
Cannabis im Licht der Taschenlampen?
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter beschreibt auf seinem law blog das Verhalten der Polizeibeamten als mehr als „übereifrig“. Im Nachbargarten eines Einsatzortes erspähten sie per Zufall ein Gewächshaus. Beide Gärten waren aber gut ersichtlich voneinander abgetrennt. Im Schein ihrer Taschenlampen erblickten sie ihnen bekannt vorkommende Umrisse. Die Umrisse stellten sich kurze Zeit später tatsächlich als Marihuanapflanzen heraus.
Vetter mutmaßt, die gelangweilten Polizisten müssen sich wohl gedacht haben, man könne ja mal nachschauen, was da im Gewächshaus so alles Schönes blüht. Dass das durchsuchte Gewächshaus auf einem fremden Grundstück lag und der Verdächtige den züchtenden Nachbarn weder kannte noch seinen Garten benutzte, scheint die Ermittler wenig gestört zu haben. Als Begründung schrieb man in der Anzeige: „Zudem würde die Einholung einer richterlichen Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung über die Staatsanwaltschaft aufgrund des grundsätzlich schriftlich zu begründenden Antrags darüber hinaus zu einer unverhältnismäßigen Dauer einer Freiheitsentziehung des Beschuldigten führen. Aus diesem Grunde wurde auch auf die Hinzuziehung von noch aufzufindenden und bereitwilligen Zeugen verzichtet.” Die Beamten haben also zum Schutz des Marihuanagärtners auf die Achtung des Grundgesetzes und der Strafprozessordnung verzichtet. So zumindest könnte man die Formulierung der Anzeige interpretieren. Die Staatsanwaltschaft teilt diese Auffassung offenbar, weswegen das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Die sichergestellten Pflanzen konnten folglich nicht als Beweismittel verwertet werden.
Damit keine Langeweile mehr aufkommt, hier ein echter Klassiker: Strafrechtsexperte Vetter erklärt auf dem 23C3, wie eine Hausdurchsuchung korrekt ablaufen soll und welche Rechte man als Durchsuchter hat. Ermittler, die den Inhalt dieses Videos beherzigen, dürften auch keine Probleme mehr mit ihrer Beweisverwertung haben.
Udo Vetter auf dem 23C3: „Sie haben das Recht zu schweigen“ (Teil 1 von 7).
Bild-Quellen: fotomitru.deviantart.com
Text-Quellen: lawblog.de
Lars Sobiraj am Freitag, 17.02.2012 18:18 Uhr
Jeder hat halt so seine Feindbilder. Aufgeklärter macht Dich das aber auch nicht. Ohh täusch dich nicht,meinst du diese Stasistaatvasallen werden von irgendwem noch gern gesehen??? Dein Freund und Helfer,jaja wohl zuviel gek....^^! LG ;) ...
Die Reaktion der Staatsanwaltschaft gegenüber den Polizisten (die ja offensichtlich gesetzeswidrig gehandelt haben), wird nicht erwähnt. Tja, das würde mich auch interessieren. Entweder ist das noch im Lauf, oder - Deckel drauf. Die selbsternannte "objektiv ...
Inwiefern? Die Reaktion der Staatsanwaltschaft gegenüber den Polizisten (die ja offensichtlich gesetzeswidrig gehandelt haben), wird nicht erwähnt. ...
Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, zur News Nochmal: der von mir zitierte Fall (Schechen) hat sich bereits November ...
auch wenn der eigentliche Knackpunkt (die Staatsanwaltschaft und danach) ja eigentlich gar nicht zum Zug kommen... Inwiefern? ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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