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Kurz notiert:

Passwort-Urteil: Berufung abgelehnt

Ramona Fricosu, die von den US-Behörden aufgefordert wurde, im Rahmen laufender kriminalistischer Ermittlungen ihr PGP-Passwort herauszugeben, darf keine Berufung gegen dieses Urteil einlegen. Das zuständige Berufungsgericht lehnte einen entsprechenden Antrag Fricosus - beziehungsweise ihres Anwalts - am gestrigen Dienstag ab.

Fricosu, die verdächtigt wird, an Betrugsdelikten beteiligt gewesen zu sein, soll das Passwort für ihren mit der Software "PGP Desktop" verschlüsselten Laptop an die Behörden herausgeben (gulli:News berichtete). Ihr Anwalt, Philip Dubois, argumentiert, dies sei ein Verstoß gegen den fünften Verfassungszusatz der USA, demzufolge Verdächtige sich nicht selbst belasten müssen. Diese Argumentation hatten die zuständigen Richter jedoch nicht gelten lassen.

Das zuständige Berufungsgericht, der "10th U.S. Circuit Court of Appeals", lehnte am gestrigen Dienstag ab, sich mit dem Fall zu befassen. Es entschied, der Fall müsse erst in der niedrigeren Instanz geklärt werden, bevor man sich damit befassen könne. Somit gilt das vorherige Urteil, demzufolge Fricosu bis zum kommenden Montag Zeit hat, eine entschlüsselte Version der Daten vorzulegen. Anderenfalls könnte sie in Beugehaft genommen werden. Die genaue Formulierung ist dabei Beobachtern zufolge ein Versuch des zuständigen Richters, die Frage nach der Herausgabe des Passworts zu umgehen, indem er die Herausgabe der entschlüsselten Daten anordnete.

Noch komplizierter wird der Fall allerdings dadurch, dass Fricosu das Passwort nach eigenen Angaben nicht selbst gesetzt und mittlerweile vergessen hat (gulli:News berichtete).

Text-Quellen: AP/Huffington Post

Annika Kremer (g+) am Mittwoch, 22.02.2012 17:28 Uhr

Tags: passwort usa it-recht verschlüsselung festplattenverschlüsselung it-forensik

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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Geblubber am 24.02.2012 16:47:01

    Ist der Satz keinem aufgefallen? er Fall müsse erst in der niedrigeren Instanz geklärt werden Oder verstehe ich den einfach falsch. Entweder hat der Anwalt mal eben Mist gebaut, oder das vorinstanzliche Urteil ist noch gar nicht gefallen. ...

  • Sancho-Pancho am 24.02.2012 16:09:01

    Vor allen Dingen ist ja mal geil, dass er nicht belangt werden würde, seine Daten preisgegeben zu haben. Ist es denn ein Verbrechen, wenn man sein Passwort heraus gibt? Manchmal kann man echt nur vermuten, dass die Amis spinnen. :m) ...

  • mathmos am 24.02.2012 15:42:20

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Justiz-Passwoerter-muessen-nicht-zwingend-offengelegt-werden-1442054.html Passt, glaube ich, ganz gut zum Thema an sich. Nur der Dame wird es vermutlich nichts nutzen. ...

  • Metal_Warrior am 23.02.2012 14:50:22

    Und wenn man sich in US-Foren so umhört, ist eine richtungsgebende Entscheidung des SC (mit der derzeitigen Besetzung) vielleicht nicht so günstig... Das ist das Einzige, was mir Sorgen bereitet - wenn die pfuschen, dann ist der Ofen aus. Aber wie du schon rich ...

  • Abijar am 22.02.2012 21:40:52

    Hmm, mit der Ablehnung müsste sie jetzt doch eigentlich das Recht haben, vor den Supreme Court zu gehen und da zu klagen, oder sehe ich das falsch? Ich meine, immerhin ist es wie die gerichtliche Anordnung, alles zu sagen, was man weiß, und das verstößt definitiv gegen ...

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