Amazon (Logo)
Der Cyber Monday 2010 sollte den Kunden Elektronikgeräte und andere Artikel zu besonders günstigen Preisen bieten. Jede zweite Stunde stand eine neue Auswahl an Sonderangeboten zur Verfügung. Allerdings konnte ein Großteil der Interessenten nicht eine einzige der Offerten wahrnehmen, denn teilweise waren die offenbar äußerst geringen Bestände schon nach weniger als einer Sekunde leergeräumt. Ursprünglich vergünstigte Produkte konnten dann nur noch zum teureren Standardpreis eingekauft werden.
Entsprechend groß waren die Klagen und Beschwerden der geprellten Käufer. Eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) beim Berliner Landgericht verlief nun zum Nachteil des Online-Versandhauses. Eine Werbeaktion in der Form, in der sie 2010 stattfand, ist künftig unzulässig. Ein vergünstigter Artikel muss laut Justiz mindestens eine halbe Stunde verfügbar sein, sodass keine Kunden benachteiligt werden. Ferner stand die Vermutung im Raum, dass Amazon von der drastischen Begrenzung der reduzierten Auflagen profitieren wollte, da Kunden die Ware nach ihrem Misserfolg beim Cyber Monday teurer einkauften oder andere Produkte bestellten.
Der gerichtliche Beschluss stützte sich auf die Ausrichtung der umstrittenen Aktion aus dem Jahre 2010. Im darauffolgenden Jahr gab es eine gleichnamige Aktion, die allerdings drei Tage andauerte. Gewisse Produkte waren jedoch auch zu diesem Zeitpunkt sehr schnell ausverkauft. Im November 2012 ist folglich mit einer Änderung des Konzepts zu rechnen, falls eine weitere „Schnäppchen“-Aktion geplant ist.
Bild-Quellen: amazon
Text-Quellen: fr-online
Julian Wolf (g+) am Donnerstag, 01.03.2012 21:20 Uhr
Nun..ich verstehe den Sinn hinter dem Richterspruch, genauso aber auch Amazons Handeln. Eventuell wäre es sinnvoll gewesen, wenn Amazon zumindest die Anzahl vorhandener Produkte angegeben hätte, sodass man sich zumindest hätte im Vorhinein überlegen können, wie gut die Chancen stehen, nach X noch Pr ...
Ferner stand die Vermutung im Raum, dass Amazon von der drastischen Begrenzung der reduzierten Auflagen profitieren wollte, da Kunden die Ware nach ihrem Misserfolg beim Cyber Monday teurer einkauften oder andere Produkte bestellten. Da wird doch der Hund in der Pfanne verrückt! Da m ...
Wie kommen die nur drauf dass Amazon von solchen Aktionen profitieren will?? Wasn tolles Argument :m) War10ck ...
Wie ist es überhaupt möglich nach einer Sekunde alle Bestände verkauft zu haben?! Wurde 2010 vorher angekündigt, welcher Artikel in der nächsten Stunde reduziert angeboten wird, damit sich die Leute drauf vorbereiten können? Oder hocken die Leute dann schon auf der Seite des Produktes rum und warten ...
Vom LG Berlin hätte ich nun gerne mal die gesetzliche Grundlage dafür, wie lange ein Sonderangebot vorhanden sein muss. -.- ist im UWG geregelt. aber da wirst du jetzt vermutlich nicht nachschauen, das würde die unfehlbarkeit deiner meinung in frage stellen. ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.