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AK Vorrat sucht Kläger für Verfahren gegen Telekommunikationsanbieter

AK Vorrat (Logo)

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sucht Freiwillige, die gegen ihren Festnetz- oder Mobilfunkanbieter klagen möchten. Denn nach Angaben der Aktivisten speichern etliche Unternehmen die Verbindungsdaten ihrer Kunden über einen längeren Zeitraum, obwohl dies aus Abrechnungsgründen nicht notwendig ist. Hierin sieht der Verband eine Verletzung des Telekommunikationsgesetzes.

Ein teilweise veröffentlichter Leitfaden der Generalstaatsanwaltschaft München sorgte bereits im Juni vergangenen Jahres für Diskussionen über die Speicherpraktiken bei Telekommunikationsanbietern. Aus dem Blatt ging hervor, dass die Anbieter Telekom Mobil, Vodafone, Telefonica/O2 Mobil und E-Plus Daten ihrer Kunden teilweise weit über den notwendigen Zeitraum speichern. Dies wertet der AK Vorrat als eine Verletzung des Telekommunikationsgesetzes wonach Anbieter "für die Abrechnung nicht erforderliche Daten [...] unverzüglich zu löschen" haben. Auch die umstrittenen Funkzellenabfragen in Berlin und Dresden wurden durch diese Praktiken möglich gemacht.

Entsprechend planen die Aktivisten nun auf rechtlichem Wege, gegen diesen Sachverhalt vorzugehen. Für ein Gerichtsverfahren werden jedoch Bürger benötigt, die sich gerichtlich gegen ihren Anbieter durchsetzen wollen. „Wenn Sie einen Telefonvertrag und eine Rechtsschutzversicherung haben und mitklagen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 31. März bei uns“, heißt es in einem offiziellen Aufruf des Vereins. Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Aktion gibt es nicht. Lediglich der abgeschlossene Mobilfunk- oder Festnetzvertrag bei einem der Anbieter sollte noch einige Zeit laufen, sodass die Gegenpartei das Geschäftsverhältnis nicht zur nächsten Frist beendet und so einem Verfahren entgeht. Um die rechtliche Betreuung kümmert sich der Arbeitskreis mit einem Anwalt, der bereits die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung erfolgreich durchsetzen konnte.

Interessenten werden angehalten, sich bis zum 31. März beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu melden. Wer sich nicht gegen eines der Unternehmen gerichtlich zur Wehr setzen möchte, kann ferner mittels einer Musteranfrage Auskunft über die von ihm gespeicherten Informationen einfordern.

Bild-Quellen: vorratsdatenspeicherung

Text-Quellen: vorratsdatenspeicherung

Julian Wolf (g+) am Dienstag, 13.03.2012 18:35 Uhr

Tags: klage privatsphäre telekommunikation ak vorratsdatenspeicherung

vgwort
 
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