Kretsinger bekannte sich der Verschwörung - in den USA ein Straftatbestand ähnlich der "Bildung einer kriminellen Vereinigung", der strafverschärfend wirkt - sowie der "unautorisierten Beeinträchtigung eines geschützten Computers" schuldig. Dadurch konnte er einen Deal mit der Anklage abschließen.
Kretsinger berichtete, er habe bei dem mit Hilfe einer SQL-Injection durchgeführten Einbruch in die Sony-Infrastruktur mitgewirkt und die dort kopierten Daten anschließend an andere LulzSec-Angehörige weitergegeben, die diese dann auf ihrer Website sowie auf Twitter posteten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verursachte der Einbruch rund 600.000 US-Dollar - umgerechnet etwa 460.000 Euro - Schaden.
Unklar ist, ob Kretsinger für seinen Deal lediglich selbst ein Geständnis ablegte oder ob er, wie angeblich der LulzSec-Hacktivist Hector Monsegur alias "Sabu", auch gegen andere Hacktivisten aussagen wird. Die von den Prozessparteien ausgehandelten Bedingungen sind derzeit nicht öffentlich. Es ist aber davon auszugehen, dass Kretsinger eine weitaus geringere Strafe erhalten wird als die im Höchstfall für seine Taten möglichen 15 Jahre Haft. Auf ihn könnten allerdings hohe Schadenersatz-Zahlungen zukommen. Die Urteilsverkündung wird voraussichtlich am 26. Juli stattfinden.
Text-Quellen: Reuters
Annika Kremer (g+) am Freitag, 06.04.2012 13:08 Uhr
soweit ich weiß ist es auch in Deutschland so dass Verbindlichkeiten die durch eine strafbare Handlung entstanden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Das gilt aber glaube ich nur bei strafrechtlichen Prozessen. D.h. wenn er eine Strafe zahlen muss wird ...
Sagt die Person mit der mit Abstand kindischsten und undurchdachtesten Meinung im gesamten Forum... :m) Aber ist mir eigentlich egal, ich will den Thread nicht noch mehr ins OT ziehen als er sowieso schon ist und da du niemals deine Meinung ändern wirst, wäre jedes weitere Gespräch sowieso überflüss ...
Wow, es gibt sogar noch Begriffsstutzige unter den Begriffsstutzigen :D Werd erwachsen ... ...
Wow, es gibt sogar noch Begriffsstutzige unter den Begriffsstutzigen :D ...
Ich wusste es, ich hätte für die ganz begriffsstutzigen nochmal explizit sagen sollen, dass diese Tatsache natürlich nicht vor Strafe schützt, aber im Beispiel von unabgeschlossenen Autos durchaus die Strafe milder ausfällt und selbiges sollte auch im Internet gelten. Da ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.