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In dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil war die richtiggehende Online-Durchsuchung, also das Auslesen von Dateien auf den Rechnern Verdächtiger, stark eingeschränkt worden. Eine derartige Maßnahme ist nur zulässig, wenn eine "konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" gegeben ist - dazu zählen etwa Menschenleben, aber auch die Sicherheit kritischer Infrastrukturen oder das Bestehen der Bundesrepublik Deutschland - sowie ein Richterbeschluss vorliegt. Dennoch kooperierte das Bundeskriminalamt (BKA) offenbar im großen Umfang mit den Polizeibehörden anderer Länder beim Thema Staatstrojaner und Online-Durchsuchung.
Zu diesem Thema stellte der Bundestags-Abgeordnete Andrej Hunko kürzlich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Die Antwort auf diese ist mittlerweile öffentlich. Aus dieser geht hervor, dass das BKA nicht nur im Rahmen der "Remote Forensic Software User Group" mit ausländischen Behörden kooperierte, sondern auch darüber hinaus weitreichend mit ausländischen Sicherheitsbehörden kooperierte. Dabei ging es ausdrücklich nicht nur um die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung - also das Abhören von VoIP-Gesprächen mit Hilfe eines Staatstrojaners - sondern auch um die Online-Durchsuchung.
Das Schreiben listet insgesamt vier Treffen nach dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil auf, bei denen es um "den Einsatz von Überwachungssoftware zur Durchführung von Maßnahmen der Quellen-TKÜ" ging. Dabei wurde mit den Behörden zahlreicher Nachbarländer Deutschlands, darunter Österreichs, der Schweiz, Liechtensteins, der BeNeLux-Länder und Frankreichs, kooperiert. Was genau bei den Treffen besprochen wurde, ist dem Antwortschreiben allerdings nicht zu entnehmen; lediglich das Thema der einzelnen Treffen ist aufgeführt. So waren drei der Treffen offenbar der Weitergabe von Erfahrungen und Taktiken des BKA bei der Durchführung der Quellen-TKÜ gewidmet. Das vierte Treffen diente der Vorstellung von Software des britischen Unternehmens "Gamma Group"/"Gamma International" durch einen Firmenvertreter. Gamma Group stellt Überwachungssoftware her. Unter anderem produziert das Unternehmen den Trojaner "FinSpy", dessen derzeitiger Test durch deutsche Ermittlungsbehörden kürzlich für Diskussionen sorgte (gulli:News berichtete). Insbesondere die Tatsache, dass Gamma Group auch Software an repressive Regimes, darunter Ägypten, liefert, sorgte für massive Kritik an der Kooperation der Behörden mit diesem Unternehmen.
Potentiell kontroverser sind die ebenfalls in dem Antwortschreiben aufgelisteten Treffen zur "Erkenntnis- und Informationsgewinnung hinsichtlich des Einsatzes von Überwachungssoftware zur Durchführung von Maßnahmen der Online-Durchsuchung". Insgesamt sechs solcher Treffen zwischen dem Februar 2008 und dem Juli 2008 sind aufgelistet. Das BKA traf sich dabei mit Ermittlungsbehörden aus Kanada, den Niederlanden, der Schweiz, Österreich und Großbritannien sowie der US-Bundespolizei FBI. Über die Inhalte der Treffen ist praktisch nichts zu erfahren - es heißt lediglich, es sei um einen "grundsätzlichen Erfahrungsaustausch" zu den rechtlichen - teilweise auch technischen und/oder taktischen - Aspekten einer Online-Durchsuchung gegangen.
Hunko kommentierte diese Antwort gegenüber dem IT-Newsportal Golem mit den Worten: "Die grenzüberschreitenden Polizeinetzwerke zur Nutzung von Trojanern sind weitaus größer, als die Bundesregierung bislang eingestehen wollte. Das Bundeskriminalamt ignoriert dabei die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts." In der Tat lassen die dokumentierten Gespräche auf ein großes Ausmaß an internationaler Kooperation schließen. Mehr und mehr wird in den letzten Monaten bewusst, in welchem Ausmaß Ermittlungsbehörden und Überwachungsindustrie, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, seit Jahren über Landesgrenzen hinweg kooperieren. Dass auch das BKA hierbei keine Ausnahme bildet, ist kaum überraschend, dürfte aber vielen Kritikern gerade angesichts des auch von Hunko angeführten Bundesverfassungsgerichts-Urteils alles andere als recht sein.
Annika Kremer (g+) am Mittwoch, 14.03.2012 15:49 Uhr
"Ein Missbrauch findet nicht statt!" Gesetze? Wer interessiert sich noch für Gesetze? Der Bürger, ist klar ... sind es doch die Regeln, die ein friedfertiges Zusammenleben ermöglichen! [URL="http://dontknow.me/at/?http://deutschlandecho.org/index.php/2012/02/12/nsu-donermorde-bka-lies-handy-daten- ...
Pff. Also webb es diese Organisation nicht schafft sich an Gesetze zu halten, dann sehe ich für mich da auch keinen Bedarf mehr. ...
Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das die Staatstrojaner-Nutzung im Jahr 2008 stark einschränkte, kooperierte das Bundeskriminalamt in größerem Maße als bislang bekannt mit internationalen Behörden in der Frage der umstrittenen Online-Durchsuchung zusammen. Das geht aus der nun veröff ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.