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Creative Commons Studie: Was ist eine "nicht-kommerzielle Nutzung"?

Die gemeinnützige Gesellschaft Creative Commons hat eine große Studie abgeschlossen, um mehr Licht in das Dunkel der Frage zu bekommen, was eine "nicht-kommerzielle Nutzung" von Werken ist. Die Folgen der Studie könnten für jeden Blogger erhebliche Veränderungen mit sich bringen.

Die Creative Commons Organisation hat eine größer angelegte Studie in Auftrag gegeben, die der Frage nachgeht, was im Zusammenhang mit der Nutzung von Creative Commons Lizenzen als "kommerzielle Nutzung" aufzufassen ist. Der Hintergrund sind die NC-Lizenzen, welche eine kommerzielle Nutzung der Werke ausschließen. Netpop Reseach wurde mit der Studie beauftragt, und seit September 2008 wurden Interviews mit Spezialisten, sowie Umfragen mit Inhalte-Produzenten und -Nutzern durchgeführt. Laut dem Ergebnis der Studie könnten bereits Betreiber von Weblogs Probleme bekommen, die Creative Commons Inhalte nutzen und selbst Werbung auf ihren Seiten haben.

Grundsätzlich einig waren sich über 85 Prozent der Befragten der Definition von "kommerzielle Nutzung" in den NC-Lizenzen. Kommerziell wird aufgefasst als "kommerzieller Vorteil" oder "private Vergütung durch Nutzung der Werke". Dann sollte auf einer Skala von 1 (nicht-kommerziell) bis 100 (sehr kommerziell) bewertet werden, wie kommerziell ihnen ein Angebot erscheint. Eine Webseite, auf der Werbung eingeblendet wird, erhielt durchschnittlich 83 Punkte - ging also als ziemlich kommerziell durch. Anders war da schon die Betrachtung von Einzelfällen. Wenn es sich bei den Webseiten um Seiten von gemeinnützigen Organisationen handelt, oder sichtbar ist, dass lediglich die Betriebskosten gedeckt werden, so wurde das Angebot als weniger gewinnorientiert eingestuft. Der Wert liegt bei 59.2 Punkten bei den Inhalteproduzenten und bei 71.7 bei Angebotsbetreibern. Interessanterweise stellte die Studie auch fest, dass die Betreiber von Webangeboten tendenziell konservativere Ansichten hatten, als die Produzenten von Inhalten.

Zunehmend wird die Frage bedeutsam, was "nicht-kommerziell" ist, weil mehr und mehr Inhalte unter einer NC-Creative Commons Lizenz im Internet veröffentlicht und genutzt werden. Die Frage aber, was mit nicht-kommerziell tatsächlich gemeint ist, ist bislang völlig ungeklärt. Daher will man nun Erfahrungswerte der Creative Commons Nutzer nehmen, um diesen Begriff eventuell genauer zu definieren und möglicherweise eine neue Rechtsverbindlichkeit herzustellen. Die ausführlichen Ergebnisse der Studie wurden bei Creative Commons veröffentlicht.

Das Ergebnis der Umfrage jedoch wirft einige besondere Fragen auf. Sollte ein Creative Commons Musikblog, welches Musik vorstellt und Werbung schaltet, als "kommerzielle Nutzung" deklariert werden, so würden diese Blogs höchstwahrscheinlich dazu übergehen, ausschließlich Musik vorzustellen, die eine kommerzielle Nutzung erlaubt. Damit aber würden nur noch Musikwerke verbreitet werden, welche die Musiker nicht mehr kommerziell verwerten könnten. Die Deklaration von Werbung in Blogs als "kommerzielle Nutzung" (die bei weit über 95 Prozent liegen dürfte), könnte für die Künstler aber ein Schuss ins eigene Knie sein: Denn sollten die Musiker auf NC verzichten, damit Blogger die MP3s auch verbreiten, würden sie eine kommerzielle Nutzung pauschal erlauben. Man hätte folgende Situation: Die Medien würden profitieren, der Musiker geht in jedem Fall leer aus. Auch ein theoretischer "Hit im Netz" würde dem Musiker auch nachträglich eine kommerzielle Verwertung unmöglich machen und so keinen Gewinn einbringen.

Ähnlich problematisch würde es werden, wenn man Webangebote als kommerziell deklariert, sobald sie "profitabel" sind. Man erhielte ein Problem in der Anwendbarkeit. Denn wie soll der Lizenzgeber (also der Künstler) in Erfahrung bringen, ob die Medienangebote Gewinne erzielen oder nicht? Auch könnte man da leicht tricksen. Einfach die Kosten auf Betreiberseite erhöhen, und schon würden die Gewinne wieder schmaler werden - und somit die Profitabilität. Dazu kommt: Wo will man die Grenze ziehen? Und was passiert, wenn ein Medium von betriebskostendeckend plötzlich profitabel wird? Müssten dann alle Creative Commons NC-lizenzierte Inhalte gelöscht werden? Dieses Kriterium dürfte in der praktischen Anwendung fast unmöglich sein. Und auch hier gilt, dass profitable Medien meist eine hohe Reichweite haben. Davon kann der Musiker wiederum profitieren - er erhält eine hohe Aufmerksamkeit, ohne auf seine kommerziellen Verwertungsansprüche verzichten zu müssen.

