Die EU-Kommission leitet regelmäßig Verfahren gegen EU-Mitgliedsstaaten ein, die Richtlinien des Staatenbundes nicht umsetzen. Morgen soll darunter auch das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung sein. Derweil wird in Deutschland weiter diskutiert, ob es eine neue Umsetzung der Richtlinie geben soll oder ob stattdessen der als "Quick Freeze Plus" titulierte Kompromissvorschlag von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) - der einen Verzicht auf die anlasslose Speicherung von Telefon-Verbindungsdaten und eine lediglich siebentägige Internet-Vorratsdatenspeicherung vorsieht - umgesetzt werden soll.
Die EU-Kommission lehnt Leutheusser-Schnarrenbergers Vorschlag ab. Diese sei nicht mit der EU-Richtlinie kompatibel, so die Meinung der Kommissions-Mitglieder. Daran wird wohl auch die geplante Überarbeitung der EU-Richtlinie nichts ändern - Michele Cercone, Kommissionssprecher für den Bereich Justiz, schloss in einer Stellungnahme aus, dass die überarbeitete Richtlinie mit den Plänen der deutschen Ministerin kompatibel sein wird. Das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung werde auf jeden Fall beibehalten, da man die Ermittlungsbehörden sonst bei ihrer Arbeit behindern würde, so Cercone. Leutheusser-Schnarrenberger nahm zu diesem Thema bislang nicht Stellung.
Update:
Medienberichten zufolge wurde das Verfahren am heutigen Donnerstag wie angekündigt eingeleitet. (Quelle: Spiegel Online)
am Donnerstag, 31.05.2012 13:29 Uhr
News Redaktion am 21.09.2016, 09:04 Uhr
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