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Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten

DotCom

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Der Gründer des nun geschlossenen Dateihosters Megaupload, Kim DotCom, könnte seine beschlagnahmten Wertsachen schon bald zurückerhalten. Grund ist ein falsch ausgefülltes Formular der zuständigen Polizei, das vom zuständigen Gericht jüngst für ungültig erklärt wurde. Fälschlicherweise gab man dem Beschuldigten nicht die Chance, sich vor Gericht bezüglich der Konfiszierung zu rechtfertigen.

Kim DotCom (ehemals Schmitz) scheffelte mit seiner Geschäftsidee „Megaupload“ Millionen. Auf seinem Anwesen in Neuseeland fand die Polizei etliche Sportwagen, Jetskis, Kunstgemälde und andere Reichtümer, die gemeinsam mit allen Konten des Verdächtigen beschlagnahmt wurden. Grund für das Vorgehen der neuseeländischen Polizei war eine Forderung seitens der amerikanischen Behörden, die DotCom der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung bezichtigen. Mittlerweile steht der ehemalige Leiter der Hostingplattform nur noch unter Hausarrest, muss jedoch ohne sein Hab und Gut auskommen.

Dies könnte sich allerdings schon bald ändern. Wie die Zeitung New Zealand Herald schreibt, handelte die zuständige Polizei bei der Beschlagnahmung der Güter nicht gesetzeskonform. Laut dem Bericht habe der Polizeikommissar Peter Marshall eine falsche einstweilige Verfügung zur Beschlagnahmung der Gegenstände verfasst. Hierdurch war es DotCom nicht möglich, sich vor einem Gericht zur drohenden Konfiszierung zu äußern, um so etwas an der Entscheidung zu ändern. Nach neuseeländischem Gesetz hat der Millionär jedoch das Recht auf eine derartige Anhörung, weshalb die Richterin Judith Potter die Schrift nun für „ungültig“ erklärte.

Infolgedessen hat Kim DotCom nun gute Chancen, seine Wertgegenstände unabhängig vom laufenden Verfahren wiederzuerlangen. Hierfür müssten seine Anwälte der Polizei beispielsweise vorsätzlich böswilliges Handeln nachweisen, um so die Einbehaltung für rechtswidrig befinden zu lassen. Einen konkreten Termin für die nun notwendige Anhörung in dieser Sache gibt es noch nicht. Über die drohende Auslieferung DotComs in die Vereinigen Staaten wird erst am 20. August debattiert.

Bild-Quellen: businessinsider

Text-Quellen: nzherald

Julian Wolf (g+) am Sonntag, 18.03.2012 13:30 Uhr

Tags: megaupload dotcom

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vgwort
 
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6 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Coyotitofirst am 19.03.2012 10:54:39

    @Shadow27374 und Adlerauge123 In Deutschland gilt allgemein, dass offensichtliche Tippfehler keine Auswirkung auf die Rechtswirksamkeit eines Durchsuchungsbeschlusses oder Beschlagnahmungsanordnung haben. (Bsp. aus Meier wird Meire) Bei Fehlern, wo zu vermuten ist, dass andere Unrichtigkeiten vorli ...

  • Adlerauge123 am 18.03.2012 19:35:30

    da sag doch noch mal einer: "Unrecht Gut gedeihet nicht." die Anwälte werden Himmel und Hölle in Bewegung setzen, damit er seine ergaunerten Kröten zurückerhält.. .um ihn dann in den Knast zu schicken und das Geld untereinander aufzuteilen... :beer: :rolleyes: wie es hier a ...

  • Shadow27374 am 18.03.2012 17:27:58

    Wie sieht es eigentlich hierzulande aus wenn z.B. der Name in einem Hausdurchsuchungsbeschluss falsch geschrieben ist? ...

  • johndebur am 18.03.2012 14:18:06

    Da hat wohl das FBI zu viel druck ausgeübt und vergessen das wir hier in Europa noch paar bürger gesetze haben. neuseeland zählt doch nicht zu europa. ich hoffe kim schmitz wird nicht an die USA ausgeliefert. Denn der Schurkenstaat arbeitet ja schließlich mit n ...

  • Outbreaker1 am 18.03.2012 13:42:18

    Da hat wohl das FBI zu viel druck ausgeübt und vergessen das wir hier in Europa noch paar bürger gesetze haben. ...

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