Julian Assange in einer künstlerischen Darstellung
Die Mehrheitsentscheidung der zuständigen Richterinnen und Richter - fünf der sieben Mitglieder des Richter-Stabes hatten sich für eine Auslieferung Assanges ausgesprochen - sei "auf einer Basis gefällt [worden], die nicht vor dem Supreme Court diskutiert wurde und zu dem der der Berufungskläger [also Assange] dementsprechend nicht die Möglichkeit hatte, angemessen Stellung zu nehmen." Konkret wird bemängelt, dass die Richterinnen und Richter die Wiener Konvention - genauer gesagt das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen - für ihre Entscheidung heranzogen, ohne dass dieser internationale Vertrag zuvor vor Gericht thematisiert wurde. Der Antrag enthält außerdem eine Stellungnahme von Professor James Crawford, einem Experten in internationalem Recht, zur Anwendung der Wiener Konvention auf den vorliegenden Fall.
In dem Antrag wird außerdem gefordert, der Supreme Court solle seine unzutreffende Aussage, Assange sei in Schweden angeklagt worden, korrigieren. Dies sei von besonderer Wichtigkeit, da "diese Falschaussage in der Folge durch die internationale Presse berichtet wurde", heißt es. Tatsächlich wurde Assange in Schweden bislang nicht angeklagt, sondern soll lediglich ausgeliefert werden, um bei der Polizei eine Aussage zu machen.
Die zuständigen Richter haben nun die Möglichkeiten, den Antrag abzulehnen, von den Prozessparteien schriftliche Stellungnahmen anzufordern oder eine erneute gerichtliche Anhörung abzuhalten.
Update:
Wie WikiLeaks auf Twitter mitteilte, wird der Supreme Court womöglich noch am heutigen Mittwoch bekannt geben, ob der Fall wiedereröffnet wird.
ALERT: We expect Supreme Court to decide Wed (today) on whether it will considering re-opening Assange extradition case justice4assange.com
— WikiLeaks (@wikileaks) June 13, 2012
Bild-Quellen: "Media Assange" by abcartattack@DeviantArt
Text-Quellen: justice4assange
Annika Kremer (g+) am Mittwoch, 13.06.2012 11:36 Uhr
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Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.