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Bundesverfassungsgericht bemängelt Teile des Telekommunikationsgesetzes

Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einer Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt. In einem am heutigen Freitag veröffentlichten Urteil wurden wenige Aspekte des Telekommunikationsgesetzes für rechtswidrig erklärt. Die Kläger sind mit dem Ausgang des Verfahrens jedoch nicht zufrieden.

Offiziell begonnen hatte das Verfahren bereits im Juni 2005. Damals reichten vier deutsche Firmen sowie die Juristen Patrick und Jonas Breyer Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Vordergründig wurde das Telekommunikationsgesetz in Frage gestellt.

Unter anderem bemängelte man die Weitergabe von Personendaten anhand dynamischer IP-Adressen. Das Gericht erklärte diesen Vorgang in seinem Urteil tatsächlich als einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Nichtsdestotrotz soll die Herausgabe der entsprechenden Informationen auch weiterhin möglich sein. Der Gesetzgeber müsse hier allerdings für eine Konkretisierung sorgen, so die die Justiz. Entsprechend wäre die Ermittlung des Anschlussinhabers auch bei Strafverfahren künftig an einen richterlichen Beschluss geknüpft. Bei Zivilverfahren gilt diese Regelung bereits seit Längerem, weshalb beispielsweise die Anfertigung von Abmahnungen wegen Filesharings nicht erschwert würde.

Eine weiterer Klagepunkt drehte sich um das Recht auf anonyme Kommunikation. So ist man in Deutschland beispielsweise dazu gezwungen, beim Kauf einer Prepaid-SIM-Karte seine Personaldaten preiszugeben. Hierin sahen die Kläger ebenfalls einen Eingriff ins Grundrecht der Bürger. Das Verfassungsgericht argumentierte jedoch, dass die Speicherung der Informationen Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten dienlich sei.

Ein kleiner Gewinn, den die Gegenseite aus dem Verfahren schlagen konnte, war ferner das Urteil des Gerichts in Sachen Datenerhebung von Passwörtern. Bisher durften Behörden Zugangsdaten für Internet-Accounts oder SIM-Karten von den entsprechenden Firmen auch ohne richterliche Erlaubnis anfordern. Dies sei laut Justiz unrechtmäßig. Ein Verbot der Praktik bedeutet dies dennoch nicht. In Zukunft dürfen Ermittler nur noch Daten verlangen, die sie auch vor Gericht verwenden dürfen.

Wegen des alles in allem ernüchterndem Urteils, planen die Kläger nun, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen, berichtet Netzpolitik. Eine Überarbeitung der bemängelten Gesetze muss bis Juni 2013 erfolgen. Bis dahin dürfen die Behörden unverändert vorgehen.   

 

 

Bild-Quellen: wikimedia

Text-Quellen: netzpolitik

Julian Wolf (g+) am Freitag, 24.02.2012 15:48 Uhr

Tags: urheberrechtsverletzung bundesverfassungsgericht telekommunikation

vgwort
 
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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Xandy am 25.02.2012 11:57:41

    Und PIN/PUK ist auch unnsinnig. Man gibt 3x die falsche PIN ein, muss also die PUK eingeben, die man doch nicht jedes Mal einzeln abruft: Jeder weiß, dass ich die PUK generieren kann. Scheinbar ist die Weitergabe des Programms dazu nicht verboten :m) ...

  • RightRound am 25.02.2012 03:34:00

    Gerade die Registrierung von Prepaid-Karten ist unsinnig, weil es sonst nicht freigeschaltet würde. An- und Preisgabe von Daten ist nicht der Sinn von Prepaid-Produkten/Services. ...

  • Freedom2 am 24.02.2012 17:37:11

    Finde die Urteilbegründung sehr merkwürdig. "Gefahrenabwehr"... ein wenig lächerlich? Bei über 80 Millionen Terroristen in Deutschland muss man aufpassen :D Und das mit den Prepaidkarten ist so einfach zu Handhaben. Du kaufst im nächsten Supermarkt deiner Wahl ein P ...

  • Keule44 am 24.02.2012 15:51:11

    Finde die Urteilbegründung sehr merkwürdig. "Gefahrenabwehr"... ein wenig lächerlich? Auf zur nächsten Instanz. ...

  • Julian_ am 24.02.2012 15:48:16

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einer Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt. In einem am heutigen Freitag veröffentlichten Urteil wurden wenige Aspekte des Telekommunikationsgesetzes für rechtswidrig erklärt. Die Kläger sind mit dem Ausgang des ...

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