
Das Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht kommt in der vom Justizministerium veröffentlichten Studie zu dem Schluss, die Vorratsdatenspeicherung habe keine wesentliche Bedeutung für die Strafverfolgung (eine ausführliche Anayse des Gutachtens bei gulli:News wird folgen). Der Wegfall der verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2010 könne nicht als Grund für Veränderungen bei der Aufklärungsquote von Straftaten herangezogen werden, heißt es in dem Gutachten. Das höchste deutsche Gericht hatte damals die bis dato geltende Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt und die Maßnahme ausgesetzt. Seitdem wird über eine Wiedereinführung unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht gemachten Auflagen diskutiert. Die Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts erklären, für verlässliche Aussagen über die Auswirkungen des Urteils gebe es bislang noch kein belastbares Zahlenmaterial.
Die Unionsparteien, die stets als Befürworter der Vorratsdatenspeicherung auftraten, zeigten sich erwartungsgemäß kritisch gegenüber dem Ergebnis der Studie. Er sei schon "etwas erstaunt" über die Schlussfolgerung, dass die Vorratsdatenspeicherung sinnlos sei, sagte Jens Teschke, Sprecher von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Er erklärte, die vom Max-Planck-Institut eingeräumte unsichere Datenlage stelle die ganze Studie "ein bisschen doch infrage". Ähnlich äußerte sich CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach. Er sagte gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung", er halte anekdotische Schilderungen der Ermittlungsbehörden, denen zufolge Ermittlungsverfahren durch fehlende Vorratsdaten behindert worden seien, für aussagekräftiger als das Ergebnis der Studie.
Die Chefin der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, griff Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die sich stets gegen eine Vorratsdatenspeicherung aussprach und diese Position durch die Studie bestätigt sieht, direkt an. Sie kritisierte es als unverständlich, dass Leutheusser-Schnarrenberger mit seiner solchen Studie "eine Lücke in unserer Sicherheit" zu rechtfertigen versuche.
Leutheusser-Schnarrenberger trat erneut für ihren Vorschlag ein, Daten im Rahmen eines sogenannten "Quick Freeze" nur im Fall eines konkreten Verdachts zu speichern. "Der Bürger, der nichts zu verbergen hat, weil er unschuldig ist, der darf nicht überwacht und kontrolliert werden", sagte sie dem Sender HR-Info. Interessanterweise zeigte die FDP-Politikerin sich zuversichtlich über die Einigungschancen der Koalition noch in der ersten Jahreshälfte. Worauf dieser Optimismus basiert, ist allerdings unklar - in den fast zwei Jahren seit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil scheint die Regierungskoalition einer Einigung in dieser Frage, zumindest von außen betrachtet, keinen Schritt näher gekommen zu sein.
Unterstützung für die Position Leutheusser-Schnarrenbergers kommt aus der Opposition. Linke und Grüne unterstützten die Haltung des Justizministeriums. "Das Gutachten belegt wissenschaftlich fundiert die Unverhältnismäßigkeit der anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger", erklärte der Linken-Datenschutzexperte Jan Korte. Der Grünen-Abgeordnete und Netzpolitik-Experte Konstantin von Notz bezeichnete das Gutachten als "weitere Ohrfeige für die einseitige Kampagne der Vorratsdatenbefürworter".
Ungeachtet der politischen Debatte hält BKA-Chef Jörg Ziercke an seiner Überzeugung fest, dass eine Vorratsdatenspeicherung unerlässlich für die effektive Aufklärung von Straftaten sei. Auf einer Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag in Berlin äußerte er sich äußerst skeptisch über die Studie. "Aufklärungsquoten als Maßstab herzunehmen, ist der gröbste Hobel, den man ansetzen kann", beklagte Ziercke. Vielfach ziehe die Polizei Vorratsdaten bereits heran, um Ermittlungsverfahren zu beginnen. Eine Aufklärungsquote stehe erst ganz am Ende. Dementsprechend fehlten die Vorratsdaten bereits an einer Stelle, die von der Studie nicht erfasst werde. Ziercke kritisierte, die Praktiker aus Polizei und Justiz seien bei der Erstellung der Studie offenbar nicht angemessen zu Wort gekommen. Ziercke nannte als Beispiel etwa die Ermittlungsarbeiten im Falle der "Zwickauer Zelle", die ohne Vorratsdaten sehr schleppend verliefen. Wie aussagekräftig dieses Beispiel ist, ist allerdings die Frage - immerhin begingen die Neonazi-Mörder ihre Taten teilweise bereits vor zehn Jahren. Eine solche Speicherdauer aber wäre auch mit einer Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der EU-Richtlinie keineswegs realistisch. Daneben führte Ziercke den Fall eines großen Bot-Netzes an, in dem das BKA aus Luxemburg 200.000 IP-Adressen erhalten habe und sich 195.000 davon nicht mehr einem Anschlussinhaber hätten zuordnen lassen können. Auch dieses Beispiel allerdings ist keineswegs unproblematisch, wäre doch zunächst einmal festzustellen, ob die von den Betreibern eines Botnets begangenen Straftaten (es dürfte sich um IT-Delikte, allenfalls um Betrug handeln) überhaupt eine Anwendung der Vorratsdatenspeicherung rechtlich zulassen. Immerhin sollen die erhobenen Verbindungsdaten laut Bundesverfassungsgericht nur bei schweren Straftaten abgefragt werden dürfen.
Angesichts dieser unterschiedlichen Positionen bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich, wie von der Bundesjustizministerin angedeutet, schon bald zu einer Einigung kommen wird.
Annika Kremer am Samstag, 28.01.2012 20:25 Uhr
... So viel zur freien Gesellschaft, welche solche Ideologien zulässt. Im übrigen war der Uhl auch nicht bereit, auf die Anfrage von Ghandy, wegen des Büros der Sicherheitstechnik- Firma zu Antworten. Naja, soviel zu Leuten, die sich angeblich dem Recht und dem Gesetz ve ...
Dabei sollte beachtet werden, dass nach Dr. Hans-Peter Uhl das Land von Sicherheitsbehörden geleitet wird. "Das Land wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind". Wovon dieser Herr Dr. Uhl so geleitet wird, darüber möchte ich ...
Nur: Sollte ausgerechnet das denn in einer freien Gesellschaft der Massstab für Gesetze sein, die schwerwiegend in elementare Bürgerrechte eingreifen? :buh: Dabei sollte beachtet werden, dass nach Dr. Hans-Peter Uhl das Land von Sicherheitsbehörden geleitet wir ...
Ziercke kritisierte, die Praktiker aus Polizei und Justiz seien bei der Erstellung der Studie offenbar nicht angemessen zu Wort gekommen. Dazu kurz Folgendes: Würde man bestimmte "Praktiker aus Polizei und Justiz" zum Beispiel danach fragen, ob man Fälle schwersten Kindesmissbrau ...
@schnuerstiefel ... das Perverse an der Aktion ist ja, das die einzigen eher unbefleckten Politiker (z.B. die unbefleckte Empfängnis von diversen privaten Vorteilen), anscheinend die von der Partei "Die Linke" sind ... wieso? Köhler oder zu Gutenberg wurden wegen recht geringer vergehen gegangen! ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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