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  • Kino.to: Hacker versuchen über Affiliate-Programm mitzuverdienen
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Kurz notiert:

Kino.to: Hacker versuchen über Affiliate-Programm mitzuverdienen

Kino.to hacked

Kino.to hacked

Statt der üblichen Warnung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden ist dort seit Kurzem der sogenannte "Kino.to Shop" sichtbar. Tatsächlich versucht jemand über einen Affiliate-Link zu Amazon an der populären Domain mitzuverdienen. Offenbar wurde der Webserver schon vor längerer Zeit gehackt, doch die Schwachstelle wird erst jetzt ausgenutzt. Noch konnte der alte Zustand nicht reaktiviert werden.

Über einen Frame wird derzeit auf kino.to ein Partnershop von Amazon dargestellt, in dem Musikstücke zum Kauf angeboten werden. Achtet man nicht weiter darauf, könnte man glauben, man befindet sich unmittelbar bei Amazon auf der Webseite. Auch ein direkter Login beim Online-Versandhaus ist über den Frame möglich.

Fest steht: Die Domain wurde nicht verkauft und befindet sich noch immer im Besitz der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Deren Mitarbeiter sind momentan um eine Wiederherstellung des altbekannten Zustands bemüht. Natürlich laufen zudem Ermittlungen, wer für diese Aktion verantwortlich ist. Es wird spannend zu beobachten, ob man der Täter habhaft werden kann.

Bild-Quellen: xxdigipxx.deviantart.com

Text-Quellen: golem.de

Lars Sobiraj (g+) am Montag, 20.02.2012 18:44 Uhr

Tags: domain generalstaatsanwaltschaft amazon kino.to

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vgwort
 
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9 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • RedlightX am 24.02.2012 10:20:07

    Ghandi, wie kommst du darauf, dass der Webspace gehacked wurde? Das Wort Hacker steht doch in jedem 2. Beitrag. Hört sich interessant an und soll Leute anlocken. 70% der "News" sind absoluter Müll und keinen Buchstaben wert. ...

  • LCD_1 am 23.02.2012 23:06:26

    Beschlagnahme nennt sich das. Aha, also jetzt ist es also legal wenn man es nicht als Diebstahl sondern Beschlagnahme nennt. Okay, dann beschlagnahme ich jetzt Musik im Internet... :beer: ...

  • MrRevil am 22.02.2012 23:19:49

    Wie kann sich die Seite im Besitz der Staatsanwaltschaft befinden? Beschlagnahme nennt sich das. ...

  • LCD_1 am 22.02.2012 22:51:20

    Wie kann sich die Seite im Besitz der Staatsanwaltschaft befinden? Rechtlich gesehen gibt es keine Eigentumsansprüche am gestohlenem, und dass die StA die Seite gestohlen hat, daran besteht kein Zweifel. ...

  • mahon1 am 20.02.2012 23:39:35

    Nichts. Nur die altbekannte Nachrricht der Kripo mehr sehe ich da irgendwie auch nicht :unknown: ...

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