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Schaar: Datenschutz-Mängel beim Staatstrojaner

Der

Der "Staatstrojaner" (Symbolgrafik)

Die von deutschen Behörden eingesetzte Überwachungssoftware wurde bereits von vielen Seiten kritisiert. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar prangert in einem kürzlich fertiggestellten Prüfungsbericht Mängel bei entsprechender Software an und kommt zu dem Schluss, dass grundlegende Datenschutz-Richtlinien nicht eingehalten werden.

Der "Staatstrojaner" sorgte nach einer Analyse durch den Chaos Computer Club (CCC), die zu einem vernichtenden Ergebnis bezüglich Verfassungsmäßigkeit und Qualität kam, Ende vergangenen Jahres für einige Diskussionen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftrage befasste sich mit der Problematik - und kam dabei anscheinend zu ähnlichen Ergebnissen wie die Hacker.

In seinem Prüfbericht kommt Schaar nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zu dem Ergebnis, dass die Software die Datenschutzanforderungen nicht erfüllt. Er erinnerte auch daran, dass das Bundesverfassungsgericht gefordert hat, bei heimlichen Überwachungen den sogenannten "Kernbereich privater Lebensgestaltung" zu schützen. Das aber werde missachtet.

Schaar prüfte im Rahmen seiner Untersuchungen die Software, die vom Bundeskriminalamt (BKA), Zollfahndungsamt und der Bundespolizei eingesetzt wurde. Die zentrale Frage, ob die Nachladefunktion der Software - über die beliebige neue Software-Module auf den Rechner des Verdächtigen gelangen können - an sich schon rechtswidrig ist, lässt er zunächst offen. "Ob schon das Aufbringen einer Funktion zum Nachladen von Software ein Verstoß gegen die gesetzliche Vorgabe darstellt oder erst deren unzulässige Aktivierung und Nutzung ist schwierig zu beantworten", heißt es in dem nicht-öffentlichen Bericht, der an den Innenausschuss des Bundestags ging. Schaar verwies darauf, dass er, um dies sinnvoll einschätzen zu können, den Quellcode des Staatstrojaners hätte analysieren müssen. Auf diesen hatte er jedoch bislang keinen Zugriff. 

Das soll sich jedoch bald ändern. Schaar kündigte an, dass er - obwohl die Herstellerfirma DigiTask diesbezüglich bislang stets gemauert hatte - bald die Codes einsehen dürfe. Er kündigte an, er werde nach Analyse des Quellcodes nachberichten. Er habe aber bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass unzulässigerweise Daten von den Rechnern abgeschöpft oder verbotene Überwachungen mit Kameras oder Mikrofonen der Computer stattgefunden hätten. Hier entlastet Schaar die Ermittler also. Jedoch bemängelt er, dass es nicht möglich sei, private Gesprächspassagen, die bei den belauschten Personen als "Beifang" mit abgeschöpft wurden, gezielt aus der Gesamtdatei zu löschen. Damit sei der Kernbereich privater Lebensgestaltung bei heimlicher Telefonüberwachung missachtet worden. Auch die Löschung der Software von dem betroffenen Computer nach getaner Arbeit der Ermittler hält der Datenschützer für problematisch. Zum einen könne sie nicht mehr gelöscht werden, wenn die Ermittler - zum Beispiel nach einem verbesserten Virenschutz - keinen Onlinezugriff auf den Rechner mehr hätten. Zum anderen könne die Software mit geringem Aufwand wieder hergestellt werden, auch durch Dritte, die wie auch immer Zugang zu dem Computersystem hätten. Auch der CCC hatte - als einer von vielen Kritikpunkten - bemängelt, dass der Staatstrojaner durch seine unsichere Implementierung auch böswilligen Dritten den Zugriff auf den Rechner der Betroffenen erleichtern könnte.

Text-Quellen: dpa

Annika Kremer am Sonntag, 12.02.2012 18:21 Uhr

tagsTags: bundestrojaner peter schaar bundesdatenschutzbeauftragter überwachung

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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Sempralon am 14.02.2012 19:56:04

    Auch der Bundesdatenschutzbeauftrage befasste sich mit der Problematik - und kam dabei anscheinend zu ähnlichen Ergebnissen wie die Hacker. BKA ... der Mann könne dies doch nicht beurteilen, er ist kein Fachmann! Er erinnerte auch daran, dass das Bundesve ...

  • Shodan_v2-3 am 13.02.2012 11:26:36

    Jedoch bemängelt er, dass es nicht möglich sei, private Gesprächspassagen, die bei den belauschten Personen als "Beifang" mit abgeschöpft wurden, gezielt aus der Gesamtdatei zu löschen. Damit sei der Kernbereich privater Lebensgestaltung bei heimlicher Telefonüberwachung missachtet word ...

  • Dr.Thodt am 13.02.2012 01:04:50

    Ich weiss ja nicht, ob nur ich das reichlich merkwürdig finde, aber wie kann eine Software, die per se darauf ausgelegt ist Daten auszuspähen in irgendeiner Weise keine Mängel in Punkto Datenschutz haben? Fragt sich Dr.Thodt ...

  • baduplink am 12.02.2012 20:03:18

    Auch der Bundesdatenschutzbeauftrage befasste sich mit der Problematik - und kam dabei anscheinend zu ähnlichen Ergebnissen wie die Hacker.In seinem Prüfbericht kommt Schaar nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa zu dem Ergebnis, dass die Software die Datenschutzanforderungen ni ...

  • Annika_Kremer am 12.02.2012 18:21:14

    Die von deutschen Behörden eingesetzte Überwachungssoftware wurde bereits von vielen Seiten kritisiert. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar prangert in einem kürzlich fertiggestellten Prüfungsbericht Mängel bei entsprechender Software an und kommt zu dem Schluss, dass grundlegend ...

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