
P2P-Abmahnung abgelehnt
Eigentlich ist alles ganz simpel und läuft seit Jahren tausendfach nach dem gleichen Schema ab. Ein Filesharer bietet eine urheberrechtlich geschützte Datei beim Transfer Dritten an, dessen IP-Adresse wird mitgeschnitten. Später wird der Anschlussinhaber mit Hilfe des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches ermittelt. Problematisch wird es, wenn dem Internet-Anbieter Fehler unterlaufen und der Falsche dingfest gemacht wird.
So geschehen diesen Mittwoch, den 22. Februar 2012. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat mit einem Urteil zu Ungunsten der Kanzlei Rasch und der Universal Music GmbH entschieden. Die ProMedia GmbH hatte eine IP-Adresse ermittelt, die nach einem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch über einen Internet-Provider zu einem Minderjährigen führte. Da ein Minderjähriger aber keinen Telekommunikations-Vertrag abschließen kann, nahm die Kanzlei Rasch die Abmahnung gegen den Minderjährigen zurück. Der Provider konnte nicht glaubhaft darlegen, wie der Name des minderjährigen Sohnes in die erste Auskunft gelangen konnte. Anschließend wurde der Vater des Sohnes abgemahnt und erst dann wurde ein zweites Auskunftsverfahren angestrengt. Im Ergebnis wurde dann der abmahnenden Kanzlei mitgeteilt, dass tatsächlich der Vater der Anschlussinhaber sei.
Trotzdem ging das Verfahren zu Ungunsten von Rasch und Co. aus. Der Widerspruch oder die Besonderheit, die den Rechtsanwälten Rasch letzten Endes zum Verhängnis wurde, war der Umstand, dass die Abfrage der gleichen IP-Adresse zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen führte. Nach Ansicht der GGR Rechtsanwälte, die den Abgemahnten vertreten haben, war die zweite Abfrage nicht mehr vom Auskunftsanspruch des § 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG gedeckt. Warum? Weil eine Rechtsverletzung aufgrund der falschen Auskunft des Providers nicht mehr offensichtlich war.
Man sieht: Fehler bei der Ermittlung, Erfassung oder Übertragung der Daten beim Auskunftsverfahren können eine Abmahnung mitunter ins Leere laufen lassen. Leider werden die gerichtlichen Beschlüsse zur Auskunftserteilung häufig nicht intensiv genug geprüft.
Text-Quellen: die-abmahnung.info infodocc.info
Lars Sobiraj am Samstag, 25.02.2012 19:22 Uhr
Diese Schwachköpfe haben mich auch schon abgemahnt. Ein Album = 1200 €, der Kanzlei hackt es echt. :mad: Gott sei dank, wurde denen mal ordentlich in den Arsch getreten. Tja, Pech gehabt ihr Deppen! :D Naja, ordentlich in den Arsch getreten? Der Provider ...
Ein Transfer via P2P ist so ein bisschen wie Russisch Roulette. Es kann (je nach Datei) gut gehen, es kann aber auch voll daneben gehen. Die nicht informierten Personen werden aber offenbar nicht weniger, weswegen die Abmahnkanzleien noch immer bestens zu tun haben. Ich bin gespannt, ob das Bundesj ...
es war bewusst ein wenig überspitzt formuliert, Ghandy. Ich wollte darauf aufmerksam machen, daß es ja bereits eine Abmahnindustrie gibt, die nur darauf lauert, Kohle abgreifen zu können. Einfach ätzend. :buh: ...
Hinter jedem 2. Transfer? Das halte ich für übertrieben. Aber es sind viel mehr als es sein sollten. ...
und wie-viel musstest du denn bezahlen, Perfomer? Und vor allen Dingen ist mir rätselhaft,wie man bei dem Risiko überhaupt noch eine Tauschbörse nutzt, wenn da ja mittlerweile hinter jedem zweiten downloadangebot ein arbeitsloser Anwalt steckt...?! :eek: ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen