Contra-VDS Demonstration - CC-BY-SA 3.0 - Christian Hufgard
Die Studie, die vom Bundesinnenministerium veröffentlich wurde, analysiert alle 5.082 Ermittlungsverfahren von März 2010 bis April 2011, bei denen das BKA einen Telekommunikationsprovider zur Mithilfe aufforderte. In 90 Prozent der Fälle ging es bei den Anfragen um IP-Adressen. Beim restlichen Zehntel handelte es sich um Nachforschungen, die nähere Informationen über Telefongespräche notwendig gemacht haben sollen.
Die Erfolgsrate der Polizei lag in diesen Fällen auch ohne die Vorratsdatenspeicherung überraschend hoch. Auch ohne Speicherpflicht leiteten die Provider in 80 Prozent der Fälle die gewünschten Telekommunikationsdaten weiter. Die Quote bei Gesuchen, wo nach IP-Adressen gefragt wurde, lag wesentlich niedriger. Hier konnten die Firmen nur mit einer Häufigkeit von 16 Prozent weiterhelfen. Unter dem Strich waren folglich nur 2 Prozent aller fehlgeschlagenen Anfragen auf Festnetz- und Mobilfunkinformationen bezogen. Ein womöglich kommendes Speicherungsgesetz, das diese Art von Daten betrifft, wäre somit kaum gerechtfertigt.
Anders sieht es jedoch bei Verfahren bezüglich Internetdelikten aus. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger spricht sich entgegen der Forderung der EU für eine siebentägige Speicherung aller Daten aus. Wie sich durch den 16-seitigen Bericht schlussfolgern lässt, wären mit dieser Regelung nur fünf Prozent der Gesuche erfolgreich gewesen. Die auf EU-Ebene geforderte sechs-monatige Speicherfrist war laut BKA in 61 Prozent der Fälle nötig.
Den tatsächlichen Ermittlungserfolg lässt die Statistik allerdings außer Acht. Weiter handelte es sich bei den Fällen nur bei einem Prozent um Vergehen, die mit Terrorismus in Verbindung gebracht werden. In 44 Prozent ging es um Betrugsdelikte – 38 Prozent machten Verbrechen bezüglich Darstellungen von Kindesmissbrauch (sogenannter Kinderpornografie) aus.
Update:
Die Studie des Bundeskriminalamtes wird derweil unterschiedlich ausgelegt. Zwar stellen Gegner der Vorratsdatenspeicherung fest, dass die verpflichtende Speicherung von Telefondaten nicht notwendig ist. Befürworter der Praxis behaupten jedoch, dass der Umstand, dass ein Großteil der nicht bedienten Abfragen des BKA Internetdaten betraf, nicht belege, dass selbige Informationen nicht benötigt würden, wie Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk laut Cop2Cop mahnt. Weiter beurteilt Merk die Zuversicht der Gegner, dass die umstrittene EU-Richtlinie bald vom Europäischen Gerichthof gekippt würde, für fraglich.
Bild-Quellen: flaschenpost.piratenpartei cop2cop
Text-Quellen: taz
Julian Wolf (g+) am Dienstag, 07.02.2012 18:57 Uhr
wie ist das eigentlich mit voip? kann man das nicht irgendwie verschlüsslen? Ja klar, nennt sich "SRTP/ZRTP" ... sollte jede VoIP Software können! ... alles andere hängt vom VoIP Anbieter ab! Stellt di ...
wie ist das eigentlich mit voip? kann man das nicht irgendwie verschlüsslen? ...
Die Punkte die ich mitnehme: 1. Unsere Polizei/Gerichte arbeitet zu langsam, wenn 7 Tage Quickfreeze nicht ausreichen. Wie sähe es mit 2 Wochen aus? 2. Mit welcher Begründung werden die 16% Verbindungsdaten gespeichert? 3. 2% Telefon schlagen fehl...=>es entziehen sich nicht viele L ...
Zum Thema Leistungserschleichungen: Vor vielen Jahren war die 'Drossel' die festlegt wie schnell der eigene Internetanschluss ist beim Internet über Kabel noch im Modem implementiert. Diese konnte man, mit genügend technischem Wissen, verändern und bekam so (in heutigen Dimensionen ausgedrückt) eine ...
...zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze und -dienste erforderlich sind. Ich versteh nur immernoch nicht ganz wie man sich Leistungen erschleichen soll... ich meine eine stillgelegte Leit ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.