020200 von gulli meint:

Bevor man nun daran geht, und CC-Musikbloggern, und CC-Musik-Communities oder ähnlichen Webangeboten durch eine strenge Auslegung von nicht-kommerziell das "Handwerk zu legen", sollte man genauer über mögliche Konsequenzen nachdenken. Musik zum Beispiel war schon immer auf Multiplikatoren angewiesen. Blogger sind Multiplikatoren. Durch eine hohe Reichweite können sich für den Musiker erst Möglichkeiten für ein lohnendes Geschäft ergeben. Und somit die Chance, dieselbe Musik auch zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu verwerten. Legt man "nicht-kommerziell" aber zu streng aus, so würden diese Musikinhalte in den Blogs gar nicht stattfinden. Möglicherweise würden Blogger abgemahnt werden (siehe auch Musikblogger abgemahnt). Ist das im Sinne der Urheber?

Mein Vorschlag wäre daher: Anstatt einen Negativ-Diskurs zu führen, was kommerziell ist und was nicht, um dieses dann auszuschließen, sollte man zu einem Positiv-Diskurs übergehen. Man sollte darüber nachdenken, was "Fair-Use" im Sinne von Creative Commons für alle Beteiligten darstellt. Vielleicht erhält man dadurch positive Regeln, bestimmte Befugnisse aussprechen.

Darüber hinaus scheint es mir sinnvoll zu sein, von einer "vertikalen" Betrachtungsweise zu einer "horizontalen" Betrachtung zu kommen. Oder zwischen mittelbarer und unmittelbarer Nutzung zu unterscheiden. Ein Musikblog oder eine Community, die CC-Musik verbreitet und Werbeflächen verkauft, ist nach meiner Auffassung anders zu bewerten, als ein Computerspiel, eine Warteschleife oder ein Werbespot, welcher CC-Musik nutzen. In letzterem Fall entsteht ein direkterer, unmittelbarer Zusammenhang zwischen Musiknutzung und kommerzieller Absicht. Eine untrennbare Einheit, wenn man so will. Bei einem Blog oder einer Community ist nur eine indirekte Beziehung gegeben. Will man tausende Blogger durch eine zu strikte Auslegung von "NC" einfach ausschließen? Ich finde, genau an diesem Punkt sollte die Diskussion ansetzen. (020200)

(via Creative Commons, IP Notiz, thx!)

(Bild: BY-SA Mranabduljabar@Deviantart)

News Redaktion am Samstag, 03.10.2009 02:08 Uhr

Tags: studie creative commons musikblog nicht-kommerziell blog

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vgwort
 
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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • j0schi am 04.10.2009 11:06:52

    Danke für diesen Beitrag! IMHO darf Werbung auf Blogs unter gar keinen Umständen als kommerzielle nutzung der Musik angesehen werden! Mein Blog deckt bei weitem nicht die kosten des Servers und ich werde demnächst die Werbung wieder rausnehmen, abgesehen davon muss diese Entscheidung aber dem Webma ...

  • csLestard am 03.10.2009 20:06:50

    Auf jeden Fall eine Interessante Fragestellung. Ich hätte es eher aus Nutzersicht gesehen. Muss ich als Nutzer für ein Werk bezahlen wenn ich es anhören/ansehen/... will oder kann ich es ohne Kosten nutzen? normales Fernsehen wäre unkommerziell, Premiere aber nicht. freie Webseiten unkommerziell, ...

  • eylou am 03.10.2009 18:43:19

    In Zweifelsfällen ist doch nichts gegen eine kurze Mail an die Band einzuwenden, in der z.B. Blogger nachfragen, ob es okay ist, die Songs zu verwenden und vorzustellen. Die Antwort wird fast immer absolut positiv ausfallen. ...

  • orwell02 am 03.10.2009 15:35:48

    Gut, dass überhaupt einmal darüber nachgedacht wird. Für die meisten Juristen ist der Fall einfach. Wird auch nur ein müder Euro über Werbung eingenommen, unterstellt man Kommerzialität. Das hat rechtlich sehr viele Nachteile. Wer einen abmahngefährdeten Blog schreibt, sollte eigentlich Werbung her ...

  • fetter_oml am 03.10.2009 13:21:57

    das nichtkommerziell und die grenzziehung darum hat mich schon immer beschäftigt, insofern bin ich froh, dass das nun endlich geklärt wird. allerdings finde ich, das ein blogger der werbung für die seitenfinanzierung schaltet eher in den bereich 20 oder so einzustufen ist. was muss man denn tun, ...

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