Der unabhängige IT- und Tech-Kanal!
internet.board.entertainment.games.hardware

gulli Logo
  • Home
    • Seit 1998 unabhängiger IT- und Tech Kanal, Forum mit über 1 Million registrierter Usern
  • Board
    • Seit 1998 unabhängiger IT- und Tech Kanal, Forum mit über 1 Million registrierter Usern
  • News
    • Topnews
    • Interviews
    • Glossen
    • Reportagen
    • Kurioses
    • RSS-Feed
    • Twitter
    • Newsletter
  • NewsPresso
    • Newsübersicht
    • Regeln
    • Highscore
    • RSS-Feed
  • Internet
    • Wissenswertes
    • Filesharing
    • Denkanstösse
  • IT-Sicherheit
    • IT-Lexikon
    • Gesetzliche Lage
    • Cyberkriminalität
    • Abwehrmaßnahmen
    • IT-Forensik
    • Privatsphäre bei Facebook
  • Hard- und Software
    • Zeitreise - PC und N-books
    • Tools
  • Games
    • Geschichte, Gegenwart und Zukunft der PC-Spiele
    • Online-Spiele
    • gulli:Wettbewerbe
    • gulli:Spiele
  • Mobile
    • Zeitreise - Mobile Endgeräte
  • Ansichtssache
    • Kommentiere und bewerte die Fundstücke.
  • Videos
    • Seit 1998 unabhängiger IT- und Tech Kanal, Forum mit über 1 Million registrierter Usern
  • Apps
    • Seit 1998 unabhängiger IT- und Tech Kanal, Forum mit über 1 Million registrierter Usern
  • gulli
  • News
  • Berliner Gericht untersagt Amazons kurzfristige Sonderangebote
vorherige News
nächste News

Berliner Gericht untersagt Amazons kurzfristige Sonderangebote

Amazon (Logo)

Amazon (Logo)

Das Landgericht Berlin zwingt das Versandhaus Amazon zu einer kundenfreundlicheren Ausgestaltung seiner Sonderangebote. Der sogenannte „Cyber Monday 2010“ hatte für viele Beschwerden seitens der Nutzerschaft gesorgt. Nun sollen spezielle Vergünstigungen mindestens eine halbe Stunde lang verfügbar gemacht werden.

Der Cyber Monday 2010 sollte den Kunden Elektronikgeräte und andere Artikel zu besonders günstigen Preisen bieten. Jede zweite Stunde stand eine neue Auswahl an Sonderangeboten zur Verfügung. Allerdings konnte ein Großteil der Interessenten nicht eine einzige der Offerten wahrnehmen, denn teilweise waren die offenbar äußerst geringen Bestände schon nach weniger als einer Sekunde leergeräumt. Ursprünglich vergünstigte Produkte konnten dann nur noch zum teureren Standardpreis eingekauft werden.

Entsprechend groß waren die Klagen und Beschwerden der geprellten Käufer. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) beim Berliner Landgericht verlief nun zum Nachteil des Online-Versandhauses. Eine Werbeaktion in der Form, in der sie 2010 stattfand, ist künftig unzulässig. Ein vergünstigter Artikel muss laut Justiz mindestens eine halbe Stunde verfügbar sein, sodass keine Kunden benachteiligt werden. Ferner stand die Vermutung im Raum, dass Amazon von der drastischen Begrenzung der reduzierten Auflagen profitieren wollte, da Kunden die Ware nach ihrem Misserfolg beim Cyber Monday teurer einkauften oder andere Produkte bestellten.

Der gerichtliche Beschluss stützte sich auf die Ausrichtung der umstrittenen Aktion aus dem Jahre 2010. Im darauffolgenden Jahr gab es eine gleichnamige Aktion, die allerdings drei Tage andauerte. Gewisse Produkte waren jedoch auch zu diesem Zeitpunkt sehr schnell ausverkauft. Im November 2012 ist folglich mit einer Änderung des Konzepts zu rechnen, falls eine weitere „Schnäppchen“-Aktion geplant ist.

Bild-Quellen: amazon

Text-Quellen: fr-online

Julian Wolf (g+) am Donnerstag, 01.03.2012 21:20 Uhr

Tags: berlin rabatt amazon

vgwort
 
Weitere interessante News
10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Oldholo am 02.03.2012 11:08:09

    Nun..ich verstehe den Sinn hinter dem Richterspruch, genauso aber auch Amazons Handeln. Eventuell wäre es sinnvoll gewesen, wenn Amazon zumindest die Anzahl vorhandener Produkte angegeben hätte, sodass man sich zumindest hätte im Vorhinein überlegen können, wie gut die Chancen stehen, nach X noch Pr ...

  • meranti am 02.03.2012 10:25:45

    Ferner stand die Vermutung im Raum, dass Amazon von der drastischen Begrenzung der reduzierten Auflagen profitieren wollte, da Kunden die Ware nach ihrem Misserfolg beim Cyber Monday teurer einkauften oder andere Produkte bestellten. Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt! Da m ...

  • War-10-ck am 02.03.2012 09:46:11

    Wie kommen die nur drauf dass Amazon von solchen Aktionen profitieren will?? Wasn tolles Argument :m) War10ck ...

  • popc02n am 02.03.2012 09:21:15

    Wie ist es überhaupt möglich nach einer Sekunde alle Bestände verkauft zu haben?! Wurde 2010 vorher angekündigt, welcher Artikel in der nächsten Stunde reduziert angeboten wird, damit sich die Leute drauf vorbereiten können? Oder hocken die Leute dann schon auf der Seite des Produktes rum und warten ...

  • Lobo0202 am 02.03.2012 05:18:02

    Vom LG Berlin hätte ich nun gerne mal die gesetzliche Grundlage dafür, wie lange ein Sonderangebot vorhanden sein muss. -.- ist im UWG geregelt. aber da wirst du jetzt vermutlich nicht nachschauen, das würde die unfehlbarkeit deiner meinung in frage stellen. ...

weitere Kommentare lesen     Nachricht kommentieren

Games [Teamspeak]

Teamspeak Server

Teamspeak

Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?

mehr lesen...

Aktuelle gulli:Videos
Play
Call of Duty: Ghosts - Reveal Trailer
Play
Gamezoom on Tour - Alles zur neuen Xbox One Konsole
Play
Gamezoom PlayTime - Rising Storm Beta
News [Interviews]

Interview mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr

Bundestag

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.

mehr lesen...

News [Kurioses]

Japaner erstellt seine Gemälde mit Microsoft Excel

Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr

Gemälde von Tatsuo Horiuchi

Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.

mehr lesen...

gulli:picsArtikel empfehlengulli RSS News Feedsgulli RSS NewsPresso Feedsgulli:Newslettergulli twittertgulli bei facebookGoogle+gulli:news im AppStore
  • Home
  • Board
  • News
  • NewsPresso
  • Internet
  • IT-Sicherheit
  • Hard- und Software
  • Games
  • Mobile
  • Werbung
  • Presse
  • Kontakt
  • Betreiberinfos
  • Chat
  • Jobs
  • Suche

© 1998-2013 InQnet GmbH

Hardwareclips