Fricosu, die verdächtigt wird, an Betrugsdelikten beteiligt gewesen zu sein, soll das Passwort für ihren mit der Software "PGP Desktop" verschlüsselten Laptop an die Behörden herausgeben (gulli:News berichtete). Ihr Anwalt, Philip Dubois, argumentiert, dies sei ein Verstoß gegen den fünften Verfassungszusatz der USA, demzufolge Verdächtige sich nicht selbst belasten müssen. Diese Argumentation hatten die zuständigen Richter jedoch nicht gelten lassen.
Das zuständige Berufungsgericht, der "10th U.S. Circuit Court of Appeals", lehnte am gestrigen Dienstag ab, sich mit dem Fall zu befassen. Es entschied, der Fall müsse erst in der niedrigeren Instanz geklärt werden, bevor man sich damit befassen könne. Somit gilt das vorherige Urteil, demzufolge Fricosu bis zum kommenden Montag Zeit hat, eine entschlüsselte Version der Daten vorzulegen. Anderenfalls könnte sie in Beugehaft genommen werden. Die genaue Formulierung ist dabei Beobachtern zufolge ein Versuch des zuständigen Richters, die Frage nach der Herausgabe des Passworts zu umgehen, indem er die Herausgabe der entschlüsselten Daten anordnete.
Noch komplizierter wird der Fall allerdings dadurch, dass Fricosu das Passwort nach eigenen Angaben nicht selbst gesetzt und mittlerweile vergessen hat (gulli:News berichtete).
Text-Quellen: AP/Huffington Post
Annika Kremer (g+) am Mittwoch, 22.02.2012 17:28 Uhr
Ist der Satz keinem aufgefallen? er Fall müsse erst in der niedrigeren Instanz geklärt werden Oder verstehe ich den einfach falsch. Entweder hat der Anwalt mal eben Mist gebaut, oder das vorinstanzliche Urteil ist noch gar nicht gefallen. ...
Vor allen Dingen ist ja mal geil, dass er nicht belangt werden würde, seine Daten preisgegeben zu haben. Ist es denn ein Verbrechen, wenn man sein Passwort heraus gibt? Manchmal kann man echt nur vermuten, dass die Amis spinnen. :m) ...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Justiz-Passwoerter-muessen-nicht-zwingend-offengelegt-werden-1442054.html Passt, glaube ich, ganz gut zum Thema an sich. Nur der Dame wird es vermutlich nichts nutzen. ...
Und wenn man sich in US-Foren so umhört, ist eine richtungsgebende Entscheidung des SC (mit der derzeitigen Besetzung) vielleicht nicht so günstig... Das ist das Einzige, was mir Sorgen bereitet - wenn die pfuschen, dann ist der Ofen aus. Aber wie du schon rich ...
Hmm, mit der Ablehnung müsste sie jetzt doch eigentlich das Recht haben, vor den Supreme Court zu gehen und da zu klagen, oder sehe ich das falsch? Ich meine, immerhin ist es wie die gerichtliche Anordnung, alles zu sagen, was man weiß, und das verstößt definitiv gegen ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.