
Google Maps (Screenshot)
Für den normalen Internetnutzer ist der kostenfreie Zugriff auf Landkarten und ähnliche Pläne im Web selbstverständlich. Erste Anlaufstelle ist in der Regel Google Maps. Die französische Firma Bottin bietet ebenfalls Kartenmaterial im Web an. Jedoch muss der Anwender hier eine Nutzungsgebühr entrichten. Da man durch das Gratis-Konkurrenzangebot etliche Nutzer verloren habe, reichte man kurzerhand Klage gegen den Internetriesen ein.
Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, hatte man mit dieser Aktion sogar Erfolg. Die Justiz befand, dass Google sich mit seinem Service wettbewerbsfeindlich verhielte. Im Rahmen des Urteils wurde sowohl eine Strafzahlung in Höhe von 15.000 Euro als auch eine Schadensersatzleistung von 500.000 Euro verhängt.
Laut AFP wird Google Berufung einlegen. Nach Meinung des Konzerns, sei das Angebot nur von Vorteil für Kunden und andere Webseiten.
Bild-Quellen: google
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Julian Wolf am Donnerstag, 02.02.2012 17:13 Uhr
@ Dieter85 Wieso denn? Gibt doch noch andere Suchmaschinen. :D Also, ich würde mir nicht von so einer Firma ans Bein pissen lassen, die sich wie ein Kleinkind aufführt und "GOOGLE IST BÖSE; SIE BIETEN IHRE EIGENEN PRODUKTE KOSTENLOS AN!" plärren. Google Maps wird seitens von Bottin angepranger ...
Wenn ich der CEO von Google wäre, würde ich Bottin aus dem Index entfernen. Da können wir nur froh sein, dass du nicht der CEO von Google bist :rolleyes: ...
Also 515,000 € bezahlt Google doch aus der Kaffeekasse. Wenn ich der CEO von Google wäre, würde ich Bottin aus dem Index entfernen. :rolleyes: ...
Meiner Ansicht nach verlangt die Klägerin für ein Produkt Geld, das auch kostenlos angeboten werden kann. Kostenlos weil Google es Querfinanziert. Reine Kartenfirmen können dies eben nicht. Man kann nun Diskutieren ob das Wettbewerbsverzerrung ist oder einfach nu ...
Jein. Es geht auch um kostenlose Karten Den Punkt kann ich dann allerdings nicht nachvollziehen. Hier wurden ja schon ein paar Beispiele genannt, was dann noch so passieren könnte in Frankreich. Meiner Ansicht nach verlangt die Klägerin für ein Produkt Geld, da ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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