
Im Januar erschien in der Zeitung "De Volkskrant" ein Artikel über das Usenet. Der Titel: "Zahlen sie nicht dafür, dann ist es nicht legal". Darin äußert sich der Vorsitzende der Vereinigung der niederländischen Unterhaltungsindustrie BREIN, Tim Kuik, äußerst aggressiv über die größte Usenet-Community des Landes, FTD:
"Auch wenn sie [FTD] keine illegalen Inhalte auf ihren Servern haben, ist was FTD macht einfach kriminell." FTD erlaubt seinen 450.000 Mitgliedern, auf Material zu verweisen, das sie im Usenet finden. Darunter sind natürlich auch urheberrechtlich geschützte Werke, die dann heruntergeladen werden. BREIN leitet daraus ab, dass die Seite daher illegal ist. Die rechtliche Lage in den Niederlanden zeichnet aber ein ganz anderes Bild.
Denn das Herunterladen von geschützten Werken aus dem Internet ist zum persönlichen Gebrauch genauso legal wie das Kopieren von Originalen. Selbst das Anfertigen von Kopien bereits illegal kopierter Werke ist erlaubt - weiterhin vorausgesetzt, es geschieht zum persönlichen Gebrauch. FTD hostet weder selbst geschützte Werke, noch verlinkt die Seite auf solches Material an anderen Stellen. Es ist also kein Wunder, dass man sich durch Kuiks Aussagen gehörig auf den Schlips getreten fühlt.
Daher ziehen die Macher jetzt gegen BREIN vor Gericht. Sie fordern, dass dort fünf grundlegende Annahmen bestätigt werden. Darunter auch die, dass das Herunterladen in den Niederlanden selbst dann legal ist, wenn der Uploader beim Hochladen gegen das Urheberrecht verstoßen hat, dass es legal ist, andere auf geschütztes Material hinzuweisen, und dass FTD keine Filtermaßnahmen durchführen muss, um dies zu verhindern.
Daneben verlangen sie aber auch eine öffentliche Gegendarstellung zu Kuiks Aussagen. Man will es sich nicht widerspruchslos gefallen lassen, öffentlich als kriminell beschimpft zu werden. (Simon Columbus)
(via TorrentFreak)
News Redaktion am Freitag, 15.05.2009 18:55 Uhr
Richtig! ...
@a john: ignorier den troll doch einfach, alles andere hat ja sowieso keinen sinn @gravenreuth: > @topic: starkt dafür, is ja schon lächerlich was heute alles als kriminell bezeichnet wird... so wie paintball sittenwidrig is... gibt schon immer wieder interessante auslegungen^^ ...
...... und das ist dann liberal? :confused: Es ist gerecht. BTW: Es gibt einen kriminellen Anwalt, der klagt sogar gegen die Verwendung von Anführungszeichen ("") in seiner Berufsbezeichnung und das Zitieren von Pressetexten (siehe Sig.).:D ...
Ich muss ja mal eins sagen: Die Holländer sind schon ein sehr Lieberales Völkchen. Die dortige Gesetzeslage ist ist bei weitem nicht so streng wie hier im absteigendem Deutschland. Ich finds grandios gegen Lobbiesten vorzugehen. Ich hoffe er darf bluten. Weiter so :T ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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