
Flagge der europäischen Union
Der irische High Court verhandelte den Fall, weil die Datenschutz-Organisation "Digital Rights Ireland" Klage gegen den Kommunikationsminister und andere Regierungsangehörige eingereicht hatte. Es ging darum, festzulegen, unter welchen Bedingungen der Staat Telekommunikationsprovider zur Speicherung von Daten über das Nutzungsverhalten seiner Kunden verpflichten kann. Diese Frage soll nun auf EU-Ebene geklärt werden.
Der zuständige Richter, Liam McKechnie, forderte den EuGH außerdem auf, festzustellen, ob nationale Umsetzungen der Vorratsdatenspeicherung auch die Europäische Menschenrechtskonvention berücksichtigen müssen, um mit EU-Recht kompatibel zu sein. Ist dies der Fall, könnten auf die EU-Länder, die die Vorratsdatenspeicherung bereits in nationales Recht umgesetzt haben, teils wohl erhebliche Gesetzesänderungen zukommen.
Text-Quellen: The Journal
Annika Kremer am Samstag, 28.01.2012 23:30 Uhr
Das ist so nicht richtig - Die Juristen verstehen das Ganze. Aber den Otto-Normal Bürger ist die Jurisprudenz (auch die nationale) schon lange nicht mehr zugänglich.Das geht leider mit fast jeder Wissenschaft einher, oder wer würde behaupten, dass er einen Artikel aus einem Fa ...
Naja... 100% einheitliche/ gleiche Gesetze müssen ja jetzt nicht unbedingt sein... ABER wenn man schon gemeinsam etwas erarbeitet, wie eben diese Konvention, und dieser auch zustimmt, dann sollte es doch selbst verständlich sein, dass man sich auch daran halten muss. Das mit dem "juristen Deutsc ...
Auf gut Deutsch: Die Juristen haben sich ihr eigenes Grab geschaufelt - weil sie das, was JEDER verstehen sollte, so abstrakt gemacht haben, dass es selbst sie nicht mehr wirklich verstehen. Das ist so nicht richtig - Die Juristen verstehen das Ganze. Aber den ...
Das ganze ist wahnsinnig abstrakt und man braucht eine Menge juristisches Hintergrundwissen, um die Sache komplett zu verstehen. Auf gut Deutsch: Die Juristen haben sich ihr eigenes Grab geschaufelt - weil sie das, was JEDER verstehen sollte, so abstrakt gemacht haben, d ...
So einfach ist das leider nicht. Da jedoch nach Art. 6 Abs. 3 des EU-Vertrags, die Grund- und Menschenrechte der EMRK bereits jetzt Teil des Unionsrechts sind, ist zu klären inwieweit die einzelnen Migliedsstaaten diese berücksichtigen müssen, um mit Unionsrecht im Einklang ...
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 15:15 Uhr
So schnell wie ursprünglich geplant wird man ACTA nicht umsetzen können. Eine erste große Protestwelle rollte letztes Wochenende über alle internationalen Spitzenpolitiker hinweg. Die nächste wurde bereits angekündigt. Sie befindet sich in Planung. Wenn ACTA dennoch umgesetzt wird, was könnte sich dadurch verändern? Ein Gespräch mit dem fraktionslosen österreichischen Politiker Martin Ehrenhauser.
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 18:18 Uhr
Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, bei dem Polizisten in ein Grundstück eindringen, für das kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Ihre Begründung für die Missachtung der Strafprozessordnung: Hätten sie den zuständigen Richter hinzugezogen, so hätte der Betroffene wegen der Verzögerung unverhältnismäßig lange in Haft verbleiben müssen. Auch auf die Hinzuziehung von Zeugen wurde verzichtet.
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