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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Social Networks

Anti ACTA - Grafik

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Soziale Netzwerke müssen ihre Nutzer nicht aufgrund des Urheberschutzes präventiv überwachen. Dies erklärt der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil. Die belgische Musikrechtefirma SABAM verlangte von Netlog Filter, die nutzergenerierte Daten auf illegale Downloads durchforsten sollten. Die Justiz verwehrte dem Kläger diese Forderung unter Berufung auf die Charta der Grundrechte.

Das Netzwerk wird nach offiziellen Angaben von rund zehn Millionen Nutzern am Tag besucht. Netlog bietet neben den üblichen Kommunikationsfeatures allerdings auch die Möglichkeit, zwischen virtuellen Freunden Dateien austauschen zu können. Infolgedessen unterstellte SABAM dem Portal, den illegalen Verkehr von Musik und Filmen zu begünstigen. Entsprechend forderte man automatisierte Filtermethoden, die die Weitergabe von entsprechendem Material erschweren sollten.

Nach einigen rechtlichen Streitigkeiten landete der Fall schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser wertete die bezeichneten technischen Maßnahmen als eine präventive Überwachung der User. Diese würde damit in ihrem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und freien Informationszugang eingeschränkt werden. Durch den daraus resultierenden Verstoß gegen die Charta der Grundrechte von 1999 sind entsprechende Methoden somit als illegal zu werten.

Laut dem Verband der deutschen Internetwirtschaft bedeute das Urteil vor allem für Provider eine größere Rechtssicherheit. Schließlich sei nun bestätigt worden, dass Hoster für Inhalte, von denen sie nichts wissen, nicht haftbar gemacht werden können, wie der Vorstand Oliver Süme, erklärte.

Auch für die aktuelle ACTA-Debatte könnte das Urteil aus Luxemburg Konsequenzen nach sich ziehen. Schließlich würden durch das Handelsabkommen Internet-Provider dazu verpflichtet werden, Informationen über ihre Kunden an entsprechende Behörden weiterzuleiten. Fraglich ist, ob nicht auch in diesem Fall Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten auf dem Spiel stehen würden.

Bild-Quellen: mupinfo

Text-Quellen: de.nachrichten.yahoo (AFP)

Julian Wolf am Donnerstag, 16.02.2012 19:36 Uhr

tagsTags: europäischer gerichtshof acta privatdaten

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vgwort
 
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2 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Shodan_v2-3 am 17.02.2012 00:00:06

    Schön, dass die Auffassung aus C-70/10 (selber Sachverhalt aber mit einem Anschlussanbieter) auch auf Anbieter von Platformen, die user generated content hosten, ausgeweitet wurde :T Weniger schön ist, dass wir noch mindestens 2 Jahre auf eine Entscheidung über die Nichtigkeit der VDS warten mà ...

  • RightRound am 16.02.2012 20:11:11

    Richtungsweisendes Urteil. Das Bewusstsein der Unterhaltungsindustrie muss gefördert werden, um ihre illegalen Aktivitäten zu unterlassen. ...

  • Julian_ am 16.02.2012 19:36:57

    Soziale Netzwerke müssen ihre Nutzer nicht aufgrund des Urheberschutzes präventiv überwachen. Dies erklärt der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil. Die belgische Musikrechtefirma SABAM verlangte von Netlog Filter, die nutzergenerierte Daten auf illegale Downloads durchforsten soll ...

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