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Verbraucherschutz warnt vor Datensammlung der Deutschen Post

Deutsche Post (Logo)

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Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt aktuell vor strittigen Geschäftsmethoden einer Tochter der Deutschen Post. Diese gibt auf ihrer Internetseite bekannt, dass man Adressen der Postkunden für Werbezwecke frei verkaufe. Die angepriesene Datenbank werde überdies durch die Analyse von Anschriftenüberprüfungen und Umzugsmeldungen aktuell gehalten. Über 37 Millionen Adressen sollen im Datenpool enthalten sein.

In einer Pressemitteilung vom Freitag beurteilt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein einen Adressenhandel im derartigen Rahmen als äußert problematisch. Insbesondere der Umfang der angebotenen Datensätze wirkt bedrohlich. So wirbt die Post öffentlich damit, Informationen über die Lebensweise und Vorlieben der jeweiligen Kunden zu besitzen, damit die Werbung neuer Kunden möglichst erfolgreich verläuft. Dies deutet darauf hin, dass zur Zusammenstellung der Datenbank nicht nur auf die bloße Überprüfung der jeweiligen Adressen geachtet wurde. Denn Daten, die beispielsweise Auskunft über die PKW-Interessen einer Person beinhalten sollen, wären aus derartigen Quellen kaum extrahierbar.

Das Angebot ist an Privatpersonen und Unternehmen gerichtet, die mit sogenannten Postwurfsendungen ihren Bekanntheitsgrad erhöhen möchten. Ein von einigen Medien zitiertes Prospekt enthält den Satz: „Als Full-Service-Anbieter können wir Ihnen genau die Adressen liefern, die Ihre Anforderungen erfüllen: Wir verfügen über eine Vermietdatenbank mit circa 37 Millionen Consumer-Adressen, decken mit rund 5 Millionen Business-Adressen nahezu den gesamten Markt ab, bieten Lifestyle- und Listbroking-Adressen sowie internationale und elektronische Potenziale.“ Genau dies halten die Verbraucherschützer in Zeiten der ungewollten Werbung und untergeschobenen Verträgen, für fraglich.

Zum Schutz der betroffenen Bürger wurde im Rahmen der Stellungnahme ein Musterschreiben verfasst, mit dem Postkunden der Speicherung ihrer Daten für werbliche Zwecke widersprechen können. Der Brief enthält überdies eine Forderung nach Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes, die einer Herausgabe aller gespeicherten Daten vorsieht. Weiter empfiehlt die Verbraucherzentrale die Verwendung eines Aufklebers mit der Aufschrift „Keine Werbung“. Würde die Post diese Aufforderung missachten, bestünden laut Pressemitteilung zivilrechtliche Abwehrsprüche.

Bild-Quellen: pcgameshardware

Text-Quellen: verbraucherzentrale

Julian Wolf am Samstag, 28.01.2012 15:51 Uhr

tagsTags: deutsche post verbraucherzentrale bundesverband

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15 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Moep2k7 am 29.01.2012 19:32:00

    Das kann doch unmöglich legal sein. Ich habe schließlich nirgendwo solchen machenschaften zugestimmt. Das ist definitiv extrem dreist, das auch noch öffentlich anzupreisen. Da sollte der Verbraucherschutz ganz schnell mal ne Klage anstrengen. Ich werde auf jeden Fall das Beispielschreiben nutz ...

  • LordArion am 29.01.2012 14:58:25

    Einfach in der Quelle nachschauen. Es handelt sich um die Deutsche Post Direkt GmbH. ...

  • Atraxia am 29.01.2012 13:16:21

    Und welche Firma ist die "Tochter der Post"? Wieso wird die nicht genannt? Wäre sicher interessant zu wissen oder greift da das Datenschutzgesetz? :D Mich wunderts, dass ich trotzdem relativ wenig Werbung bekomme oder sonstwas, was irgendwie draus resultieren würde. Das Meiste kann ich bisher zur ...

  • Raubsau am 29.01.2012 11:58:44

    was wäre die unbedachte alternative... Die Absender-Adresse sichtbar gemacht. ...

  • Erbseneintopf am 29.01.2012 05:37:11

    Im Gegensatz zur Post denken die Banken da mit. was wäre die unbedachte alternative, eine postkarte? _________________________ man soll nicht denken das man seine ruhe vor werbung hat, wenn man der post einige mahnschreiben unterjubelt um die eigene adresse "w ...

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