House hält die Beschlagnahmung und die Auswertung der auf den Geräten gespeicherten Daten für eine Verletzung seiner verfassungsmäßigen Rechte. Deswegen verklagte er das Heimatschutzministerium. Die Regierung beantragte vor Gericht, die Klage abzuweisen. Die zuständige Richterin, United States District Court Judge Denise Casper, wies diesen Antrag der Regierung am Mittwoch aber ab. Die Tatsache, dass die Durchsuchung bei einem Grenzübertritt erfolgt sei, heiße nicht, dass House' verfassungsmäßige Rechte keine Gültigkeit mehr hätten, insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Aktivist vermutet, speziell wegen seines Einsatzes für das "Bradley Manning Support Network" zum Ziel geworden zu sein, so die Richterin.
House zeigte sich in einer Stellungnahme zufrieden mit der Entscheidung. Die beiden Parteien in Washington hätten im vergangenen Jahr die Bürgerrechte und individuellen Freiheiten der Menschen in den USA immer weiter eingeschränkt, so der Aktivist. Die aktuelle Gerichtsentscheidung sei daher nicht nur für die Aktivisten des Bradley Manning Support Network, sondern "für jeden Amerikaner, der sein Recht auf freie Meinungsäußerung wertschätzt" bedeutsam. Die Richterin habe ausgedrückt, dass politisch motivierte Durchsuchungen und Beschlagnahmungen verfassungswidrig seien, erklärte House.
Text-Quellen: Bradley Manning Support Network
Annika Kremer (g+) am Freitag, 30.03.2012 15:52 Uhr
Erstmal ein großes Lob an dich, Annika, weil du an der Manning-Sache und allem was dazu gehört dran bleibst. In der Massenpresse liest man von dem ganzen leider nichts. Zum anderen bin ich positiv überrascht, das man selbst in den USA scheinbar noch an Leute mit Menschenverstand und Rechtsbewusstse ...
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Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.