
ACTA: die Kabel rausziehen?
Lars Sobiraj: Herr Ferner, im Netz tobt derzeit ein Sturm der Entrüstung. Wann wird uns Deutschen das Handelsabkommen ACTA denn überhaupt konkret betreffen?
Jens Ferner: Man muss "ACTA" richtig einordnen: Anders als eine EU-Verordnung oder ein Gesetz gehen von ACTA nicht unmittelbar Bindungen für deutsche Bürger aus. Vielmehr müssen die Vertragsparteien (die Staaten) die in ACTA getroffenen Zusicherungen durch nationales Recht umsetzen, was dann zu Konsequenzen führen kann. Wann in Deutschland der Bundestag letztendlich zustimmt - sofern er es tut - ist noch nicht absehbar. Die bisherige Tätigkeit der Bundesregierung alleine wird jedoch nicht ausreichen, eine Zustimmung des Bundestags ist vielmehr nötig.
Lars Sobiraj: In Ihrer ausführlichen Einschätzung halten Sie fest, dass zahlreiche Punkte bereits durch geltendes deutsches Recht durchgesetzt werden oder zahlreiche im internationalen Handelsvertrag hinterlegte Änderungen unseres Rechts ohnehin bald anstehen. Warum wurden diese noch einmal in dem internationalen Handelsabkommen festgehalten?
Jens Ferner: Sinn von ACTA ist unter anderem die Sicherung eines internationalen Mindeststandards. Aus deutscher Sicht mag hier vieles längst Standard sein, mit Blick auf andere Staaten ist das aber wohl noch nicht der Fall.
Lars Sobiraj: Ist die Gesetzgebung in den anderen Ländern so sehr hinterher oder ist unsere so modern?
Jens Ferner: Ich denke nicht, dass "modern" der richtige Begriff ist, hier spiegelt sich meines Erachtens begrifflich (positiv) wider, dass die dort getroffenen Regelungen zwingend zukunftsweisend wären. Das muss aber nicht sein: Während ACTA durchweg von dem Gedanken gekennzeichnet ist, Schutzrechte wie das Urheberrecht zu schützen und die "Durchsetzung" dieser Rechte zu sichern, muss man auch die Frage stellen, wo da die Verantwortung bleibt. Ist es nicht vielmehr modern, über die reine Durchsetzung von Rechten hinaus auch eine Verantwortung der Rechteinhaber zu fordern? Muss ein modernes Urheberrecht neben einem absoluten Schutz nicht vielmehr auch sicherstellen, dass Kultur und Wissenschaft nicht behindert werden? Ein Land, dass diesen Gedanken Rechnung trägt und daher Probleme mit der Unterzeichnung von ACTA hat, würde ich jedenfalls nicht als "hinterher" bezeichnen.
Lars Sobiraj: Oder wird da später noch verschärft und somit "nachgebessert"?
Jens Ferner: Internationale Verträge sind über die Jahre hinweg immer durch Zusätze oder Zusatzprotokolle gekennzeichnet. Sicherlich ist nicht auszuschliessen, dass in Zukunft eine Erweiterung von ACTA um konkrete Maßnahmen angedacht wird. Da auch dies meines Erachtens wieder ratifiziert werden müsste, droht hier aber keine Einführung über die Hintertüre nach nur einmaliger Ratifikation.
Lars Sobiraj: Können Sie uns die in juristischer Fachsprache verschlüsselten Knaller bitte einmal kurz erläutern? Was kommt auf die Konsumenten, Filesharer oder auf die Internet-Provider konkret an Veränderungen zu?
Jens Ferner: Wenn man auf andere Staaten blickt, ergeben sich einige bemerkenswerte Änderungen: So soll die Strafbarkeit im urheberrechtlichen Bereich unter anderem auf die Beihilfe ausgedehnt werden oder die Herstellung und Verbreitung von Tools unter Strafe gestellt werden, mit denen sich etwa Kopierschutzmaßnahmen umgehen lassen. Das wird in den betreffenden Ländern sicherlich zu Streit führen - hierzulande sind aber letztlich keine Maßnahmen zu erwarten, die auf Grund von ACTA zwingend durch den Gesetzgeber aufgegriffen werden müssen. Vielmehr muss man erkennen, dass der deutsche Gesetzgeber in den letzten Jahren derart aktiv war, die Rechtsdurchsetzung von Rechteinhabern abzusichern, dass ein Werk wie ACTA, in seiner Erst-Auflage als Mindest-Konsens, da nur hinter zurück bleiben kann.
