kino.to
Dirk B. widersprach am heutigen zweiten Prozesstag den Aussagen des IT-Sachverständigen. Es habe bei kino.to keine Qualitätsprüfungen der kompletten Filme gegeben. Die Freischalter sollten lediglich prüfen, ob es sich bei den hochgeladenen Filmen um Darstellungen von Kindesmissbrauch (sogenannte "kinderpornografische" Werke) handelte. Auch die geschätzte Anzahl der via kino.to gestreamten Filme soll nicht korrekt sein. Rund 90 Prozent aller Zuschauer hätten weit vor dem Ende des Films ihren Stream abgeschaltet. Technisch gesehen sei die von der Anklage genannte Anzahl der Streams mit den damals vorhandenen technischen Mitteln nicht durchführbar gewesen, so der Angeklagte. Er zweifelte zudem die große Anzahl der angebotenen TV-Serien und Kinofilme an. Viele Mitschnitte seien von unterschiedlichen Release-Groups oder in leicht modifizierter Form doppelt und dreifach verfügbar gewesen.
Der jetzige Nebenkläger GVU stellte im Jahr 2003 schon einmal einen Strafantrag gegen Dirk B. wegen Urheberrechtsverletzungen. Das damals eingeleitete Strafverfahren gegen das Portal Saugstube endete am 26. Februar 2004 mit einem Strafbefehl über 150 Tagessätze à 26 Euro. Die Saugstube konnte aber erst am 8. Juni 2011 gemeinsam mit kino.to dauerhaft abgeschaltet werden.
Dirk B. wird vorgeworfen, durch den Betrieb von kino.to habe der Angeklagte nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden insgesamt 6,605 Mio. Euro eingenommen. So etwa die Einnahmen durch den eigenen Filehoster archiv.to, sämtliche Werbeeinnahmen und Gebühren für die Vermittlung zwischen fremden Filehostern und dem eigenen Streaming-Portal.
Text-Quellen: Golem gvu-online.de
Lars Sobiraj (g+) am Dienstag, 22.05.2012 13:52 Uhr
Ghandy ... :m) ...
. kino.to war offenbar ein Fulltime-Job, weswegen Dirk B. heute unter Bluthochdruck und Diabetes leidet. der kann einem ja schon fast leidtun.... ...
... weswegen Dirk B. heute unter Bluthochdruck und Diabetes leidet. Da sag noch einer Verbrechen mache nicht krank. ;) ...
Der mutmaßliche kino.to-Chef ging heute in seinem Verfahren zum Angriff über. Die Aussagen des Sachverständigen wurden vom Angeklagten massiv in Frage gestellt. So glaubt er nicht an die hohen Abrufzahlen der Anklage. Auch die Tätigkeit der sogenannten Freischalter sei ganz anders verlaufen. kino.to ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.