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Kein zweiter Auskunftsanspruch bei Abmahnung? Rasch verlor vor dem LG Frankfurt

P2P-Abmahnung abgelehnt

P2P-Abmahnung abgelehnt

Die Rechtsanwälte Rasch haben kürzlich ein Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt verloren. Irrtümlicherweise wurde beim ersten Auskunftsverfahren ein Minderjähriger als Anschlussinhaber festgestellt. Die Kläger verloren aber letztlich vor Gericht, weil die Abfrage der gleichen IP-Adresse zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen führte und der Vater nicht „auf Verdacht“ abgemahnt werden durfte.

Eigentlich ist alles ganz simpel und läuft seit Jahren tausendfach nach dem gleichen Schema ab. Ein Filesharer bietet eine urheberrechtlich geschützte Datei beim Transfer Dritten an, dessen IP-Adresse wird mitgeschnitten. Später wird der Anschlussinhaber mit Hilfe des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches ermittelt. Problematisch wird es, wenn dem Internet-Anbieter Fehler unterlaufen und der Falsche dingfest gemacht wird.

So geschehen diesen Mittwoch, den 22. Februar 2012. Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat mit einem Urteil zu Ungunsten der Kanzlei Rasch und der Universal Music GmbH entschieden. Die ProMedia GmbH hatte eine IP-Adresse ermittelt, die nach einem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch über einen Internet-Provider zu einem Minderjährigen führte. Da ein Minderjähriger aber keinen Telekommunikations-Vertrag abschließen kann, nahm die Kanzlei Rasch die Abmahnung gegen den Minderjährigen zurück. Der Provider konnte nicht glaubhaft darlegen, wie der Name des minderjährigen Sohnes in die erste Auskunft gelangen konnte. Anschließend wurde der Vater des Sohnes abgemahnt und erst dann wurde ein zweites Auskunftsverfahren angestrengt. Im Ergebnis wurde dann der abmahnenden Kanzlei mitgeteilt, dass tatsächlich der Vater der Anschlussinhaber sei.

Trotzdem ging das Verfahren zu Ungunsten von Rasch und Co. aus. Der Widerspruch oder die Besonderheit, die den Rechtsanwälten Rasch letzten Endes zum Verhängnis wurde, war der Umstand, dass die Abfrage der gleichen IP-Adresse zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen führte. Nach Ansicht der GGR Rechtsanwälte, die den Abgemahnten vertreten haben, war die zweite Abfrage nicht mehr vom Auskunftsanspruch des § 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG gedeckt. Warum? Weil eine Rechtsverletzung aufgrund der falschen Auskunft des Providers nicht mehr offensichtlich war.

Man sieht: Fehler bei der Ermittlung, Erfassung oder Übertragung der Daten beim Auskunftsverfahren können eine Abmahnung mitunter ins Leere laufen lassen. Leider werden die gerichtlichen Beschlüsse zur Auskunftserteilung häufig nicht intensiv genug geprüft.

 

Text-Quellen: die-abmahnung.info infodocc.info

Lars Sobiraj am Samstag, 25.02.2012 19:22 Uhr

tagsTags: kanzlei rasch promedia lg frankfurt ggr rechtsanwälte

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vgwort
 
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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • kleini75 am 27.02.2012 16:34:30

    Diese Schwachköpfe haben mich auch schon abgemahnt. Ein Album = 1200 €, der Kanzlei hackt es echt. :mad: Gott sei dank, wurde denen mal ordentlich in den Arsch getreten. Tja, Pech gehabt ihr Deppen! :D Naja, ordentlich in den Arsch getreten? Der Provider ...

  • Ghandy am 26.02.2012 10:37:26

    Ein Transfer via P2P ist so ein bisschen wie Russisch Roulette. Es kann (je nach Datei) gut gehen, es kann aber auch voll daneben gehen. Die nicht informierten Personen werden aber offenbar nicht weniger, weswegen die Abmahnkanzleien noch immer bestens zu tun haben. Ich bin gespannt, ob das Bundesj ...

  • Adlerauge123 am 25.02.2012 22:51:03

    es war bewusst ein wenig überspitzt formuliert, Ghandy. Ich wollte darauf aufmerksam machen, daß es ja bereits eine Abmahnindustrie gibt, die nur darauf lauert, Kohle abgreifen zu können. Einfach ätzend. :buh: ...

  • Ghandy am 25.02.2012 22:28:37

    Hinter jedem 2. Transfer? Das halte ich für übertrieben. Aber es sind viel mehr als es sein sollten. ...

  • Adlerauge123 am 25.02.2012 21:23:04

    und wie-viel musstest du denn bezahlen, Perfomer? Und vor allen Dingen ist mir rätselhaft,wie man bei dem Risiko überhaupt noch eine Tauschbörse nutzt, wenn da ja mittlerweile hinter jedem zweiten downloadangebot ein arbeitsloser Anwalt steckt...?! :eek: ...

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