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Polizisten pfeifen auf die StPO: Ist das Grundgesetz nur etwas für Anfänger?

Cannabis im Licht der Taschenlampen?

Cannabis im Licht der Taschenlampen?

Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, bei dem Polizisten in ein Grundstück eindringen, für das kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Ihre Begründung für die Missachtung der Strafprozessordnung: Hätten sie den zuständigen Richter hinzugezogen, so hätte der Betroffene wegen der Verzögerung unverhältnismäßig lange in Haft verbleiben müssen. Auch auf die Hinzuziehung von Zeugen wurde verzichtet.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter beschreibt auf seinem law blog das Verhalten der Polizeibeamten als mehr als „übereifrig“. Im Nachbargarten eines Einsatzortes erspähten sie per Zufall ein Gewächshaus. Beide Gärten waren aber gut ersichtlich voneinander abgetrennt. Im Schein ihrer Taschenlampen erblickten sie ihnen bekannt vorkommende Umrisse. Die Umrisse stellten sich kurze Zeit später tatsächlich als Marihuanapflanzen heraus.

Vetter mutmaßt, die gelangweilten Polizisten müssen sich wohl gedacht haben, man könne ja mal nachschauen, was da im Gewächshaus so alles Schönes blüht. Dass das durchsuchte Gewächshaus auf einem fremden Grundstück lag und der Verdächtige den züchtenden Nachbarn weder kannte noch seinen Garten benutzte, scheint die Ermittler wenig gestört zu haben. Als Begründung schrieb man in der Anzeige: „Zudem würde die Einholung einer richterlichen Anordnung zur Wohnungsdurchsuchung über die Staatsanwaltschaft aufgrund des grundsätzlich schriftlich zu begründenden Antrags darüber hinaus zu einer unverhältnismäßigen Dauer einer Freiheitsentziehung des Beschuldigten führen. Aus diesem Grunde wurde auch auf die Hinzuziehung von noch aufzufindenden und bereitwilligen Zeugen verzichtet.” Die Beamten haben also zum Schutz des Marihuanagärtners auf die Achtung des Grundgesetzes und der Strafprozessordnung verzichtet. So zumindest könnte man die Formulierung der Anzeige interpretieren. Die Staatsanwaltschaft teilt diese Auffassung offenbar, weswegen das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Die sichergestellten Pflanzen konnten folglich nicht als Beweismittel verwertet werden.

Damit keine Langeweile mehr aufkommt, hier ein echter Klassiker: Strafrechtsexperte Vetter erklärt auf dem 23C3, wie eine Hausdurchsuchung korrekt ablaufen soll und welche Rechte man als Durchsuchter hat. Ermittler, die den Inhalt dieses Videos beherzigen, dürften auch keine Probleme mehr mit ihrer Beweisverwertung haben.
 

Udo Vetter auf dem 23C3: „Sie haben das Recht zu schweigen“ (Teil 1 von 7). 

Bild-Quellen: fotomitru.deviantart.com

Text-Quellen: lawblog.de

Lars Sobiraj am Freitag, 17.02.2012 18:18 Uhr

tagsTags: udo vetter cannabis

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17 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Tochiro am 20.02.2012 13:16:06

    Jeder hat halt so seine Feindbilder. Aufgeklärter macht Dich das aber auch nicht. Ohh täusch dich nicht,meinst du diese Stasistaatvasallen werden von irgendwem noch gern gesehen??? Dein Freund und Helfer,jaja wohl zuviel gek....^^! LG ;) ...

  • Abijar am 19.02.2012 17:09:16

    Die Reaktion der Staatsanwaltschaft gegenüber den Polizisten (die ja offensichtlich gesetzeswidrig gehandelt haben), wird nicht erwähnt. Tja, das würde mich auch interessieren. Entweder ist das noch im Lauf, oder - Deckel drauf. Die selbsternannte "objektiv ...

  • Metal_Warrior am 19.02.2012 14:16:29

    Inwiefern? Die Reaktion der Staatsanwaltschaft gegenüber den Polizisten (die ja offensichtlich gesetzeswidrig gehandelt haben), wird nicht erwähnt. ...

  • lullsaeckel am 19.02.2012 12:35:14

    Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, zur News Nochmal: der von mir zitierte Fall (Schechen) hat sich bereits November ...

  • Abijar am 19.02.2012 05:20:12

    auch wenn der eigentliche Knackpunkt (die Staatsanwaltschaft und danach) ja eigentlich gar nicht zum Zug kommen... Inwiefern? ...

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