich betrieben wird oder nicht, soll den Privatpersonen überlassen werden. Abgemahnte Blogger müssten also erst einmal beweisen, dass sie nicht gewerblich handeln. Verlagshäuser könnten laut Entwurf künftig problemlos in Masse abmahnen und mit den somit erzielten Unterlassungsansprüchen neue Umsätze generieren.

Das neue Leistungsschutzrecht würde folglich unweigerlich zu einer Kriminalisierung zahlreicher privater Autoren und einer Beschneidung der Meinungsfreiheit aller Nutzer im Internet führen. Die im Urheberrecht schon jetzt bestehende Rechtsunsicherheit, die von zahlreichen Abmahnkanzleien ausgenutzt wird, wird man dadurch noch weiter ausweiten, kritisiert Die Linke. Die Piratenpartei Deutschland hingegen vergleicht, die Verlage würden sich im vorliegenden Fall wie in einem Restaurant benehmen, "das den Taxifahrer zur Kasse bittet, weil er ihm Gäste bringt. Anstatt sich an das digitale Zeitalter anzupassen und Unternehmertum zu zeigen, flüchten sie sich in den Schoß des Staates." Die Regierung greift in nicht akzeptabler Weise "in die Meinungsvielfalt eines freien Internets ein und beeinträchtigt die Entstehung einer vernetzten Wissens- und Informationsgesellschaft." Statt die eigenen Geschäftsmodelle den Bedürfnissen der Bürger und der modernen Technik anzupassen, soll mit Hilfe des Leistungsschutzrechtes lediglich die Monopolstellung der Verlage weiter ausgebaut werden.

Bild-Quellen: agaricpowder.deviantart.com

Text-Quellen: irights.info

Lars Sobiraj (g+) am Donnerstag, 14.06.2012 17:14 Uhr

Tags: verlag leistungsschutzrecht abmahnung unterlassungsanspruch

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30 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • EinsteinXXL am 20.06.2012 23:14:00

    @P7BB, Snapit124: In Beitrag 5 bzw. Beitrag 8 schreibt ihr beide von Zensur bzw. Einschränkung der Meinungsfreiheit. Man könne sich ja ohne Zitate nicht auf etwas beziehen und Nachrichten wären unfrei. Dass das Blödsinn ist, lest ihr gerade. Denn natürlich kann man sich ...

  • Metal_Warrior am 17.06.2012 23:49:23

    Raus aus dem Web, aber alle. Optional ne Mail an Google mit der Bitte, nicht mehr gefunden zu werden. Oder sollen die das wieder prophylaktisch machen? ...

  • Dieter85 am 16.06.2012 12:58:51

    Nein, der Entwurf steht nicht im Widerspruch zum bestehenden Zitatrecht da dieses nicht von dem Entwurf berührt wird. Das steht doch im Entwurf drin. Stimmt. Ich muss mir das noch alles in Ruhe durchlesen. ...

  • P7BB am 16.06.2012 09:58:10

    Man könne sich ja ohne Zitate nicht auf etwas beziehen und Nachrichten wären unfrei. Habe ich nie gesagt. Aber Informationen müssen einfach frei bleiben, jede Einschränkung und jeder Entwurf in diese Richtung ist der falsche Ansatz. Ansonsten geht es nämlich in d ...

  • Mr_J am 16.06.2012 07:09:02

    ... ...

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