"Die Stellungnahme unterstreicht, dass viele der Maßnahmen zur Verstärkung der Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten eine breit angelegte Überwachung des Verhaltens und der Kommunikation von Nutzern beinhalten könnten. Diese Maßnahmen greifen tief in die Privatsphäre von Individuen ein und sollten nur umgesetzt werden, wenn sie für das Ziel der Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum notwendig und verhältnismäßig sind."
Hauptkritikpunkte sind, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Serviceprovider über geltendes Recht der EU hinausgehe. Außerdem würden durch ACTA keine Einschränkungen gegeben, die einen wirksamen Rechtsschutz möglich machen würden. Auf netzpolitik.org wurde ein Kommentar eines Aktivisten von La Quadrature du Net übersetzt und veröffentlicht: "In dieser neuen Stellungnahme stellt der Europäische Datenschutzbeauftragte klar, dass ACTAs Forderungen nach 'Kooperation' zwischen Providern und der Copyright-Industrie im Kontext der repressiven Tendenz gegen File-Sharing gesehen werden müssen. Nach Angaben der Hüter der Privatsphäre hätte die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung fatale Folgen für die Freiheit der Meinungsäußerung und der Privatsphäre der Internet-Nutzer. Während die EU-Kommission und ACTA-Befürworter im EU-Parlament behaupten, dass ACTA europäisches Recht einhält und Grundrechte nicht beeinträchtigt, kommt schon wieder eine unabhängige Analyse im Gegenteil zu dem Schluss, dass ACTA zur allgemeinen Überwachung und Filterung von Online-Kommunikation führen könnte. Die Bürger der EU müssen diese Stellungnahme als Argument nutzen und die Abgeordneten des EU-Parlaments überzeugen, ACTA abzulehnen."
Text-Quellen: netzpolitik.org
Robert Clausen (g+) am Mittwoch, 25.04.2012 00:20 Uhr
@Sancho-Pancho Das mit der Unschuldsvermutung ist seid der Agenda 2010 in Bereichen schon abgeschafft bzw. umgekehrt worden. Zumindestens im ALG 2 Bereich ist der "umgekehrte Beweisfluß" eingeführt worden. Was soviel heißt wie "Schuldig es sei den der Beschuldige kann selber seine Unschuld bewei ...
Diese Maßnahmen greifen tief in die Privatsphäre von Individuen ein und sollten nur umgesetzt werden, wenn sie für das Ziel der Durchsetzung von Rechten an geistigem Eigentum notwendig und verhältnismäßig sind. Was soll denn diese dämliche Einschränkung? Natürlich sind diese Maßnahmen ...
"Privatsphäre und den Datenschutz bedroht". Außerdem kritisiert er, dass es keinen wirksamen Rechtsschutz gegen ACTA gebe. Daneben werde die Unschuldsvermutung ausgehebelt. wird sie bei der vorratsdatenspeicherung doch auch? :unknown: privatsphere und datenschutz ebenfalls und ob ...
Der europäische Datenschutzbeauftragte, Peter Hustinx, ist der Meinung, dass das höchst umstrittene Handelsabkommen ACTA die "Privatsphäre und den Datenschutz bedroht". Außerdem kritisiert er, dass es keinen wirksamen Rechtsschutz gegen ACTA gebe. Daneben werde die Unschuldsvermutung ausgehebelt. [ ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.