
STOP ACTA (Logo)
Wie netzpolitik.org berichtet, liegt ein Schreiben des EU-Parlaments an die Abgeordneten vor, das die aktuellen DDoS-Angriffe erklärt: "Der Zugang zum Internet und zur Europarl Webseite war heute morgen gestört. Nach unseren Informationen waren externe Attacken, durchgeführt von der “Anonymous Hacker” Gruppe, im Zusammenhang mit der Schließung der “Megaupload” Seite und der heutigen Unterzeichnung des ACTA Vertrags in Brüssel (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), die Ursache. Internationale Organisationen, darunter andere Europäische Institutionen waren Ziel dieser Attacken. Wir haben Maßnahmen eingeleitet, die die Auswirkungen dieser Attacken reduziert haben und die zuständigen technischen Teams überwachen derzeit die Situation. Wir werden Sie darüber informieren, sollte sich die Situation ändern. Wir tun alles nötige, um die Unannehmilchkeiten zu begrenzen und wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis."
Interessant ist allerdings, dass das EU-Parlament an der Unterzeichnung nicht beteiligt war. Die Abstimmung der Abgeordneten über das sehr umstrittene Abkommen, das von vielen Gruppen als europäisches Pendant zu SOPA und PIPA angesehen wird, steht noch aus. Es gibt aber auch vielversprechendere Aktionen, um dieses Abkommen doch noch abzuwenden. Viele Nutzer beteiligten sich an einer Mail-Aktion, in der sie diverse Abgeordnete des Parlaments dazu aufforderten, dem Abkommen nicht zuzustimmen. In dem Schreiben wurden die Abgeordneten dazu aufgefordert, sich über das Abkommen zu informieren und sich mit den Problemen von ACTA auseinander zu setzen.
Auch @AnonyOps forderte die Leute dazu auf, die DDoS-Attacken zu stoppen. Die Gefahr besteht, dass diese Aktion eher kontraproduktiv wirken könnte.
Ich erhielt auf die Mail bisher zwei Antworten. Die GRÜNEN-Abgeordnete Franziska Keller antwortete: "Wir Grünen gehören zu den entschiedensten Gegnern von ACTA hier im Europaparlament und werden dem Abkommen nicht zustimmen." Der SPD-Abgeordnete Norbert Neuser hält es für wichtig, "dass das ACTA-Abkommen bestehendes EU-Recht nicht verletzt oder darüber hinausgeht". Man werde das Abkommen "nun unter diesen Voraussetzungen prüfen".
Text-Quellen: netzpolitik
Robert Clausen am Freitag, 27.01.2012 21:26 Uhr
UPS ich wollte damit jetzt keine Grundsatzdiskusion hier starten :D s ging mir nur darum das diverse Fernsehsendungen für die Musik nicht zahlen da man wenn man unter 10Sek pro Song bleibt nichts an die GEMA abdrücken muß, das wird mit ACTA ja wegfallen, dementsprechend würde die Produktion solc ...
Und was macht Dich so sicher, dass Du nicht gleich "dumm" bist? Scheinbar kennst Du Dich mit solchen Sendungen aus, hast sie genauestens studiert und bist zu dem Schluss gekommen, dass sie dumm machen. Du konntest dich natürlich davor schützen :) So ist es ;) Nein ...
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,811808,00.html Ausnahmsweise mal ein Artikel, der größtenteils stimmt :T Mit zwei Ausnahmen: Erstens: Verträge zwischen Unternehmen können nichts legitimieren was für die Unternehmen prinzipiell illegal ...
Die werden aber Lizenzen haben :P Außerdem kommt das den Lobbyisten doch nur recht: ein TV-Programm, das die Menschen dumm macht/hält, sodass man machen kann, was man will ;) Und was macht Dich so sicher, dass Du nicht gleich "dumm" bist? Scheinbar kennst Du Dich mit ...
Die werden aber Lizenzen haben :P Außerdem kommt das den Lobbyisten doch nur recht: ein TV-Programm, das die Menschen dumm macht/hält, sodass man machen kann, was man will ;) ...
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 15:15 Uhr
So schnell wie ursprünglich geplant wird man ACTA nicht umsetzen können. Eine erste große Protestwelle rollte letztes Wochenende über alle internationalen Spitzenpolitiker hinweg. Die nächste wurde bereits angekündigt. Sie befindet sich in Planung. Wenn ACTA dennoch umgesetzt wird, was könnte sich dadurch verändern? Ein Gespräch mit dem fraktionslosen österreichischen Politiker Martin Ehrenhauser.
Lars Sobiraj am 17.02.2012, 18:18 Uhr
Udo Vetter beschreibt einen kuriosen Fall, bei dem Polizisten in ein Grundstück eindringen, für das kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Ihre Begründung für die Missachtung der Strafprozessordnung: Hätten sie den zuständigen Richter hinzugezogen, so hätte der Betroffene wegen der Verzögerung unverhältnismäßig lange in Haft verbleiben müssen. Auch auf die Hinzuziehung von Zeugen wurde verzichtet.
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