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kino.to: Chefprogrammierer möchte kinox.to geschlossen sehen

kinox.to (Logo)

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Der verurteilte Bastian P. sagte gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus, er hoffe, dass die Nachfolgeseite kinox.to bald abgeschaltet werde. Es könne nicht sein, dass er verurteilt werde und Dritte mit dem gleichen Geschäftsmodell Geld verdienen. Bastian P. wartet seit dem Urteil auf seinen baldigen Strafantritt zu drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsentzug.

Der verurteilte Chefprogrammierer bot an, auch nach seiner Verurteilung in weiteren Fällen bei der Aufklärung von massenhaften Urheberrechtsverletzungen durch Streaming-Portale behilflich zu sein. Er würde nach eigenen Angaben auch künftig in anderen Fällen mit Staatsanwaltschaften und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) kooperieren, um ihnen Informationen zu beschaffen.

Die Betreiber von movie2k.to, ebenfalls ein Anbieter von kommerziellen TV- und Kino-Streams, gaben bereits im April bekannt, dass ihr Angebot legal sei. Im Gegenteil: Es vernichte keine Arbeitsplätze und diene dem Gemeinwohl. Darüber hinaus stellen sie lediglich Links zu Filehostern zur Verfügung. Ein direktes Angebot von Filmen findet auf ihrer Seite nicht statt, weswegen sie ihre Seite für legal erklärten. Zudem werfen sie den Ermittlern unrechtmäßige Methoden bei der Verfolgung von kino.to vor. Die Macher von movie2k.to glauben, die Filmwirtschaft wolle mit ihren Rufen nach einer härteren Strafverfolgung lediglich ihr veraltetes Geschäftsmodell verteidigen und für die nächsten Jahren ihre Gewinne sichern. Das komplette Statement von movie2k.to ist hier verfügbar. Eine ausführliche juristische Erklärung des Hamburger Anwaltes Alexander Wachs, warum für uns Nutzer der Konsum von Streams ungefährlich ist, kann hier nachgelesen werden. In einem späteren Artikel erläutert er, auch Abos bei Filehostern sind für die Nutzer nicht automatisch illegal.

Der Informatiker Bastian P. nutzte das Angebot von kino.to übrigens selbst nicht. Er bevorzugt Action- oder Science-Fiction-Filme in DVD-Qualität, auf dem Fernseher oder im Kino. Ihm geht es dabei primär um eine gute Qualität beim Abspielen der Filme, weswegen er vor seiner Tätigkeit als Programmierer gerne und häufig ins Kino ging. Nach Beginn seiner Arbeit für kino.to fehlte ihm dazu zumeist schlichtweg die Zeit, wie er vor Gericht aussagte. Seine private DVD-Sammlung wurde hingegen nicht beschlagnahmt. Seit dem Urteil vom 11. April dieses Jahres wartet er auf seinen Strafantritt zu drei Jahren und zehn Monaten Haft.

Der vierte und möglicherweise letzte Verhandlungstag des mutmaßlichen Chefs von kino.to findet am 14. Juli in Leipzig statt. Nachdem Dirk B. am 6. Juni ein Geständnis ablegte, kann er mit einem milderen Urteil rechnen.

Text-Quellen: focus.de golem.de

Lars Sobiraj (g+) am Montag, 11.06.2012 12:40 Uhr

Tags: movie2k.to kinox.to kino.to

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vgwort
 
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32 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Yulassetar am 08.07.2012 15:44:51

    Um Gottes Willen! Das jetzige kinox.to ist dem "Vorgänger" um Lichtjahre voraus! ...

  • P7BB am 08.07.2012 14:57:58

    Klar, aus purer Langeweile hilft man der GVU, ausgerechnet denen, die massgeblich mit dazu beigetragen haben, dass er verknackt wurde. :confused: Das mag jeder anders empfinden, aber ich würde lieber wieder Zugang zu Computern bekommen und dort eine Tätigkeit ausfü ...

  • gado am 08.07.2012 14:33:19

    Was hast du jetzt von einem Kind erwartet? Das nennt man Trotz. :) ...

  • titus_shg am 08.07.2012 14:31:30

    Klar, aus purer Langeweile hilft man der GVU, ausgerechnet denen, die massgeblich mit dazu beigetragen haben, dass er verknackt wurde. :confused: Ok, klar hat er sich strafbar gemacht, seine Strafe hat er dafür schliesslich bekommen, aber muss man dann -ohne richtig was davon zu haben- auch noch de ...

  • P7BB am 08.07.2012 14:11:30

    Ich würde mal spontan sagen: Er könnte bezahlt werden oder aber er hat einfach nur Langeweile. Gefängnis ist ja nicht so der Ort, der für Spaß bekannt ist, außer man kann unter der Dusche irgendwelche Neigungen ausleben ;) ...

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