
Erst vor wenigen Wochen hatte Apple angekündigt, die Preise in deren iTunes-Store zu erhöhen. Damit einhergehend sollte der Kopierschutz, welcher zahlreichen Musikstücken anhaftete, wegfallen.
Diesen Weg gehen immer mehr Online-Musik-Shops, nicht zuletzt auch hier in Deutschland. Die restriktiven Maßnahmen auf den Musikstücken haben ihr Ziel, die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zu unterbinden, verfehlt. Man hat stattdessen erreicht, dass der Kunde und Käufer frustriert CDs aus dem CD-Player gerissen hat, weil dieser den teuer bezahlten Silberling nicht erkannte. Ursache in vielen Fällen: Der Kopierschutz. Problematisch wurde es für deutsche Nutzer jedoch insbesondere aus einem anderen Grunde. Genauer gesagt dem Paragrafen 95a "Schutz technischer Maßnahmen". So hält der erste Absatz fest, dass "Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines [...] geschützten Werkes [...] ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden" dürfen. Konkret bedeutete dies also, dass hier ein Widerspruch für den Konsumenten auftrat. Einerseits hatte er das Recht auf eine Privatkopie, für den Fall, dass sein Originalprodukt nicht mehr nutzbar wäre. Andererseits hätte er für die Umsetzung der Privatkopie gegen den Paragrafen 95a verstoßen müssen, wenn die Original-CD über einen Kopierschutz verfügt. Ein Sachverhalt, der bei nahezu jedem gekauften Datenträger lange Zeit zutraf. Es war widersprüchlich sich eine Kopie für private Zwecke anfertigen zu dürfen, dies jedoch aufgrund des gegebenen Paragrafen nicht rechtmäßig tun zu können.
Auch über die Definition einer "wirksamen technischen Maßnahme" wurde lange und breit diskutiert, mit dem finalen Ergebnis, dass theoretisch jeder Kopierschutz irgendwie umgangen werden kann. Aus diesem Grunde ruft die Piratenpartei Brandenburg gegenwärtig dazu auf, eine ePetition zu unterzeichnen. Diese fordert die Löschung des Paragrafen 95a aus dem Urheberrechtsgesetz, da dieser aufgrund des immer stärker begangenen Weges der Contentindustrie überflüssig wird, und schlussendlich den Konsumenten nur einengt. (Firebird77)
(via piratenbrandenburg, thx!)
(Bild via piratenbrandenburg, thx!)
News Redaktion am Sonntag, 17.05.2009 13:24 Uhr
.... welche aber eine sozialpolitischer Begründung bedarf. Leichter Anfertigung von Warez reicht hierfür nicht aus. Das Gesetz selber reicht IMO zur Begründung aus: § 69d II UrhG. http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69d.html ...
Hallo Herr Kollege, Unsinn, denn es wird ja nicht das UrhR selbst abgeschafft (wobei ich da deutliche Einschnitte befürworte). Es findet bei der Abschaffung des Verbotes der "Kopierschutzumgehung" eine (rechtmäßige) Inhalts- und Schrankenbestimmung statt. .... welche ...
Wenn man sich mal die anderen Petitionen ansieht meistens zwischen 200-3000 mitzeichnungen und bei Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten 85.000! Der Kopierschutz hat war erst 2000 aber das wird schon mehr glaubt mir.... ...
@ Gravenreuth Wie wär es mit einem Link zu Art. 14 GG .......... danach wurde nicht gefragt .... und ist auch nicht Thema dieses Threads. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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