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Kurz notiert:

"Mega Song": Megaupload legt Klage gegen die UMG auf Eis

Screenshot vom

Screenshot vom "Mega Song"

Die Betreiber von Megaupload gaben bekannt, ihre Klage gegen die Universal Music Group (UMG) vorerst nicht weiter zu verfolgen. Derzeit liegt das Hauptaugenmerk der beauftragten Juristen auf der Verteidigung der Verantwortlichen des im Januar 2012 geschlossenen Filehosters. Nach Abschluss der Verfahren könne man juristische Konsequenzen gegen die UMG überdenken.

Alleine die beiden von MrKingDotkom hochgeladenen Versionen des „Mega Song“ Videos erreichten bei YouTube beinahe 17 Millionen Zuschauer. Kurze Zeit nach der Veröffentlichung wendete sich das Major-Label UMG an die Video-Plattform, weil einige ihrer unter Vertrag stehenden Künstler dort zu sehen und zu hören sind. Kayne West, die Black Eyed Peas und andere Musiker haben aber mit Kim Schmitz einen Vertrag über ihre Teilnahme abgeschlossen, den Schmitz wenig später der Öffentlichkeit präsentierte. In der Konsequenz bedeutet dies, dass UMG offenbar direkten Zugriff auf die verfügbaren Videos von YouTube hatte oder hat, obwohl in diesem Fall keine ihrer Rechte verletzt wurden.

Zahlreiche Beobachter warteten mit Spannung auf den Ausgang des Verfahrens. Auch, weil vor dem Zwischenfall nicht bekannt war, dass manche Rechteinhaber eigenmächtig von Dritten hochgeladene Videos von YouTube entfernen dürfen. Die Verteidigung könne den Fall jederzeit wieder aufnehmen, gab man bekannt. Das Video wurde zumindest wenige Tage nach der Entfernung durch UMG von der Google-Tochter YouTube freigeschaltet.

Text-Quellen: ars technica

Lars Sobiraj (g+) am Freitag, 30.03.2012 12:57 Uhr

Tags: megaupload kim schmitz filehoster kim dotkom

vgwort
 
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