3sat
Die Nutzung von drei Artikeln der "Süddeutschen Zeitung" für drei Jahre sollte den Erfurter Bariton Peter Schöne anfangs 350 Euro kosten. Die FAZ schrieb ihn hingegen mit einer Abmahnung in Höhe von 1800 Euro an. Da Schöne die Urheber zwar mit Quellenangabe erwähnte, ihn aber nicht entlohnte, kam es zum fraglichen Briefwechsel zwischen den Anwälten. Die Forderung der FAZ stieg zwischenzeitlich auf 2400 Euro an. Die Zeitung schrieb, man habe herausgefunden, dass die Artikel noch länger als zunächst angenommen auf der Webseite des Künstlers zur Verfügung standen. Ob der Sänger dadurch tatsächlich einen Mehrwert oder Einnahmen in ähnlicher Höhe erzielte, wurde im Schreiben nicht hinterfragt. FAZ-Geschäftsführer Roland Gerschermann antwortete 3sat, sie seien lediglich daran interessiert, die geistige Leistung vergütet zu bekommen. Eine kostenlose Benutzung der eigenen Texte im Internet käme für den Manager nicht in Frage. Die Frankfurter Oper soll aus unbekannten Quellen insgesamt Abmahnungen in Höhe von 7500 Euro erhalten haben. Eine Stellungnahme gegenüber dem Fernsehsender blieb aber aus.
Als Reaktion auf den Erhalt des Einschreibens nahm der Erfurter Bariton direkten Kontakt zu Journalisten der FAZ auf. Die waren bestürzt über die Abmahnungen ihres Arbeitgebers. Schöne sah die Zusammenarbeit zwischen Kritikern und Künstlern stets als ein gegenseitiges Geben und Nehmen an. Sich mit positiven Kritiken in der Öffentlichkeit präsentieren zu können, sei für ihn in der Vergangenheit sehr wichtig gewesen. Die Bedeutung der Kritiken habe aber nachgelassen. Dies liegt sicher auch daran, mit welchen Mitteln Urheberrechte von im Internet veröffentlichten Werken verteidigt werden. Schöne zahlte am Ende der Verhandlungen insgesamt 1400 Euro an die „Süddeutsche Zeitung“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. In der Kalkulation dürften die Kosten für seinen Rechtsanwalt aber noch nicht enthalten sein. Diese kommen also noch dazu.
Statt einer Abmahnung hätte man alternativ per E-Mail eine Aufforderung verschicken können, die Zeitungsausschnitte unverzüglich zu löschen. Dann wären aber weder die Anwälte beider Parteien noch der Verlag auf ihre „Kosten“ gekommen. Mag die Stimme des Baritons noch so leuchtend geklungen haben. Im Gegenzug wird Herr Schöne sicherlich den Teufel tun, jemandem einen Vorwand für den Versand weiterer kostenpflichtiger Schreiben zu bieten. FAZ-Geschäftsführer Gerschermann spricht von Grenzen, die er mit Unterstützung der Abmahnungen zu steuern sucht. Die von 3sat an den Geschäftsführer gerichtete Frage, ob es dem Unternehmen denn so schlecht gehe, bleibt unbeantwortet.
Den Beitrag aus der "Kulturzeit" von 3sat kann man sich hier anschauen.
Bild-Quellen: wikipedia.de
Text-Quellen: 3sat.de
Lars Sobiraj (g+) am Dienstag, 07.02.2012 17:07 Uhr
Gibts nicht wichtigere Probleme? Ja, stehe bitte von deinem Rechner auf und löse sie. (sry, aber man kann nicht immer und überall immer nur ernst denken) ...
Gibts nicht wichtigere Probleme? ...
Was regt ihr euch alle so auf? Er hat Zeitungsausschnitte genommen und sie unerlaubt auf seine Seite gestellt. Um Erlaubnis vorher fragen geht natürlich nicht, oder wie? :unknown: Er hat nicht irgendwelche Zeitungsauschnitte genommen. Sondern in diesem Zeitungsaussc ...
Ja klar... Erst Presseausweis bzw Status nutzen um umsonst auf die Veranstaltungen zu gehen.. Dann trotz Verbot (geduldet) Fotos schießen. Am besten noch paar Promo CDs umsonst einkassieren und am Ende auf seine Rechte bei 10 Zeilen Text bestehen? :unknown: ...
Was regt ihr euch alle so auf? Er hat Zeitungsausschnitte genommen und sie unerlaubt auf seine Seite gestellt. Um Erlaubnis vorher fragen geht natürlich nicht, oder wie? :unknown: ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.