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Facebook: Richter versucht mutmaßlichen Einbruchshelfer unter Druck zu setzen

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Richter Sierk Hamann möchte gerne zur Aufklärung eines Einbruchs und Diebstahls einen Verdächtigen dazu bringen, seine Login-Daten für Facebook preiszugeben. Sollte er dies nicht tun, müsste er im Falle einer Verurteilung die Kosten für die Befragung der Facebook-Mitarbeiter aus Irland tragen. Man versucht darüber hinaus seinen Account zu beschlagnahmen. Noch stellt sich Facebook stur.

Der Beschluss vom Amtsgericht Reutlingen an Facebook Deutschland erging bereits. Vom 6. Januar 2010 bis zum 30. Oktober 2011 möchte der Richter alle ein- und ausgehenden elektronischen Nachrichten und Chatverläufe übermittelt bekommen. Ausgenommen sind die Nachrichten, die keinen direkten Bezug zum Strafverfahren haben.

Grund des ungewöhnlichen Beschlusses: Der Angeklagte konnte bislang nicht überführt werden. Er soll einem Einbrecher aktiv dabei geholfen haben, in Reutlingen in ein Wohnhaus durch das von ihm geöffnete Fenster einzusteigen. Der Einbrecher entwendete Bargeld in Höhe von 460 Euro und Gegenstände im Gesamtwert von mehr als 1000 Euro. Der Verdächtige soll dem Einbrecher nach Verlassen des Gebäudes den entscheidenden Tipp gegeben haben, wie er dieses problemlos betreten kann. Kurz bevor der Angeklagte und die Tochter des Hauses zum Tatort zurückkehrten, wurde der "Intensivtäter" gewarnt.

Richter Sierk Hamann hat die Rechnung aber bislang ohne Facebook gemacht. Die Beschlagnahmung der Zugangsdaten gestaltet sich komplizierter als zunächst gedacht. Facebook verweist mangels deutscher Mitarbeiter mit Zugriff auf die fraglichen Daten auf seine irische Niederlassung. Sofern der Angeklagte seine Zugangsdaten nicht preisgeben will, plant der Richter die zuständigen Mitarbeiter aus Irland zur Befragung einfliegen zu lassen. Der Anbieter habe sich an deutsches Recht zu halten, so der Richter. Im Falle einer Verurteilung kämen horrende Kosten auf den jungen Mann zu, der kurz vor Sicherstellung die Daten von seinem Handy gelöscht hatte.

Thomas Stadler, Fachanwalt für IT Recht, hält eine erfolgreiche Beschlagnahmung des Accounts durchaus für denkbar. Sollte sich der schwäbische Strafrichter durchsetzen, wird sich dieses Szenario vor Gericht schon sehr bald und sehr häufig wiederholen.

Bild-Quellen: Henry Han

Text-Quellen: internet-law.de Reutlinger General Anzeiger heise online Geschwärzter Beschluss

Lars Sobiraj am Montag, 20.02.2012 16:42 Uhr

tagsTags: facebook thomas stadler sierk hamann reutlingen

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25 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • lalaAmsel am 21.05.2012 07:25:29

    Sry für die Leichenschändung, im Monat verguggt, kann gelöscht werden :confused: ...

  • Yulassetar am 21.02.2012 13:00:14

    @ Ghandy Ja, das war auch nur so ein Gedanke von mir. Ich war nie bei FB und werde es auch nie sein. Das ist wohl auch mitunter einer der Gründe, warum ich um Failbook einen WEITEN Bogen mache. :coffee: ...

  • Lil Ill am 21.02.2012 11:41:15

    Was soll denn der Schwachsinn? Facebook ist kein Unternehmen in Deutschland und dementsprechend hat die deutsche Justiz da keinen Einfluss drauf. Das müssen auch Möchtegern-IT-Spezialisten-Richter anerkennen. Möp falsch, es gibt internationale Abkommen zur Strafverfo ...

  • Penetrante am 21.02.2012 09:47:16

    Abgesehen von alledem muss man doch schon recht dumm sein, so etwas über FB zu besprechen. Jeder Mensch mit einem durchschnittlichem IQ weiß doch das FB alles speichert... aber ich sag es ja immer wieder, wir leben in einer Welt wo ein durchschnittlicher IQ schon als "überintelligent" gewertet ...

  • Ghandy am 21.02.2012 08:51:19

    Schon mal versucht bei Facebook einen Account komplett zu löschen? Viel Freude beim Versuch! Auch die übermittelten Nachrichten dauerhaft in der Rolle des reinen Anwenders zu löschen halte ich für nahezu unmöglich. ...

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