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Kurz notiert:

EuGH soll über Vorratsdatenspeicherung entscheiden

Flagge der europäischen Union

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Der Europäische Gerichtshof (EiGH) soll entscheiden, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung die Grundrechte der europäischen Bürger in angemessener Weise berücksichtigt. Der EuGH wurde in einem Schritt, der sich bereits seit etwa zwei Jahren abzeichnete, vom irischen High Court - dem höchsten Zivil- und StrafGericht des Landes - angerufen.

Der irische High Court verhandelte den Fall, weil die Datenschutz-Organisation "Digital Rights Ireland" Klage gegen den Kommunikationsminister und andere Regierungsangehörige eingereicht hatte. Es ging darum, festzulegen, unter welchen Bedingungen der Staat Telekommunikationsprovider zur Speicherung von Daten über das Nutzungsverhalten seiner Kunden verpflichten kann. Diese Frage soll nun auf EU-Ebene geklärt werden.

Der zuständige Richter, Liam McKechnie, forderte den EuGH außerdem auf, festzustellen, ob nationale Umsetzungen der Vorratsdatenspeicherung auch die Europäische Menschenrechtskonvention berücksichtigen müssen, um mit EU-Recht kompatibel zu sein. Ist dies der Fall, könnten auf die EU-Länder, die die Vorratsdatenspeicherung bereits in nationales Recht umgesetzt haben, teils wohl erhebliche Gesetzesänderungen zukommen.

Text-Quellen: The Journal

Annika Kremer am Samstag, 28.01.2012 23:30 Uhr

tagsTags: europäische union vorratsdatenspeicherung überwachung

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14 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Metal_Warrior am 30.01.2012 19:26:49

    Das ist so nicht richtig - Die Juristen verstehen das Ganze. Aber den Otto-Normal Bürger ist die Jurisprudenz (auch die nationale) schon lange nicht mehr zugänglich.Das geht leider mit fast jeder Wissenschaft einher, oder wer würde behaupten, dass er einen Artikel aus einem Fa ...

  • Warlord85 am 30.01.2012 04:16:57

    Naja... 100% einheitliche/ gleiche Gesetze müssen ja jetzt nicht unbedingt sein... ABER wenn man schon gemeinsam etwas erarbeitet, wie eben diese Konvention, und dieser auch zustimmt, dann sollte es doch selbst verständlich sein, dass man sich auch daran halten muss. Das mit dem "juristen Deutsc ...

  • TAB am 30.01.2012 02:07:30

    Auf gut Deutsch: Die Juristen haben sich ihr eigenes Grab geschaufelt - weil sie das, was JEDER verstehen sollte, so abstrakt gemacht haben, dass es selbst sie nicht mehr wirklich verstehen. Das ist so nicht richtig - Die Juristen verstehen das Ganze. Aber den ...

  • Metal_Warrior am 29.01.2012 22:58:49

    Das ganze ist wahnsinnig abstrakt und man braucht eine Menge juristisches Hintergrundwissen, um die Sache komplett zu verstehen. Auf gut Deutsch: Die Juristen haben sich ihr eigenes Grab geschaufelt - weil sie das, was JEDER verstehen sollte, so abstrakt gemacht haben, d ...

  • RightRound am 29.01.2012 16:55:41

    So einfach ist das leider nicht. Da jedoch nach Art. 6 Abs. 3 des EU-Vertrags, die Grund- und Menschenrechte der EMRK bereits jetzt Teil des Unionsrechts sind, ist zu klären inwieweit die einzelnen Migliedsstaaten diese berücksichtigen müssen, um mit Unionsrecht im Einklang ...

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