Anders als wohl in den ersten Fassungen, sind unmittelbare Auswirkungen auf Provider und Nutzer meines Erachtens insofern nicht zu erwarten. Gleichwohl darf man das an dieser Stelle auch nicht beenden: ACTA sieht einen eigenen Abschnitt zum "digitalen Umfeld" vor, auch wenn man sich (derzeit) darauf beschränkt, die Rechtsdurchsetzung im Internet überhaupt sicherstellen zu wollen - ein Zustand der in Deutschland längst gegeben ist, wie man u.a. am Thema "Abmahnwellen" samt dazu gehörigen Klagen erkennt. Darüber hinaus, auch wenn z.B. das 3-Strikes-Modell gestrichen wurde, muss man klar sehen, dass man sich darauf geeinigt hat, die Einflussnahme auf Provider als geeignete Maßnahme der Rechtsdurchsetzung einzustufen. Auch wenn also keine Verpflichtung vorgesehen ist, z.B. das Providerprivileg anzugehen, so steht mit ACTA doch fest, dass es keinen Streit mehr geben kann, ob diese Maßnahme überhaupt angedacht werden darf.
Interessant sind datenschutzrechtliche Fragen, da ACTA vorsieht, dass die Übermittlung von Daten zu Rechtsverletzern international sichergestellt sein muss. Da in ACTA an den entsprechenden Stellen meines Erachtens darauf Bezug genommen wird, dass nationale Gesetze zu berücksichtigen sind, sollte hier weiterhin das deutsche Datenschutzrecht zu beachten sein, insbesondere die Übermittlungshürde in unsichere Drittstaaten. Gleichwohl bleibt hier ein Knackpunkt der Beachtung verdient. Am Rande sei darauf hingewiesen, dass ACTA vorsieht, dass Vertragsparteien die öffentliche Arbeit der Rechteinhaber aktiv unterstützen - wahrscheinlich werden sich die Konsumenten hier auf mehr PR-Aktionen in Zukunft einstellen müssen, wie man sie in der Vergangenheit bereits kennen gelernt hat.
Lars Sobiraj: Sehen Sie unsere Freiheit durch ACTA bedroht?
Jens Ferner: Weniger durch ACTA konkret als vielmehr durch den Geist, der ACTA und die aktuelle Politik insgesamt kennzeichnet. Ich sehe die eindeutige Tendenz, die in ACTA zwischen den Zeilen zu lesen ist, Provider "in die Pflicht" zu nehmen sowie Kommunikation insgesamt zu überwachen und zu filtern. Eine unter solchen Umständen stattfindende Kommunikation könnte man unmöglich noch als "Frei" bezeichnen.
Hinzu tritt die sehr einseitige Betonung der Rechtsdurchsetzung, ohne zu fragen, welche Pflichten auch Rechteinhaber hinsichtlich des Gemeinwohls treffen könnten.
Lars Sobiraj: Sie sehen ACTA teilweise als wenig konkreten Routenplan, der noch keine genaue Richtung vorgibt.
Jens Ferner: Richtung schon, nämlich einen Fokus auf Durchsetzung und absoluten Schutz bei Vernachlässigung der Frage von Verantwortung. Auch sollte auffallen, wie selten und begrenzt die Grundrechte der Menschen in diesem Dokument angesprochen werden. Ich sehe aber wenig konkrete Maßnahmen, wie etwa das wohl ursprünglich dort verankerte 3-Strikes-Modell.
Lars Sobiraj: Wie hoch schätzen Sie denn die Gefahr ein, dass das französische 3-Strikes-Modell bald auch bei uns Einzug finden wird?
Jens Ferner: Die Diskussionen dazu laufen bekanntlich, in schöner Regelmäßigkeit wird dieser Vorschlag von Mitgliedern des Bundestages angesprochen, aktuell regt auch das Bundeswirtschaftsministerium diesen Weg wieder an. Losgelöst von ACTA muss man zur Kenntnis nehmen, dass diese "Idee" auch hierzulande längst Thema ist. Ob das aber wirklich ein Gesetz(entwurf) wird, ist Wahrsagerei. Ich persönlich bin jedenfalls der Auffassung, dass ein solches Gesetz, sofern es ohne Richtervorbehalt auskommt, wohl mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen sein wird.
Lars Sobiraj: Und warum wird man im Handelsabkommen nicht konkreter, fanden die Verhandlungen doch ausnahmslos hinter verschlossenen Türen statt?
Jens Ferner: Dass die Verhandlungen von der Öffentlichkeit als "Geheim" zumindest wahrgenommen wurden, ist gerade bei diesem Thema, bei dem sich jeder betroffen sieht, kein kluger Weg gewesen. Dennoch war von Anfang an abzusehen, dass eine Ratifikation vor der jeweiligen Öffentlichkeit erklärt werden muss, ich denke, so etwas wird eine Rolle spielen. Hinzu kommt, dass internationale Verträge auf Grund der Vielfalt der Vertragsparteien regelmäßig gern "unkonkret" werden. Man darf nicht vergessen, dass je nach Nation bzw. Kultur hier sehr unterschiedliche Vorstellungen herrschen, ich kann hier zum Beispiel empfehlen, sich nur mal anzusehen, wie die Niederländer zum Thema Privatkopie und Verwertungsgesellschaften stehen.
Lars Sobiraj: Wie groß schätzen Sie denn die Gefahr ein, dass unser Handgepäck bei einem Grenzübertritt dahingehend geprüft wird, ob die mitgeführten Dateien legal erworben wurden? Dies würde in jedem Fall einen nicht zu leistenden Zeit- und Personalaufwand darstellen, oder?
Jens Ferner: ACTA sieht ja vor, dass die einzelnen Vertragsparteien hier ausdrücklich Ausnahmeregelungen vorsehen können, während ansonsten grenzüberschreitende Sendungen grundsätzlich zu prüfen sind. Ich denke auch, dass jedenfalls der Aufwand an einem Flughafen, wirklich jedes Gepäckstück nach urheberrechtlichen Problemfällen zu untersuchen, nicht zu leisten wäre. Ob dies der einzige Grund war oder man sich hier auch von grundrechtlichen Erwägungen sowie Fragen der Verhältnismäßigkeit hat leiten lassen, wissen wir letztlich nicht, weil man ja geschlossen verhandelt hat.
Lars Sobiraj: Bei skandalträchtigen Neuigkeiten sind die Nutzer von Twitter immer ganz weit vorne. Warum nicht bei positiven Meldungen?
Jens Ferner: Ich weiss nicht, ob man das so pauschalieren darf. Letztlich muss man fair erkennen, dass es allgemein so ist, dass sich Zeitschriften mit besonders vielen Skandalen auch besonders gut verkaufen - in diesem Absatz spiegelt sich wohl ein allgemeines Interesse der Konsumenten wider. Darüber hinaus dürfte die vermeintlich belegte Meldung, dass ein geheim geschlossenes Abkommen die Freiheit im Internet beendet, schlichtweg jeden Leser auf Anhieb ansprechen.
Lars Sobiraj: Oder ist das vielmehr ein deutsches Problem? Uns wird ja oftmals vorgeworfen, wir würden gerne auf hohem Niveau jammern und meckern.
Jens Ferner: Die Formulierung "typisch deutsch" mag ich nicht, man damit tut so, als wäre man hierzulande eine besondere Spezies im Netz. Auch der Vorwurf, auf "hohem Niveau zu jammern" ist in westlichen Industrienationen häufig zu hören. Wünschenswert wäre aber, dass die Nutzer allgemein wieder mehr auf Belege achten - also z.B. sich eine eigene Meinung bilden, indem sie selber ACTA zumindest überfliegen und auch mal selber suchen, wo etwa die vielfach zitierten Probleme zu finden sein sollen. Nur so lässt sich eine sachlich fundierte Diskussion führen - und vermeiden, dass der heutige "Retweet" das frühere "Also ich habe gehört..." ersetzt.
Lars Sobiraj: Herr Ferner, vielen Dank für das ausführliche Gespräch!
Die ausführliche und zugleich leicht verständliche Analyse von Herrn Ferner kann man hier Punkt für Punkt nachvollziehen. Die deutschsprachige Ausfertigung des internationalen Handelsübereinkommens kann man hier herunterladen. Die englischsprachige Fassung von ACTA ist an dieser Stelle verfügbar.
Bild-Quellen: schmoo15.deviantart.com
Text-Quellen: ferner-alsdorf.de
Lars Sobiraj am Samstag, 04.02.2012 11:32 Uhr
Gutachten über ein Two-Strikes Modell wo Provider mit verpflichtet und einbezogen werden sollen taucht pünktlich für ACTA auf :P "Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen": http://www.telemedicu ...
ohne mich an der Diskussion zu beteiligen möchte ich noch auf eine Studie des EU Parlaments zu ACTA hinweisen. “difficult to point to any significant advantages that ACTA provides for EU citizens beyond the ex ...
@Shodan_v2-3 Wenn du den Kampf gegen ACTA als gerecht erachtest, dann ist doch auch die Methodik, welche die stärkste Mobilisierung ermöglicht, nur billig. Selbst du scheinst bei der Analyse an gewisse Grenzen zu stoßen, was man auch als Beleg für die Intransparenz dieses Abkommens deuten kann. ...
http://netzpolitik.org/2012/acta-die-10-mythen-der-eu-kommission 1. mmpf.. halte ich für übertrieben 2. Jo da will ich noch rein sehen, hab aber noch andere Dinge zu tun 3. Sieht interessant aus.. *scrollt runter* hahahahahahaha ja das ist klasse Der Text ...
http://netzpolitik.org/2012/acta-die-10-mythen-der-eu-kommission Netzpolitik zum Widerlegen der Widerlegungen bzw. debunken der debunks :P Dazu gab es von LaQuadrature schon vor einigen Tagen etwas: http://www.laquadrature.net/files/Debunking_the_EU_Commissions_fact-sheet_on_ACTA. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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